Bergbauberufe

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

A

Anschläger

In jedem Schacht gibt es dort, wo Förderkörbe be- und entladen werden, eine Person, den Anschläger, der für die Seilfahrt verantwortlich ist (also auch für das Be- und Entladen der Förderkörbe) und die dafür notwendigen Signale laut an den Fördermaschinisten weitergibt. Das ging früher mechanisch, dann elektrisch und heute elektronisch.

Assanisator

Der Assanisator, auch: Kübelwart, Kübelmajor, Kübelschwenker oder Latrinenfuhrmann war oder ist im Bergbau für die Entleerung der sich Untertage befindenden Abortkübel verantwortlich. Die Tätigkeit war unbeliebt. Sie wurde oft als Strafe an Bergleute mit zu frühen Schachtausfahrten vergeben.

B

Bergbaubeflissener

Bergbaubeflissener (oder Bergbaubeflissene) ist eine Bezeichnung für angehende oder aktuell Studierende, welche bei einer Bergbehörde der Bundesländer verzeichnet sind und Praktika in Betrieben der Rohstoffindustrie absolvieren. Diese Praktika stehen somit unter der Aufsicht der jeweiligen Behörde. Die offiziell verwendete Bezeichnung lautet Ausbildung zum Beflissenen des Bergfachs/Markscheidefachs.

Bergberaiter

Ein Bergberaiter, gelegentlich auch Bergbereiter, war ein Bergbeamter, dem die Prüfung der Rechnungen der einzelnen Bergwerke oblag. Abgeleitet von Raiter = Rechnen.

Bergbautechnologe

Der Bergbautechnologe ist ein deutscher, staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz. Der Beruf ersetzt zum 1. August 2009 den Ausbildungsberuf Bergmechaniker vom 19. Dezember 1989 (BGBl. I. S 2502). Durch den technologischen Wandel wurden die bisher vermittelten umfassenden Grundlagen der Metallbearbeitung nicht mehr benötigt.

Berggeschworener

Ein Berggeschworener, auch als Geschworner oder Bergschöffe bezeichnet, war früher ein Bediensteter des Bergamtes, dem die Aufsicht der Bergwerke unterstand. Er war ein Helfer des Bergmeisters und hatte Sitz und Stimme im Bergamt. Über die Ergebnisse seiner Befahrungen erstattete er dem Bergmeister Rapport. Ferner war er Beisitzer an einem Berggericht. Im 19. Jahrhundert war die Amtsbezeichnung Berggeschworener der Titel für einen Revierbeamten der preußischen Bergbehörden.

Berghauptmann

Ein Berghauptmann bzw. Oberberghauptmann (früher Berghofmeister) war bzw. ist in den deutschen Ländern ein Bergbeamter, der als Direktor des Oberbergamts, also der zweiten bzw. mittleren Berginstanz, für die Leitung der Bergbaubetriebe, der Schmelzhütten sowie die Beaufsichtigung der Bergleute und Hüttenleute zuständig war. Es gab in allen größeren Bergwerksstaaten wie z. B. Preußen, Sachsen und Hannover einen Berghauptmann. Er war als oberster Beamter für den Bergbau eingesetzt und vertrat den Landesherrn in allen bergrechtlichen Belangen, in Österreich war er der Leiter der Berghauptmannschaft.

Berg- und Maschinenmann

Der Berg- und Maschinenmann ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz. Die letzte Ausbildungsstruktur/Inhalte stammt aus dem Jahr 1979.

Berggegenschreiber

Der Berggegenschreiber, auch Gegenschreiber oder Berg-Gegen-Schreiber genannt, war in Mittelalter und Früher Neuzeit ein Bergbeamter, der als Kontrolleur das Gegenbuch führte. Dieses Buch diente den Bergwerken als Urkundsbuch, in welchem die Abgaben und Eigentumsverhältnisse dokumentiert wurden.

Bergknecht

Ein Bergknecht, auch nur Knecht genannt, ist ein Bergmann, der im frühen Bergbau als Hilfsarbeiter zu Arbeiten eingesetzt wurde, für die keine besondere Ausbildung erforderlich war. Die Bezeichnung Knecht bedeutet hierbei soviel wie junger Mann oder auch Knabe. Als Abzeichen trugen Bergknechte ein Tschärpertäschchen ohne Tschärper. Es durften von den Gewerken und Steigern nur gelernte Bergleute als Bergknecht beschäftigt werden.

Bergmeister

Der Bergmeister war der höchste Beamte eines Abbaureviers.

Bergnotar Siehe Markscheider

Bergrichter

Der Bergrichter war ein Bergbeamter, der das Bergrechtausübte und streitige Bergsachen entscheiden musste. Die Funktion des Bergrichters übernahm in der Regel der Bergamtsverwalter oder, je nach Land, entweder der Bergvogt, der Bergmeister oder der Oberbergamtsdirektor. Einige Länder bestellten für die Rechtsprechung in bergrechtlichen Angelegenheiten einen separaten Bergrichter. Das Amt des Bergrichters wurde in Preußen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts abgeschafft und die Aufgaben an die gewöhnlichen Gerichte übertragen.

Bergverwalter Siehe Grubenverwalter

Bergschmied

Der Bergschmied war ein Handwerker, der die zum Bergbau erforderlichen Gerätschaften aus Eisen schmiedete. Er unterstand der Berggerichtsbarkeit, was ihm besondere Privilegien, aber auch besondere Pflichten einbrachte.

Bergschreiber

Der Bergschreiber war Beamter des Bergamtes und in seiner Funktion der Protokoll- oder Buchführer (lat. Actuarius) des Berggerichts. Er musste über alle Dinge, die vor dem Berggericht verhandelt wurden, Protokoll führen. Seine Stellung war vergleichbar mit dem des Protokollführers bei einem Zivilamt.

Betriebsführer

Der Betriebsführer ist eine Aufsichtsperson im Bergbau, die als leitender Angestellter für ein ganzes Bergwerk oder für einen großen Teilbereich des Bergwerks verantwortlich ist. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gehörte der Betriebsführer zu den Betriebsbeamten, die zur Leitung und Beaufsichtigung des Bergwerkbetriebes zuständig waren. Bevor Personen als Betriebsführer auf einem Bergwerk tätig werden können, müssen sie durch die Bergbehörde anerkannt werden.

Bremser

Arbeiter, der den Förderhaspel an einem Blindschacht betätigt.

Bergvogt

Der Bergvogt, auch Bergrat oder Bergrichter, war als Bergbeamter der ersten bzw. unteren Instanz der Verwalter der Bergwerke in den Bergwerksregionen der jeweiligen Länder. Als Bergvogt wurden in der Regel Menschen aus dem niederen Adel von ihrem Lehnsherrn, dem Grafen oder Herzog, eingesetzt. Bei der Verwaltung von Bergwerken, Eisenhütten und Zinkhütten unterstanden ihm weitere Beamte. In vielen Bergbauregionen gab es anstelle des Bergvogts einen Bergmeister.

Bubenhutmann Siehe Hutmann

C

D

E

Elektrofahrhauer Siehe Fahrhauer

Eigenlöhner

Der Eigenlöhner, auch Eigenlehner genannt, war ein Bergbautreibender, der Alleinbesitzer oder Mitbesitzer eines Bergwerks, welches von ihm in der Regel alleine bebaut und betrieben wurde. Der Eigenlöhner war, da er Besitzer des Bergwerks war, in dem er auch arbeitete, rechtlich gesehen sein eigener Lohnherr. Der Eigenlehnerbergbau ist die älteste Form des gewerblich betriebenen Bergbaus.

Einfahrer

Der Einfahrer, auch Obereinfahrer oder Nachfahrer genannt, war ein Aufsichtsbeamter des Bergamtes. Der Einfahrer war ein praktischer Bergbeamter und zählte zu den Bergbeamten vom Leder. Er befuhr sämtliche Bergwerke in seinem Tätigkeitsbereich und kontrollierte vor Ort deren Zustand. In der Regel hatte der Einfahrer auch die Oberaufsicht über die Berggeschworenen.

F

Fahrhauer

Ein Fahrhauer ist eine Aufsichtsperson im Bergbau, die in der Regel unter Anleitung eines schichtführenden Steigers in einem Teilbereich des Steigers oder bei Spezialaufgaben Aufsichtsaufgaben tätigt. Sie ist in dieser Aufsichtsfunktion der Vertreter ihres zuständigen Steigers. Fahrhauer haben keine Bergschule absolviert, sie haben ihre Befähigung zur Aufsichtsperson durch eine Prüfung bei der Bergbehörde nachgewiesen. Zum Fahrhauer werden nur erfahrene Hauer bestellt. Es gibt Grubenfahrhauer, Maschinenfahrhauer und Elektrofahrhauer. Fahrhauer sind als Aufsichtspersonen technische Angestellte des Betriebes.

Fahrsteiger siehe Steiger

Zwischen drei und acht Schichtsteiger unterstehen einem Reviersteiger. Über den Reviersteigern stehen die Fahrsteiger. Ein Fahrsteiger ist der Leiter einer Fahrabteilung, zu der ein bis drei Reviere gehören. Somit unterstehen dem Fahrsteiger zwischen einem und drei Reviersteiger und drei bis vierundzwanzig Schichtsteiger. Über den Fahrsteigern steht der Obersteiger, er ist der Stellvertreter des Betriebsführers und ihm direkt unterstellt. Dem Obersteiger unterstehen zwischen ein bis drei Fahrsteiger, sowie den jeweiligen Fahrsteigern unterstellte Reviersteiger und Schichtsteiger. Somit können einem Obersteiger, neben den Fahrsteigern, je nach Größe des Bergwerks bis zu neun Reviersteiger und bis zu 72 Schichtsteiger unterstellt sein. Auf einem Bergwerk können, je nach Größe, fünf oder auch mehr Obersteiger tätig sein.

Förderaufseher

Der Förderaufseher weist dem Lokfahrer an, welche und wie viele Wagen in welche Reviere gefahren werden müssen.

Förderknecht Siehe Fördermann

Fördermann

Der Fördermann war ein Bergmann, der für den Transport des Fördergutes zuständig war. Im sächsischen Bergrevier wurden die Förderleute auch Förderknechte genannt.

Fördermaschinist

Ein Fördermaschinist ist ein Bergmann, der im Bergbau für die Bedienung der Fördermaschine verantwortlich ist. Für die Tätigkeit als Fördermaschinist werden nur speziell geschulte Bergleute eingesetzt. Fördermaschinisten müssen sowohl körperlich als auch geistig für ihre Tätigkeit geeignet sein.

G

Gegenschreiber Siehe Berggegenschreiber

Grubenelektriker Siehe Zechenelektriker

Grubenfahrhauer Siehe Fahrhauer

Grubenverwalter

Der Grubenverwalter, auch Bergverwalter genannt, war ein höherer Bergwerksangestellter, der als Beauftragter eines Bergwerksbesitzers für die technische Leitung des Bergwerks zuständig war. Grubenverwalter waren in der Regel auf kleineren Stollenbergwerken tätig. Aber auch auf Tiefbauzechen, auf denen es noch keinen Direktor gab, wurden in den Anfangsjahren Grubenverwalter eingesetzt. Der Grubenverwalter bildete zusammen mit dem betriebseigenen Schichtmeister die Grubenverwaltung.

H

Hackstockmeister

Als Hackstockmeister werden die in den Steinbrüchen tätigen selbständigen Arbeiter bezeichnet. Der so genannte Hackstock ist ein zugewiesener Teil des Steinbruchs, den der Hackstockmeister pachtet.

Haspler Siehe Haspelknecht

Haspelknecht

Ein Haspelknecht, auch Haspelzieher oder Haspler genannt, ist ein Bergmann, der im frühen Bergbau als Transportarbeiter in der Schachtförderung tätig war.

Hauer/Lehrhauer

Der Begriff Hauer bezeichnete in früheren Zeiten einen Bergmann mit vollem Lohn, der Bodenschätze und Berge löste. Heute versteht man darunter einen ausgebildeten Bergfacharbeiter. In frühen Zeiten waren die Flöze sehr kein und die Abbauhöhe eventuell nur 60cm, so dass der Hauer auf der Seite liegend arbeiten musste. Hierdurch unterschied man in Links- und Rechts-Hauer

Der Lehrhauer ist ein Bergmann, der sich in der Hauerausbildung befindet.

Hüttenraiter

Ein Hüttenraiter, gelegentlich auch Hüttenreiter, war ein Bergbeamter, der für den ordnungsgemäßen Betrieb der Hütten zuständig war. Abgeleitet von Raiten=Rechnen.

Hutmann

Obersteiger oder Grubenangestellter, der das Gezähe beaufsichtigt, verwaltet und ausgibt (Hausmann des Huthauses). Die Bezeichnung Hutmann wurde abgeleitet von seiner Tätigkeit, denn der Hutmann hatte die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Betrieb des Bergwerks zu überwachen oder, wie man es damals bezeichnete, zu hüten oder zu behüten. Er musste dafür Sorge tragen, dass keine werksfremden Personen, unberechtigt oder ohne sein Wissen, in die Grube einfuhren. Je nach Betriebsgröße der Bergwerke gab es auf ihnen eine unterschiedlich hohe Anzahl an Hutleuten, die in unterschiedlichen Funktionen auf den jeweiligen Bergwerken tätig waren und entsprechend ihrer Funktion bezeichnet wurden. Die Hierarchie und die Kompetenzen der Hutleute waren unterschiedlich eingeordnet je nach Bergrevier und Zeitraum, aber auch abhängig von der Größe des jeweiligen Bergwerks. Bei kleineren Gruben hatte der Hutmann die Stelle eines Obersteigers inne. In größeren Bergwerken war er als Aufsichtsperson dem Schichtmeister unterstellt und hatte oftmals noch einen oder mehr Hutleute als Helfer. Dem Hutmann unterstellt waren unter anderem der Knechthutmann und der Bubenhutmann. Wurde in Bergwerken auch des Nachts gearbeitet, gab es für die Tagschicht einen Taghutmann, auf der Nachtschicht hatte der Nachthutmann die Aufsicht. Als Taghutmann wurde ein erfahrener Bergmann bestellt, dieser musste einen Eid über seine Pflichten ablegen. Der Taghutmann konnte bei entsprechender Betriebsgröße einen Arbeiter als Gehilfen auswählen. Dieser Knechthutmann war dem Taghutmann unterstellt und unterstützte ihn bei seinen Aufgaben. Da im Bergbau auch früher Kinder als Klauberjungen tätig waren, wurde aus ihren Reihen der größte und tauglichste als Bubenhutmann herangezogen. Seine Aufgabe war es, die anderen Buben zu beaufsichtigen und bei der Arbeit fachlich anzuleiten.

I

J

K

Klauber

Die Klaubearbeit, wie man das Aufsammeln oder Vorsortieren der Roherze/Kohle je nach Verwachsungsgrad nannte, wurde oft von Kindern („Scheidejungen“) im Alter von 7 Jahren und älter verrichtet. Angeleitet wurden die Scheidejungen von älteren Berginvaliden, die körperlich nicht mehr in der Lage waren, Grubenarbeit zu verrichten. In einigen Bergwerken wurde das Aussortieren der Erze auch von Frauen durchgeführt. Die Sorgfalt und Redlichkeit der Scheidearbeiter wurde von einem Scheidesteiger streng kontrolliert.

Knappe

Ein Knappe bezeichnet einen ausgebildeten und geprüften Bergmann. Dies entspricht etwa dem Gesellen im Handwerk. Häufig wird heute der Begriff Knappe allgemein für den Bergmann verwendet.

Knechthutmann Siehe Hutmann

Kunstmeister

Der Kunstmeister war ein Bergbeamter, der für den Bau und Erhaltung der bergmännischen Maschinen (z.B. Wasserkunst, Fahrkunst) verantwortlich war.

Kuxkränzler

Der Kuxkränzler, auch Kuxcränzler, Kuxenkränzler, Kuxhändler oder Kuxmäkler genannt, war ein vereidigter Makler im Bergbau, der als Unterhändler der Gewerken deren Finanzgeschäfte abwickelte. Zusätzlich zu den vereidigten Kuxkränzlern gab es auch unvereidigte Kuxkränzler, die insbesondere in Westfalen oft unter ihren Vornamen genannt wurden (z.B. Kuxenpeter, Kuxenkasper oder Kuxen-Wilm). Später wurde die Vereidigung von Kuxkränzlern komplett abgeschafft und der Handel mit Kuxen wie jedes andere Gewerbe freigegeben.

L

Lehnhauer

Ein Lehnhauer, auch Lehnhäuer, Lehenhauer oder Lehenhäuer genannt, war im Bergbau des späten Mittelalters ein Bergmann, der von einer Gewerkschaft ein Stück des Grubenfeldes der Gewerkschaft zu Lehn trug. Seine Arbeit wurde von der Gewerkschaft in der Regel durch einen Teil des Ausbringens entlohnt.

Lehnträger Siehe Lehnhauer

Lehrhauer

Der Lehrhauer ist ein Bergmann, der sich in der Hauerausbildung befindet.

Lehrschießmeister Siehe Schießmeister

M

Markscheider

Vermessungsbeamter - Der Markscheider, auch Bergnotar (im bayerisch-österreichischen Raum: Schiner, Bergschinner oder Schinmeister) war seit dem Mittelalter bis zur Einführung der Reichsgewerbeordnung ein Bergbeamter, der die Markscheide eines Bergwerks festzulegen hatte und seine Erkenntnisse, insbesondere in Bezug auf die Lagerstätte und die Grubenbaue im Risswerk niederlegt. Das Risswerk wurde seit jeher durch Rechtsvorschriften gefordert und der Markscheider ist verantwortlich für dessen Inhalt. Seine vornehmliche Aufgabe bestand aber darin zu verhindern, dass die Grubenbauer (Hauer) versehentlich in fremdes Gebiet vordrangen.

Im Mittelalter lagen seine Aufgaben hauptsächlich in der so genannten Bergvermessung, dem Erstellen des Risswerks und in der Schlichtung von Streitigkeiten als Bergnotar oder Bergrichter. Im Verlauf der Industrialisierung kamen bis heute zu den genannten klassischen Aufgaben vor allem die Lagerstättenbearbeitung sowie die damit verbundene Bergschadenkunde, die Betreuung der bergbaulichen Genehmigungsverfahren hinzu. Seine vielfältigen unter- und übertägigen Aufgaben löst er u. a. unter Anwendung moderner Geoinformationssysteme (GIS).

Das wohl wichtigste Werkzeug des Markscheiders war das Markscheide- Geleucht. Hierbei handelt es sich um ein Geleucht mit einer ausgeklügelten Technik. Das Licht konnte über Punkt- und Linienschieber gesteuert werden. Lote dienten dem Markscheider zur exakten Messung untertage.

Maschinenfahrhauer Siehe Fahrhauer

Meisterhauer

Meisterhauer war eine Funktionsbezeichnung im traditionellen Bergbau, die an einen in seiner Berufsausübung besonders bewährten Hauer vergeben wurde und mit Aufgaben in der Nachwuchs-Ausbildung verbunden war. Meisterhauer wurden bei der Bergbehörde angemeldet.

Muter

Als Muter oder Muther bezeichnete man im Bergbau den ersten Finder eines Minerals, der für eine bestimmte Lagerstätte das Bergwerkseigentum beantragte. Abgeleitet wurde der Name von dem Begriff Muten, was so viel wie „förmlich um etwas ersuchen“ bedeutet. Ein Muter war also jemand, der im Bergbau förmlich um die Verleihung einer Fundgrube oder einer Maßen ersuchte.

N

Nachfahrer Siehe Einfahrer

Nachthutmann Siehe Hutmann

O

Obersteiger

Auch Hutmann oder Grubenangestellter, der das Gezähe beaufsichtigt, verwaltet und ausgibt (Hausmann des Huthauses). Früher auch kurz Gezäh, ist die Bezeichnung des Bergmannes für alle Werkzeuge und Arbeitsgeräte, die er zur Bergarbeit benötigt.

Ortsältester

verantwortlicher Hauer an den einzelnen Gruben-Betriebspunkten.

P

Q

Querschläger

Querschläger ist eine Berufsbezeichnung im Bergbau und bezeichnet denjenigen Bergmann, der Gestein löst. Querschläger fördern keine Kohle, sondern arbeiten im Grubenfeld an Strecken, um an die Kohlenflöze zu kommen. Im Grubenbau bezeichnet man den Ort als Querschlag.

R

Reviersteiger siehe Steiger

Zwischen drei und acht Schichtsteiger unterstehen einem Reviersteiger. Über den Reviersteigern stehen die Fahrsteiger.

Rezessschreiber

Der Rezessschreiber (auch Rezeßschreiber, Receßschreiber) war ein Bergbeamter, der im Mittelalter und in der frühen Neuzeit am Bergamt bis zur Abschaffung des Direktionsprinzips die Tätigkeit eines Buchhalters ausübte. Die Aufgaben des Rezessschreibers waren sehr umfangreich und erforderten ein fundiertes Wissen über den Bergbau und gute Mathematikkenntnisse.

Rutschenbas siehe Strebmeister

S

Scheidejunge

Als Scheidejunge oder Klaubejunge, im Oberharz auch Pochjunge, bezeichnete man früher im Erzbergbau die Anlernlinge, die in der Aufbereitung des Bergwerks tätig waren. Die Scheidejungen waren in der Scheidestube tätig. Die Arbeit des Scheidejungen bestand darin, das Erz vom tauben Gestein zu trennen. Diese Tätigkeit wurde als Reinscheiden bezeichnet. Unter Anleitung alter Bergleute oder von Berginvaliden, die als Gnadenlöhner auf der Scheidebank arbeiteten, lernten die Scheidejungen zunächst, das wertvolle Erz vom tauben Gestein zu unterscheiden.

Schichtmeister

Der Schichtmeister war ein Bergbeamter, der auf einem Bergwerk die Aufsicht über alle in Schichten arbeitenden Arbeitnehmer hatte. Außerdem versah er die Funktion des Rechnungsführers des Bergwerks. Der Schichtmeister wurde vom Grubenvorstand des jeweiligen Bergwerks angestellt. Seine oberste Pflicht war es, auf den Nutzen seines ihm anvertrauten Bergwerks und der Gewerkschaft zu achten.

Schichtsteiger Siehe auch Steiger

Die unterste Ebene der Hierarchie bildet im heutigen Bergbau der Schichtsteiger. Er führt eine Betriebsschicht in einem Revier. Zwischen drei und acht Schichtsteiger unterstehen einem Reviersteiger.

Schießhauer

Ein Schießhauer ist ein Bergmann, der unter Tage auf Anweisung Schießarbeiten durchführen darf. Er muss neben der erfolgreich abgeschlossenen allgemeinen Hauerausbildung auch eine sprengtechnische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Er gehört zum Personenkreis der Schießberechtigten eines Bergwerks. Im Gegensatz zum Schießmeister dürfen Schießhauer am Gedinge (Leistungsentlohnung) ihrer Kameraden beteiligt werden. - Siehe auch Schießmeister.

Schießmeister

Ein Schießmeister ist ein Bergmann, der unter Tage ausschließlich mit Schießarbeiten beschäftigt wird. Er gehört zum Personenkreis der Schießberechtigten eines Bergwerks. Im Gegensatz zum Schießhauer darf der Schießmeister nicht im Gedinge stehen.

Obwohl die Schießarbeit im Bergbau bereits im 17. Jahrhundert eingeführt worden war, kam es erst mehrere Jahrzehnte später zu einer konsequenten Neuregelung des Sprengwesens im Bergbau. Bis Anfang des 20. Jahrhunderts gab es auf mehreren Bergwerken immer wieder schwere Unfälle durch unsachgemäße Durchführung der Schießarbeit. Eine Neufassung der Bergpolizeiverordnung in den 1930er Jahren betraf besonders auch die Regelung der Schießarbeit im Bergbau unter Tage. Insbesondere für den Steinkohlenbergbau und die dort vorhandenen Schlagwettergruben wurde für die erforderlichen Schießarbeiten gefordert, dass sie von speziell geschulten Schießmeistern durchgeführt werden sollten.

Bergleute, die als Schießmeister tätig werden sollen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen sowohl persönlich als auch fachlich für diese Aufgabe geeignet sein. An die persönliche Eignung des Schießmeisters werden die gleichen Anforderungen wie an die der anderen Schießberechtigten Personen gestellt. Um die fachliche Eignung nachzuweisen, muss der Anwärter zunächst eine Hauerausbildung erfolgreich absolvieren und den Hauerschein erwerben. Zusätzlich muss er an einer, vom Oberbergamt genehmigten, Ausbildung zum Schießberechtigten erfolgreich teilgenommen haben.

Schlepper

Der Begriff Schlepper, auch Förderläufer, stammt aus der Zeit, als Förderwagen mit Bodenschätzen und Abraum noch mit der Hand geschleppt wurden und bezeichnet einen Bergmann, der mit dem Transport der Förderwagen zum Schacht beschäftigt war.

Schrämer

Schrämer ist ein altes Wort für den Bergmann/Bergarbeiter und heute nicht mehr üblich; zu seinen Anfangsarbeiten beim Abbau von härterem Gestein gehört das sogenannte Schrämen. Damit wird das Hauen eines schmalen Schlitzes bezeichnet, den man Schram oder Schramm nennt.

Das entscheidende Werkzeug des Schrämers ist das sog. Schrämeisen. Beim Abbau von weicherem Material wie zum Beispiel Salz ist das Hauen eines Schrams nicht nötig, der Bergmann ist in diesem Falle also kein „Schrämer“ mehr. Wenn sich dagegen die Tätigkeit eines Hauers im Wesentlichen auf diese vorbereitende Arbeit beschränkt, wird er als Schrämmhauer bezeichnet.

Seifner

Ein Seifner (auch Seifer) ist ein Bergmann, der Seifenlagerstätten abbaut. Sein wichtigstes Gezähe ist die vielzinkige Seifengabel, eine Art Rechen. Die Tätigkeit wird als Seifnen, ein so betriebenes Bergwerk als Seifenwerk bezeichnet. Hauptsächlich werden Zinn- und Goldseifen geseifnet. Während die Zinnseifen heute weltweit weitgehend ausgebeutet sind, ist das Seifnen von Gold immer noch verbreitet. Umgangssprachlich wird es als Goldwaschen bezeichnet.

Beim Seifnen von Zinn machte es die Seifengabel möglich, die Erzgraupen von taubem Gestein und Erde zu trennen. Dies geschah häufig in der Form, dass die Zinnseifner in einem steilen Bachlauf oder künstlich angelegten Wassergraben ein Klärbecken („Läuterhobel“) anlegten, in das das zinnhaltige Material geworfen wurde. Im Wasser löste sich der Schlamm, während das schwere Gestein am Grund des Beckens liegen blieb. Dieses wurde nach dem Ablassen des Wassers geborgen und durchgesiebt.

Stapelhauer

Bergmann im Blindschacht.

Steiger

Ein Steiger ist eine Aufsichtsperson im Bergbau. Er ist verantwortlich für das Bergwerk oder einen Teilbereich und das dazugehörige Personal. Waren früher die Steiger Staatsbeamte, so sind sie heute Teilangestellte einer Privatfirma. Man zählte sie zu den Bergbeamten. In der Hierarchie gibt es Untersteiger für kleine Teilbereiche und Obersteiger in höherer Verantwortung. Dann gab/gibt es die Spezialisten: Fahrsteiger, Wettersteiger, Elektrosteiger, Grubensteiger, Tagessteiger, Zimmersteiger, Kunststeiger, Maschinensteiger, Mauersteiger, Scheidesteiger, Hüttensteiger und Vermessungssteiger.

Ein Reviersteiger teilt unter Tage die Arbeitsplätze der Bergleute ein und kontrolliert die Arbeit und Sicherheit unter Tage. Dabei läuft er alle Betriebspunkte ab. Um diese auf allen Ebenen der Grube erreichen zu können, mussten die Steiger Anfang des 19. Jh. zahlreiche Leitern auf- und absteigen. Aus dieser Zeit stammt der Begriff "Steiger".

Stößer

Stößer waren vor der Mechanisierung der Steingewinnung spezialisierte Steinhauer in einem Steinbruch. Stößer schlugen große Steinblöcke zu kleinen, handlichen Einheiten. Diese wurden dann zur weiteren Bearbeitung sogenannten Kippern übergeben. Ein guter Stößer zeichnete sich unter anderem dadurch aus, auf einen Blick zu erkennen, wie viele Pflastersteine aus einem Block geschlagen werden konnten.

Strebmeister

auch Rutschenbas: Mitverantwortlicher, Mitüberwachender

T

Taghutmann Siehe Hutmann

U

V

W

Wardein

Wardein, auch Guardein, (lat. guardianus „Wächter, Hüter“) ist der Titel eines Beamten, der in Mittelalter und Frühneuzeit die Erze und die Münzen untersuchte. Je nach Tätigkeitsschwerpunkt gab es den Erzwardein (auch Erzprobierer), der die Erze untersuchte, und den Münzwardein, der die Münzen zu untersuchen hatte. Auch der Begriff „Berggegenprobierer“ war geläufig.

Wasserknecht

Ein Hilfsarbeiter im Bergbau welcher die eindringenden Wässer von Hand beseitigen musste.

Wettermann

Ein Wettermann ist ein Bergmann, der im Untertagebau in den einzelnen Grubenbauen die Wettermessungen durchführt. „Wetter“ ist in diesem Zusammenhang ein Begriff aus der Bergmannssprache, mit dem die Gase, die man in untertägigen bergbaulichen Anlagen vorfindet, bezeichnet werden. Diese vorfindbaren Gase/Gasgemische dürfen in ihrer Zusammensetzung von gewöhnlicher Luft nicht übermäßig stark abweichen und müssen in einem humanverträglichen Druck- und Temperaturbereich liegen, damit Menschen unter Tage arbeiten können. Darum werden die „Wetter“ unter Zuhilfenahme technischer Messungen kontrolliert. Wettermänner sind insbesondere in allen größeren Steinkohlebergwerken tätig. Für seine Tätigkeiten benötigt ein Wettermann eine besondere Ausbildung.

Wettersteiger

verantwortlicher Steiger für die Wetterführung

X

Y

Z

Zechenelektriker

Der Zechenelektriker, auch Grubenelektriker genannt, war ein Facharbeiter, der im Bergbau mit dem Neuaufbau, der Wartung und der Reparatur der elektrischen Anlagen unter Tage beauftragt war.

Zehntner

Der Zehntner (auch Zehentner, Zehendner, Zehndner oder Zehentherr; lat. exactor canonis metallici) war in den Bergbauregionen und Bergbaustädten der Finanzbeamte des Landesherrn. Seine Aufgabe war es, die Steuern, den landesherrlichen Zehnt, zu kassieren und zu verrechnen. Im österreichischen Bergbau gab es anstatt des Zehntners den Frohnwäger, der mit ähnlichen Aufgaben betraut war.

Quellen