Bergrichter

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Berufsbezeichnung

Bedeutung
Der Bergrichter. auch Bergvogt oder Bergrat war ein Bergbeamter der ersten bzw. unteren Instanz, der als Verwalter der Bergwerke in den Bergwerksregionen der jeweiligen Länder das Bergrecht ausübte und streitige Bergsachen entscheiden musste. Die Funktion des Bergrichters übernahm in der Regel der Bergamtsverwalter oder, je nach Land, entweder der Bergvogt, der Bergmeister oder der Oberbergamtsdirektor. Einige Länder bestellten für die Rechtsprechung in bergrechtlichen Angelegenheiten einen separaten Bergrichter. Das Amt des Bergrichters wurde in Preußen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts abgeschafft und die Aufgaben an die gewöhnlichen Gerichte übertragen.
Als Bergvogt wurden in der Regel Menschen aus dem niederen Adel von ihrem Lehnsherrn, dem Grafen oder Herzog, eingesetzt. Bei der Verwaltung von Bergwerken, Eisenhütten und Zinkhütten unterstanden ihm weitere Beamte. In vielen Bergbauregionen gab es anstelle des Bergvogts einen Bergmeister.