Schießmeister

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Berufsbezeichnung

Bedeutung
Den Schießmeistern (oder Schussmännern) liegt das Laden, Besetzen und Wegtun der in einer bestimmten Abteilung gewisser Bergwerke von den Häuern gebohrten Sprenglöcher ob.
Ein Schießmeister ist ein Bergmann, der unter Tage ausschließlich mit Schießarbeiten beschäftigt wird. Er gehört zum Personenkreis der Schießberechtigten eines Bergwerks. Im Gegensatz zum Schießhauer darf der Schießmeister nicht im Gedinge stehen.
Schießmeister sind berechtigt und befähigt, unter Tage an allen Betriebspunkten, an denen das Schießen gestattet ist, Schießarbeiten durchzuführen. Für ihre Tätigkeit müssen sie ein Schießbuch führen, in das sie die empfangenen und verbrauchten Sprengstoffe eintragen.
Nach einer mehrmonatigen praktischen Tätigkeit und einem zusätzlichen sprengtechnischen Lehrgang für Lehrschießmeister, den der jeweilige Absolvent mit gutem Erfolg bestanden haben muss, können Schießmeister zum Lehrschießmeister ernannt werden. Diese unterweisen die Schießmeister und Schießmeisteranwärter unter Tage und unterstützen den Schießsteiger bei seiner Tätigkeit.
Obwohl die Schießarbeit im Bergbau bereits im 17. Jahrhundert eingeführt worden war, kam es erst mehrere Jahrzehnte später zu einer konsequenten Neuregelung des Sprengwesens im Bergbau. Bis Anfang des 20. Jahrhunderts gab es auf mehreren Bergwerken immer wieder schwere Unfälle durch unsachgemäße Durchführung der Schießarbeit. Eine Neufassung der Bergpolizeiverordnung in den 1930er Jahren betraf besonders auch die Regelung der Schießarbeit im Bergbau unter Tage. Insbesondere für den Steinkohlenbergbau und die dort vorhandenen Schlagwettergruben wurde für die erforderlichen Schießarbeiten gefordert, dass sie von speziell geschulten Schießmeistern durchgeführt werden sollten.
Bergleute, die als Schießmeister tätig werden sollen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen sowohl persönlich als auch fachlich für diese Aufgabe geeignet sein. An die persönliche Eignung des Schießmeisters werden die gleichen Anforderungen wie an die der anderen Schießberechtigten Personen gestellt. Um die fachliche Eignung nachzuweisen, muss der Anwärter zunächst eine Hauerausbildung erfolgreich absolvieren und den Hauerschein erwerben. Zusätzlich muss er an einer, vom Oberbergamt genehmigten, Ausbildung zum Schießberechtigten erfolgreich teilgenommen haben.