Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/040

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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er ihnen 1592 ein zu Montenacken bei Mastricht gelegenes, ihm von dem Domherrn Johann von Harff vermachtes Gut, das er in obigem Vertrage die Tage seines Lebens zu gebrauche sich vorbehalten hatte, aus freien Stücken zu ihrem Eigenthum. Er ist im J. 1608 gestorben.
  1. Agnes und Margaretha von Harff. Sie starben beide unverheirathet, jene d. 19. Januar 1618, diese im, J. 1617, und wurden zu Cöln ad SS. Johannem et Cordulam beerdigt. In spätern Jahren wohnten sie nämlich zu Cöln in dem Hause, das Gruters Haus genannt, am Ufer bei St. Cunibert gelegen, mit einem Ausgang auf St. Johannis Strass, das vordem Bertram Quad zu Eller besessen hatte und nach dessen Tod an die Eheleute Wilhelm Quad zu Beeck und Catharina von Hatzfeld übergegangen war: von denen beide Schwestern es im J. 1601 ankauften. Die Erben des Werner Frh. von Harff verkauften dasselbe wiederum im J. 1675 dem Hofrath Johann Gabriel Fabri.
F.

      Johann von Harff Herr zu Geilenkirchen und Nörvenich, Mitherr zu Landscron und Königsfeld und zu Hüls. Im J. 1616 ward er von Kaiser Matthias und 1620 von Kaiser Ferdinand mit zwei Drittel des Eynenbergischen Theils an Schloss Landscron und Amt Königsfeld (so wie auch den beiden Höfen zu Sintzig und Heppingen), nämlich mit dem von seiner Mutter ererbten Drittel sammt dem andern durch Absterben des Bertram Quad zu Eller und Velbrüggen im J. 1599 zurückgefallenen Drittel, belehnt. Desgleichen empfing er im J. 1621 von Herzog Wolfgang Wilhelm die Belehnung mit dem Hause Eller. Er heirathete Catharina von Gymnich Tochter des Adolph Herrn zu Gymnich Amtmanns zu Brauweiler[1] und der Anna von Hatzfeld zu Wildenburg und Linzenich, und wurde der Ehevertrag am 31.August 1604 zu Cöln im Gymnicher Hofe geschlossen.


  1. Den dortigen Amtmann ernannte die Abtei. Erst späterhin scheint Herr von Gymnich Amtmann zu Lechenich geworden zu sein: welche Stelle nach ihm der Ritter Otto von dem Bongart erhielt.