Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/062

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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)
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die Länder oder Güter derselben: über Wappen und Siegel: auch zuweilen Anentafeln und Stammbäume. Manche enthalten überdieß weitläufige kritische Untersuchungen, wie die Origines Guelficae; andere schildern Sitten und Gewohnheiten, machen pragmatische Anwendungen einzelner Fälle zur Erläuterung allgemeiner Rechtslehren, u. s. w. wie die Geschichte des Hauses Geroldseck. Im leztern Falle kann eine Geschlechtshistorie so gar eine unterhaltende Lectüre erschaffen, wie insonderheit die von Schliffensche.


§. 57.

Entwurf genealogischer Geschichtbücher (§. 50). Ihr Inhalt ist historisch-genealogisch: und der Plan genealogisch, wie in Geschichtshistorien (§. 55). Zum Muster kan Schöpflins Historia Badensis dienen.


§. 58.

Entwurf der Geschichtbücher mit Stammtafeln (§. 51). Historie ist hier die Hauptsache: die Stammtafeln machen nur die Nebensache aus. So wie die Stammtafeln bisher in dergleichen Geschichtbüchern, als in Wegeners Universalhistorie, in der Gebauerischen Geschichte der europäischen Staaten etc. eingerichtet waren, konnten sie wenig oder gar keinen Nuzen schaffen: sie sind zu kurz und zu unbestimmt. Am besten ist es, neben einem Geschichtbuche, eine besondere Sammlung von guten Stammtafeln zur Hand zur nehmen: an statt sich mit solchen kleinen unnüzen Stammtäfelchen zu begnügen.