Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/061

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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)
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wie in Anentafeln zu geschehen pflegt, in den Stammtafeln angesezt, und alle übrigen Umstände dem genealogisch-historischen Texte vorbehalten; andere hingegen, wie Köhler, Schöpflin und von Schliffen, haben noch überdieß sowol die Namen der Gemahlinnen und Gemahle, als auch genaue Zeitbestimmungen bey allen Personen, mit in die Stammtafeln gesezt. Was endlich die Verbindung zwischen den Tafeln und dem Texte anbelangt, so äusert sich auch hierin ein nicht geringer Unterschied unter den Genealogen. Reiner Reineccius scheint an gar keine Verbindung gedacht zu haben: er sezt alle Stammtafeln zusammen an das Ende eines jeden Toms von seinem grosen Werke, ohne Beziehung des Textes auf die Tafeln, noch der Tafeln auf den Text; aber diesen Mangel hat er dadurch wieder gut gemacht, daß er dem Texte selbst die Gestalt von Stammtafeln gegeben hatte. Fast alle übrigen Verfasser zeigen auf den Tafeln genau die Stellen des Textes an, worin die Lebensumstände von jeder Person weitläuftiger beschrieben worden sind. Zu einer dritten Klasse gehören Lohmeier und Gebhardi: diese unterscheiden Text und Tafeln gar nicht von einander, sondern das Ganze sieht so aus, wie eine historische Stammtafel (§. 23 u. 30): wodurch aber freylich der Überblick der Abstammung nicht wenig erschweret wird.


§. 56.

Auser dem (§. 55) beschriebenen Hauptinhalt einer Geschlechtshistorie, kommen darin meistens auch noch verschiedne Nebensachen vor: Abhandlungen über den Ursprung und das Alter einer Familie, über ihre Würde und Verdienste, über die Ritterbürtigkeit, Turnir- und Stiftsmäsigkeit: über