Urkundenbuch Oppen, Band 1/XIV

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Urkundenbuch Oppen, Band 1
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Oppen Urkunden 1.djvu
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ältere oder jüngere Abschriften, anlangt, so habe ich, meinen bisherigen Maximen getreu, es als nothwendig erachtet, im Druck die Vorlagen möglichst getreu in deren Orthographie — nur mit Veränderter, das Verständniß erleichternder Inter­punktion — wiederzugeben. Ich halte es für unbedingt geboten, einem Schriftstücke auch hinsichtlich der Orthographie den Charakter seiner Zeit, in der es entstand, nicht zu rauben. Dies geschieht schon, wenn man u in v und v in u umwandelt oder stets „und" statt „vnd" oder „vnde" und dergl. drucken läßt. Das mag nur solchen Laien willkommen sein, die an jeder obsoleten Form und Schreibart Anstoß nehmen. Dagegen ist bei der Anwendung von großen statt kleiner Buchstaben und umgekehrt sehr oft frei verfahren worden, namentlich wo es im Interesse der Deutlichkeit zu geschehen hatte.


Jeder Sachverständige kennt den Unterschied zwischen der Edition lateinischer und deutscher, zumal älterer niederdeutscher Urkunden. War auch der letztere Dialekt hier ganz ausgeschlossen, so bot doch die Fassung, namentlich aber auch die Schrift zahlreicher Vorlagen, besonders aus dem 17. Jahrhundert, nicht selten recht große Schwierigkeiten dar, die sich bei deren Korrektur auch dadurch äußerten, daß offenbar nicht immer mit lesegeübten Augen oder notwendiger Sorgfalt gefertigte Abschriften vorlagen, sodaß vielfach ein abermaliges Zurückgehen auf die Quellen selbst erforderlich wurde.

Die Regesten anlangend, so sind sie so gefaßt, daß sie den Inhalt der betreffenden Urkunden oder sonstigen Schriftstücke vollständig, (ohne Uebergehung irgend eines wichtigen Punktes) und das Datum in dem Wortlaute und der Schreibart der Vorlage wiedergeben. Bei den Eigennamen ist die heutige Form gewählt und die der Vorlagen nur dann beigefügt, wenn sie sprachlich oder in anderer Beziehung von Werth war.


Sodann möchten mir noch der etwanigen Ausstellung begegnen, daß der voll­ständige Abdruck von Urkunden in einem zu reichlichen Maße erfolgt wäre, was insbesondere von Lehnbriefen behauptet werden könnte. Wir haben indeß das Prinzip befolgt, möglichst das gesummte Quellenmaterial in dem Urkundenbuche zu vereinigen und alle Zeugnisse der Vergangenheit des Geschlechts berücksichtigen zu wollen, ohne auf ihre höhere oder geringere Wichtigkeit für andere oder weitere Kreise zu achten. Für die Familie selbst haben alle diese Litteralien Wichtigkeit genug. Die Erwähnung auch der minder wichtigen Schriftstücke in den Biogra­phien der einzelnen Mitglieder des Geschlechts rechtfertigt unseres Erachtens durch­aus eine Wiedergabe des vollständigen Inhalts solcher Stücke und ihre Einreihung unter die wichtigeren Urkunden, sodaß es dort nur eines Hinweises auf das Urkundenbuch bedürfen wird.

Zum Schlusse habe ich noch aller Derer zu gedenken, deren Güte und liebenswürdige Unterstützung mir bei der so schwierigen und mühseligen Sammlung des urkundlichen Stoffs und bei den Korrekturen des Druckes in mehr oder minder