Putzgers Historischer Schul-Atlas 1918/XIII

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Putzgers Historischer Schul-Atlas 1918
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während S. 23 in Spanien auch die Orte der Napoleonischen Zeit enthält, in Oberitalien aber von 1796 ab durch S. 26 ergänzt wird. Die Hauptländer und Fürstenhäuser zeigen auf diesen Karten, sowie auf S. 26-28 die gleichen Farben. Auf den Karten von Deutschland erscheinen die deutschen Reichslande in Flächenfärbung; weiß gelassen sind die Gebiete, welche in dem betreffenden Zeitabschnitte nicht besonders hervortreten, es ist dafür also nicht in erster Linie die Größe maßgebend gewesen. Auf den Karten von Deutschland sinddie territorialen Veränderungen so weit möglich eingetragen, so daß immer die Folgende Karte anschließt; auf denen von Europa sind die wichtigsten außerdeutschen angedeutetm besonders die, die in der Schule nicht eingehend behandelt werden, abeer doch zum Verständnis wertvoll sind; bei der Fülle des historischen stoffes soll ein Blick auf die Karte ähnlich helfend eintreten, wie es zu S. 16 bemerkt ist.
S. 18b, 19a, 19b.        Die Karten der großen Fürstenhäuser wollen auch mit unter diesem Gesichtspunkte getrachtet werden; sie stellen die Häuser dar, die auf S. 18/19 nicht besonders darstellbar weren, und werden für die Landesgeschichte willkommen sein; ihre Fortsetzung finden sie außer auf anderen Karten besonders auf S. 31-37.
S. 18        Die doppelten Reichsgrenzen sollen hier und auf S. 19 das Unklare der Grenzverhältnisse andeuten. Die lützelburgische Randfarbe von Brabant und Limburg bedeutet, daß dies Land der Gemahlin des damalingen Herzogs von Luxemburg gehörten; in Oberitalien ist das Machtgebiet der Visconti dargestellt zu der Zeit (1395), als sie die Herzogswürde erlangten, dabei ist durch die Färbung von Verona angedeutet, daß dies erst 1387 erobert wurde. Der Eidgenössische und habsburgische Besitz in der Schweiz ist nach dem Stande von 1315 gezeichnet, außerdem sind die bis 1378 der Eidgenossenschaft beigetretenen Orte Farbig unterstrichen, ihr Gebiet noch abzugrenzen war unmöglich. Der weiteren Geschichte der Eidgenossenschaft dient die Nebenkarte, die die Zahlen des Beitritts gibt und auch für die Reformationszeit gilt. - Bei der Karte von Frankreich im 14. und 15. Jahrhundert umfaßt das Hellgelb die Linien Nevers und Brabant des Hauses Burgund, das Orange die Besitzungen Philipps des Guten bei seinem Übertritte zu England (1420), während eine Erwerbungen bei der Aussöhnung mit Karl VII. in Randfarbe gegeben sind (dazu gehört auch Ponthieu, doch ließ sich leider hier wegen der roten Flächen-
farbe keine orangene Randfarbe mehr anbringen). Die Darstellung des Englishcen Besitzes knüpft fortsetzend an S. 17 an; als Zeitpunkte sind der Regierungsantritt des Hauses Valois in Frankreich (1328), der Friede von Brétigny und die Zeit vor dem Auftreten der Jungfrau von Orléans gewählt.
      Die außerdeutschen unter französischer Lehnhoheit stehenden Gbiete Karls des Kühnen sind mit breiter, die der Seitenlinie Nevers mit schmaler Randfabre versehen; wo zwei Zahlen stehen, gibt die eingeklammerte die Zeit der ersten Erwerbung durch das Haus Burgund, die andere (1430) den Heimfall der burgund-brabantischen Besitzungen an die Hauptlinie. Durch die Wahl der Farben soll angedeutet werden, daß 1477 in Böhmen ein polnischer Jagellone herrschtem Mähren und Schlesien dem Ungarnkönige gehorchten, aber 1490 mit Böhmen vereinigt wurden; der Deutsch-Ordensstaat ist durch die Art der Färbung als polnischer Lehnsstaat gekennzeichnet, ebenso das Herzogtum Preußen auf S. 20, 21, 22. - Der Plan von Rom wird für die Römerzüge des Kaiser und die Geschichte der Renaissancezeit erwünscht sein, er enthält natürlich nur das Wichtigste. S. 19.
       Das Römisch-Deutsche Reich ist mit österreichischer Randfarbe versehen; Metz, Toul und Verdun sind französisch unterstrichen, weil sie rechtlich noch als Reichsteile galten, tatsächlich aber seit 1552 zu Frankreichgehörten; in Frankreich sind die Besitzungen des zu Karl V. abgefallenen Konnetable Karl von Bourbon und die Stammlande der bourbonischen Könige angegeben; in Italien ist durch die Farben ausgedrückt, daß Montferrat zu Mantua und das päpstliche Lehn Ferrara zu Modena gehörte; bei den türkischen Vasallenstaaten war wegen der Kleinheit für die Republik Ragusa nicht noch ein besonderer Farbenstrich möglich; gekennzeichnet ist auch, unter Weglassung der zeitweiligen russischen Erwerbungen, der Zerfall des Ordensstaates; dem entspricht die hier für das Herzogtum Preußen gewählte Farbe, während dei Farben aud S. 21 und 22 sein Verhältnis zu Ansbach und Brandenburg anzeigen. S. 20
       Unter fränkischer Linie der Hohenzollern sind hier und weiter beide süddeutsche Linien (Ansbach-Bayreuth und Hohenzollern) zusammengefaßt, obgleich die Linie Ansbach-Bayreuth der brandenburgischen näher steht als der Linie Hohenzollern. Durch gleiche Färbung sind herausgehoben die Jülich-Klevischen Lande wegen des späteren Erbschaftsstreites; für die von den Schweizern eroberten früher mailändischen Gebiete ist S. 21.