Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/002

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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vorgezeigt „de et super emptione et vendicione inter Rei-nardum dictum Zobbe de Ingendorf venditorem ex una et Reinardum Besendreisch predictum emptorem dictorum bono­rum parte ex altera", und diese Kaufakten dem anwesenden Kellner Emicho von Clotten überreicht, welcher dann im Namen des Convents zu Brauweiler feierlich versprochen, der Verfügung des Herrn Reinart in allen Punkten nachzu­kommen.

Wie nun Kellner Emicho mit seinen Documenten zum Abte gekommen, hat dieser wahrscheinlich den Kopf ge­schüttelt. Am 24. Mai 1372 haben die Klosterherren sich nach Bürgel verfügt, wo dann Reinart vor ihnen und in Gegenwart anderer Herren die Erklärung von sich gegeben, dass er die Güter zu Bürgel von der Abtei Brauweiler, welche dieselben von der Abtei Deutz auf dem Wege des Tausches erworben, nur zu Lehen und in Erbpacht bisheran besessen, und nicht das geringste Eigentumsrecht daran habe. Und nachdem er diese Aussage mit einem Eide be­kräftigt, hat er „pietate motus, ut asseruit, et affectione quam ad Monasterium Bruwilrense et eiusdem personas haberet, ac pro salute anime sue" besagte Güter wieder an die Abtei zurückgestellt und auf allen Genuss derselben ver­zichtet. Hierauf hat dann der Prior Gerardus in herkömm­licher Weise Besitz ergriffen, und dem mehrgenannten Rei­nart „florenum unum aureum cum denario argenteo", und den anwesenden Kloster-Vasallen und Scheffen einem jeden gleichfalls einen silbernen Denar verehrt.

Auf die Güter zu Bürgel glaubten auch noch andere Herren ein Recht zu haben, und sind deswegen mit der Abtei längere Zeit in Zwiespalt gewesen. Johan von der Leyen und Lucia seine Gattin, Heinrich von Belresbach und Else seine Gattin, und Johan seligen Coens Sohn von Ulmen Ritters bekennen im J. 1373, dass sie, um sonderliche Gunst die ihnen der Abt und sein Gotteshaus bewiesen, auf alle die Forderungen und auf alles das Recht, das ihnen auf genannte Güter oder an einigem Theil 'davon bisher gebührt habe, williglich verzichten. — Wahrscheinlich führten diese Herren ihre Ansprüche auf eine Tochter von Bürgel zurück, deren Heirathspfenning nicht berichtigt worden war.