Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/280

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 27.
O
r
d
n
u
n
g
s
-
N
u
m
m
e
r
.
Benennung der Gegenstände.
Maß-
stab
der
Ver-
zollung.
Abgabensätze
Für
Tara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
nach dem
14-Thaler-Fuß
(mit der Eintheilung des
Thalers
in 30stel und 24stel),
beim
nach dem
24 1/2-Gulden-Fuß


beim
Eingang.
Ausgang.
Eingang.
Ausgang.
Rthl. SGr. (gGr.) Rthl. SGr. (gGr.) fl. kr. fl. kr.
Pfund.
2) Oelsaat, als: Hanfsaat,
Leinsaat und Leindotter
oder Doder, Mohnsamen,
Raps, Rübesaat



1 Zentr.



-



1 3/4 (1)



-



-



-



4 1/4



-



-
3) Kleesaat und alle nicht
namentlich im Tarif ge-
nannten Sämereien; in-
gleichen Wacholderbeeren



1 Zentr.



-



5 (4)



-



-



-



17 1/2



-



-
Anmerk.
Ein Preußischer Scheffel
Kleesaat wird mit Ein-
schluß des Sackes zu 89
Pfund, ein Bayerischer
Schäffel desgleichen zu
360 Pfund gerechnet.
10 Glas- und Glaswaaren:
a. Grünes Hohlglas (Glas-
geschirr)


1 Zentr.


1


-


-


-


1


45


-


-
Anmerk.
Bei loser Verpackung wer-
den zu
1 Zentner veranschlagt
5 1/3 Preußische Kubikfuß
6 2/3 Altbayerische Kubikfuß
4 1/2 Rheinbayer. Kubikfuß.
b). Weißes Hohlglas, unge-
mustertes, ungeschliffenes;
ingleichen Fenster- und Ta-
felglas in seiner natürlichen
Farbe (grün, halb- und
ganz weiß)





1 Zentr.





3





-





-





-





5





15





-





-





23 in Fässern und
Kisten.
13 in Körben und
Gestellen.
Anmerk.
Vorgedachtes Hohlglas nur
mit abgeschliffenen Stöp-
feln, Böden oder Rändern



1 Zentr.



4



15 (12)



-



-



7



52 1/2



-



-



23 in Fässern und
Kisten.
13 in Körben und
Gestellen.
c. Gepreßtes, geschliffenes, ab-
geriebenes, geschnittenes, ge-
mustertes weißes Glas;
auch Behänge zu Kron-
leuchtern von Glas, Glas-
knöpfe, Glasperlen und
Glasschmelz






1 Zentr.






6






-






-






-






10






30






-






-





23 in Fässern und
Kisten.
13 in Körben