Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/279

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 27.
O
r
d
n
u
n
g
s
-
N
u
m
m
e
r
.
Benennung der Gegenstände.
Maß-
stab
der
Ver-
zollung.
Abgabensätze
Für
Tara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
nach dem
14-Thaler-Fuß
(mit der Eintheilung des
Thalers
in 30stel und 24stel),
beim
nach dem
24 1/2-Gulden-Fuß


beim
Eingang.
Ausgang.
Eingang.
Ausgang.
Rthl. SGr. (gGr.) Rthl. SGr. (gGr.) fl. kr. fl. kr.
Pfund.
Dinkel, Gerste (auch ge-
mälzte), Hafer, Heidekorn
oder Buchweizen, Roggen,
Bohnen, Erbsen, Hirse,
Linsen und Wicken



1 Schef-
fel.
1 Bayer.
Schäffel.



-
-



5 (4)
20 (16)



-
-



-
-



-
1



17 1/2
10



-
-



-
-
Anmerk.
1) In Bayern an der
Grenze von Berchtes-
gaden


1 Bayer.
Schäffel.



-



-



-



-



-



24



-



-
2) Auf der Sächsisch-Böh-
mischen Grenze gehen
die unter a genannten
Getreidearten und Hüll-
senfrüchte beim Land-
transporte zu folgenden
ermäßigten Sätzen ein:
a. links der Elbe, diese
ausgeschlossen:
1) Weizen, Spelz oder Dinkel
1 Dres-
dner
Scheffel.


-


2


-


-


-


-


-


-
2) Roggen, Gerste, Hafen,
Bohnen, Erbsen, Hirse,
Linsen, Heidekorn und
Wicken



1 ditto.



-



1/2



-



-



-



-



-



-
b. rechts der Elbe, diese
ausgeschlossen:
1) Weizen, Spelz oder Dinkel


1 ditto.


-


2


-


-


-


-


-


-
2) Roggen, Gerste, Bohnen,
Erbsen, Hirse, Linsen und
Wicken


1 ditto


-


1


-


-


-


-


-


-
3) Hafer und Heidekorn 1 ditto - 1/2 - - - - - -
Anmerk.
3) Hafer in Qantitäten unter einem Preußischen
Scheffel oder beziehungsweise unter 2 Bayerischen Metzen und andere Getreidearten, sowie Hülsenfrüchte unter einem halben Preußischen Scheffel oder unter einem Bayerischen Metzen frei.
b. Sämereien und Beeren:
1) Anis und Kümmel

1 Zentr.

1

-

-

-

1

45

-

-