Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/049

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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den Vorzug unbenommen,“ und zwar gegen Erlegung einer Summe von 4000 Rthlr. Durch verschiedene Ankäufe mehrte er den Güterbestand des Hauses Dreyborn, und im J. 1670 kaufte er noch von Franz Anton Grafen zu der Mark und Schleiden das benachbarte Amt Wollseiffen, bestehend aus dem Dorfe Wollseiffen, dem Walberhof und einigen Häusern zu Morsbach, sammt den Unterthanen, Renten und Gefällen, Jurisdiktion und Gerechtigkeiten. Die Freiherren von Harff gelangten aber erst, nachdem am 29. Januar 1676 der Contrakt von Seiten des Rittergerichts zu Luxemburg die Bestätigung erhalten hatte, in den wirklichen Besitz dieses Amtes, und zwar nur auf eine kurze Zeit; denn im J. 1712 ward dasselbe als ein Fideicommissum familiae von den Grafen wieder retrahirt[GWR 1]. — Ein Hauptakt im Leben des Johann von Harff ist seine im J. 1630 mit der reichen Maria Catharina von Metternich eingegangene Ehe. Dieselbe war die Tochter des im J. 1617 gestorbenen Emund von Metternich zu Vettelhoven und der Maria Elisabeth Print von Horrichem genannt von der Brohl; sie war Erbin zu Vettelhoven, und Erbin des Deynsburgischen und des Hurthischen Vermögens, so viel nämlich davon ihrem Vater anerfallen war; endlich sollte sie einen Theil des grossen Brohler Vermögens erben. Nicolaus Print von Horrichem genannt von der Brohl Jülich- und Bergischer Cantzler und Amtmann zu Mettmann hatte nämlich ausser Maria Elisabeth noch zwei Kinder: Maria Catharina verh. mit Wilhelm Spies von Büllesheim zu Schweinheim, und Reinhard, der mit seiner Gattin Margaretha von Overlacker zu Grimberg keine Kinder hatte und 1638 starb. In seine Hinterlassenschaft theilten sich die beiden Schwestern; aber Maria Elisabeth sollte wieder mit der Tochter theilen[1]. Nun hielt aber Johann Bertram Frh. von Gertzen genannt Sintzig, Curator und Stiefvater der Maria Catharina von Metternich, die Documente die über den Status Bonorum Auskunft gaben, in seiner Kiste versteckt, und that sogar einen Eingriff in das Hurthische Vermögen, indem er die mütterlichen Dotal-Gelder[GWR 1] des Emund von Metternich, im Betrage von 10497 Goldgulden, einnahm, und überdies noch


  1. Gemäss Prozessakten kamen der Tochter davon zwei Drittel und der Mutter nur ein Drittel zu.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. 1,0 1,1 Siehe Glossar