Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/044

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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beide Schwäger gemeinschaftlich den Eheleuten Ferdinand Frh. Waldpod von Bassenheim Herrn zu Gudenau und Maria Quad zu Buschfeld für die Summe von 24000 Rthlr.[1]. Die übrigen oben genannten Güter aber cedirte Wilhelm von Hoensbroich, nachdem sein Sohn Johann Ulrich im J. 1653 zu Paris gestorben war, wieder an Werner von Harff, welcher sie dann späterhin an seine Verwandten zu Dreyborn, nämlich an Damian Salentin Frh. von Harff, übertrug. Dieser ward 1661, und nach dessen Tod, im J. 1668 Johann Frh. von Harff der Vater desselben, zu Behuf seines Enkels Johann Arnold Werner Frh. von Harff, mit Geilenkirchen, Nörvenich und Eller belehnt. Letzteren setzte Werner von Harff am 15. Juny 1672 zu seinem fideicommissarischen Erben ein.[GWR 1] Das betreffende Testament enthält zugleich die Errichtung der Freiherrlich von Harff-Landscronischen Fundation, deren Hauptgegenstand die Erziehung war. Darin verordnet Werner von Harff, dass den Söhnen der Harffischen Familie, wenn sie die zum Studiren erforderlichen Jahre erreicht, und auf der Universität in Cöln oder an einem andern Orte so am meisten florire, sich aufhielten, wie gleichfalls wenn sie nach vollendeten Studien in fremde Lande, um die Sprachen und die adligen Exercitia daselbst zu erlernen, sich begäben, ihnen sammt bei sich habenden Inspektoren und Dienern aus den zu diesem Behuf bestimmten Gütern und Renten der nöthige Unterhalt übermacht werden solle, und zwar bis zur Zeit ihrer Verheirathung oder längstens bis in das sechs und zwanzigste Jahr ihres Alters. Und würden einige Söhne zu dem Maltheser und Teutschen Orden oder Domherren-Stande sich resolviren, so solle denselben bis auf die Zeit dass sie in solchem ihrem Stande mit nöthigem Unterhalt versehen, einige Beisteuer dergestalt beschehen, dass gleichwohl aller Ueberfluss vermieden und durch solche Zulage der weltlichen und sonderlich des ältesten Sohnes Unterhalt nicht geschmälert werde. Betreffend die Töchter, so verordnet er, dass diesen zu adligen Novitiaten, zur Education, auch Erlernung guter Sitten, Tugenden und


  1. Nach Tod ihres Gatten, im J. 1659 verkaufte Maria Quad und ihr Sohn Otto Werner Frh. Waldpod von Bassenheim diese zwei Drittel des Eynenbergischen Theils an Herzog Philipp Wilhelm gegen die Dingstühle und Dorfschaften Adendorf, Eckendorf und Villip.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)