Topographie Holstein 1841/A-H/265

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Topographie Holstein 1841
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befinden sich 38 Oerter zur Aufbewahrung der Rettungskasten und Apparate.
Die Finanzverwaltung der Stadt ist seit dem Jahre 1563 einem Bürgerausschusse (den Verordneten der Kämmerei) anvertrauet und besteht jetzt aus 10 Mitgliedern und 1 Kämmereischreiber, 1 Buchhalter und mehreren Officianten. Die Einnahmen und Ausgaben werden nicht, wie in der Stadt Lübek, öffentlich bekannt gemacht; die Kämmerei legt nur dem Senate Rechnung ab und der Senat theilt der Bürgerschaft das Nöthige mit. Man nimmt die jährliche Einnahme etwa zu 4 Millionen Mark Courant an.
Die Militair-Verwaltung hat eine besondere Behörde und zerfällt in das Militair-Departement, welche die Officierstellen besetzt, und die Uniformirung, Casernirung und Beköstigung der Unterofficiere und Soldaten der Garnison leitet. Die Commission des Bürger-Militairs hat für das Bürger-Militair fast dieselbe Competenz. Die interimistische Bewaffnungs-Commission besorgt die Conseription, die Ausloosung der Kriegspflichtigen für das Contingent u. s. w. Die Justizverwaltung des Militairs gehört, wenn es Criminalfälle betrifft, vor das große Kriegsgericht, in welchem 2 Senatoren präsidiren und ein Oberauditeur die Untersuchung führt. Die niedere Justiz verwaltet der Commandant und Militairchef nach Protocollen und mit Zuziehung des Oberauditeurs, der zugleich als Garnisonsauditeur fungirt, oder das kleine Kriegsgericht, bestehend aus Standesgenossen und Vorgesetzten des Angeklagten.
Das Bürger-Militair ward im Jahre 1813 und später 1814 neu organisirt und besteht aus dem Generalstaabe: 1 Oberst als Chef, 4 Majore, 7 Adjutanten und 1 Quartiermeister, aus 2 Compagnien Artillerei (etwa 400 Mann), 8 Bataillonen Infanterie, nämlich 6 in der Stadt zu 8 Compagnien und 2 in den Vorstädten zu 4 Compagnien (9-10,000 Mann) 1 Jäger-Bataillon (etwa 400 Mann) und 1 Escadron Cavallerie (140 Mann). Die Verpflichtung zum Dienst erstreckt sich auf alle Bewohner der Stadt und des Gebiets vom 22. bis zum 45. Jahre. Die Garnison besteht aus einem Chef und Militair-Commandanten mit seinem Staabe, einem 6 Compagnien starken Infanterie-Bataillon (826 Mann) einer Escadron Cavallerie (131 M.), und einem Artillerie-Corps, das für den Felddienst als Jäger eingeübt wird (62 M.). Hamburg muß zum Bundescontingent jetzt 1205 Mann stellen.
Das Corps der Nachtwache besteht jetzt aus 1 Capitain als Chef, 1 Premier-Lieutenant, 3 Second-Lieutenants, 2 Feldwebel, 24 Unterofficieren, 4 Tamboure und 360 Mann; sie sind eine Art Polizei-Soldaten, beziehen armirt die Wachen und rufen des Nachts die Stunden ab.
Vormals hatte der Senat eine Art Garde, welche im 14. Jahrh. aus den Brüderschaften der heil. Maria und des heil. Georgs entstanden sein soll. Dieses Corps besteht noch unter dem Namen der reitenden Diener und zählt 16 Mann. Ihre Tracht ist verschieden nach Art ihres jedesmaligen Dienstes; bald dienen sie als Dragoner (gelb mit himmelblau und Silber), bald (in alt-spanischer Tracht) als Leichenträger, auch in schwarzen Röcken als Leichenbitter, auch hinter den Wagen der Bürgermeister gehen sie bisweilen in großen hellblauen Mänteln und in blauen mit Silber besetzten Röcken, mit Degen und in Schuhen. Diese Stellen waren ehemals sehr einträglich und wurden oft für eine Summe von 20,000 Mark 3.svg verkauft, jetzt werden sie unentgeltlich vergeben.
Es verdienen noch 2 Vereine bemerkt zu werden: der hanseatische Verein und Verein hanseatischer Kampfgenossen, welche gestiftet