Stolpe/Bauernbuch/Anhang I

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11. A n h a n g

11. 27 Der vollständige Text der Untersuchung der Vorfälle vom März 1707 durch Petrejus

Bericht über eine Untersuchung des Obersachwalters Petrejus zu den Vorfällen im Gute Depenau am 23.März 1707, ihren Ursachen, Weiterungen und Konsequenzen.°


Durchlauchtigste Erbprinzessin und Herzogin Hochwürdigster Durchlauchtigster Bischoff Gnädigste Frau und Herr

Als Eure Königl.Hoheit und Hochfürstlichste Durchlaucht mir gnädigst anbefohlen, ein förmliches Factum von der auf Depenau jüngsthin zwischen dem Herrn Obrister und seinen Unterthanen passierten Aktion in die Feder zu fassen und an Dero hochbetrauten Geheimsten Ratspräsidenten des Herrn von Wedderkopp Ex... nach Hamburg zu übersenden, so hätte mich auf meine vorhin deswegen abgestattete aller- und untertänigster Relation beziehen können; als worin die meisten Umstände, wie alles sich angefangen, wie einer getötet, viele blessiert, drei davon auf dem Platz wegen ihrer härteren Blessuren liegen blieben, zweie echapirt, fünf mitgenommen und nebst allen Hauswirten des Gutes in harte Gefängnisse gelegt, der Wahrheit und dem Befinden gemäß entworfen sei. Allein, da ich vermute, daß Eure Königl.Hoheit und Hochfürstliche Durchlaucht gnädigst wissen wollen, wie die Untertanen von dem Herrn Obrister regiert, was für gegründete Klagen sie gegen ihn und er wider sie habe, so solche Verbitterung zwischen Obrigkeit und Untertanen anrichten können, daß es zum Überzug, zum Gefecht und Blutvergießen endlich ausgeschlagen : So habe meine untertänigste Schuldigkeit zu sein erachtet, aus denen aufgenommenen summarischen Depositionen alles von Anfang bis zum Ende zu deduzieren [abzuwandeln], worüber die Schrift etwas weitläufiger als vermutet erwachsen. Dannenhero untertänigst anzuzeigen nötig erachte, wie in den ersten 14 Seiten des Facti bloß die Begegnisse, welche der Untertanen Geduld zur Desperation [Verzweiflung] gebracht und was von den Untertanen hinwider unternommen, so der Herr Obrister zu solcher Klage mag animiert haben, verfasset sei : welches eigentlich dem geschehenen Totschlag, wovon hier die vornehmste Frage wohl ist, nichts zu geben noch zu nehmen scheuet. Worauf erst Seite 5 et Sepp (?) folge eine umständliche Beschreibung, wie die unglückliche Aktion am 23. März sich angefangen, verweitet und endlich beschlossen sei. Damit Eure Königl. Hoheit und Hochfürstliche Durchlaucht sofort gnädigst urteilen möge, wie weit es etwa nachzulesen. Sonsten habe mich in der Relation von dem am 23. März passierten bloßerdings der, so abseiten des Herrn Obrister damals mit gewesen, oder sonsten von ungefähr dazugekommen getane Aussage bedient, weilen dem Vermute nach dieselbe nicht mehr für die Untertanen als den Herrn Obrister passioniert sein können. Aus deren Aussagen der Herr Obrister bei der eines vorsätzlichen unnötigen Totschlages an einem unschuldigen Menschen begangen wird conviciret sein. Vornächst Euer Königl.Hoheit und Hochfürstlicher Durchlaucht zu Hochfürstlicher Gnade und Hulde mich empfehle

Euer Königl.Hoheit und Hochfürslicher Durchlaucht

untertänigster ... ... Petrejus

Factum

§1 Es sind die Depenauer Untertanen hiervor in gutem Stande gewesen, indem von der Herrschaft ihnen nicht nur allerlei Freiheit, Handel und Wandel, und was sie dadurch etwa erworben, gegönnet und erlassen worden, sondern sie auch große Weiden und genugsame Ländereien bei ihren Hufen, hergegen leidliche Hofdienste zu verrichten gehabt. Dannenhero ist es ihnen so viel härter vorgekommen, wie der jetzige Besitzer Tit: Herr Jochim Brockdorff Obrister vor einigen Jahren angefangen, sie aus solchem Wohlstand herauszusetzen, über ihre Habseligkeiten, über ihre Person, über ihre Wohlfahrt mehr als despotisch mit aller Strenge zu disponieren, dabei ihre bißchen gehabte Ländereien, wofür sie ihre Hofdienste und gewöhnliche praestanda praestiren, ihnen nachgrade zu entziehen, die ... und Hofdienste ihnen zu verschweren. §2 Es hat das Gut Depenau sonsten drei Dörfer gehabt, so alle zu Bornhöft eingepfarret, da doch der Hof nach Preetz gehört, namentlich Wankendorf, Stolpe und Horst. Das letzte, worin fünf volle Hufener gewesen, hat der Herr Obrister niedergelegt, die Hauswirthe haben mehrenteils Insten werden müssen, denen Plätze zu neuen Wohnungen und Ländereien in Wankendorf und Stolpe gegeben worden, welche diese nicht nur verlieren, sondern noch dazu der niedergelegten Hauswirte Arbeit übernehmen müsen. §3 Überdem hat der Herr Obrister denen Untertanen zu Stolpe verschiedene Wischen und Weiden abgenommen, als 1) die Drummelwischen [am Drömling], welche von 12 L... , und darinnen ein jeder Hauswirt eines gehabt. 2) einige Stücke Wischen, so von den Köthenern eingetan, deren Land, so sie vorhin gehabt, er zu sein Hoffeld gezogen. 3) eine Koppel aus der gemeinen Weide, so er verhäuert. 4) eine Wische, so er dem Müller zu gewisser Pension eingetan und 5) eine Koppel, so der Fischer besitzet, wogegen er dasjenige Land, so diese Leute vorhin gehabt, zum Hoffelde geleget, und von dem, was denen Untertanen genommen, jährlich Heuer dazu genießet. 6) hat er ihnen gleichfalls abgenommen den halben Anteil der Stauung, so ein großes Stück Wischland, denen Stolpern zugehörend und von dem Hoffeld durch einen Graben ist abgesondert gewesen. 7) ist denen Wankendorfern ein Stück Landes, genannt "baven Ovendorf "genommen, welches zwei Häuersleute bewohnen, und von solcher Konsequenz ist, daß der erste 80 und der letzte 60 Rthlr.jährl.bezahlet. 8) so haben auch dieselbe auf der Wisch in Wolfbrook die Vor-und Nachweide gehabt, welche der Herr Obrister gleichfalls ihnen genommen, und nun mit seinem jüngern Vieh betreibet. Endlich 9) ist den Wankendorfern ihre Weide auf den Kuhlraden vor etwa 4 oder 5 Jahren entzogen, wofür der Herr Obrister 40 Rthlr Pension jährlich genießt. Die Wegnehmung der Stauung, so den Stolpern und der Kuhlraden, so den Wankendorfern zugehöret, ist allem Anschein nach, und wie es auch die Untertanen nicht nur, sondern die Häuersleute, Voigte, und in specie ein alter Voigt auf dem Hofe und nunmehr Häuersmann, namens Hans Kummerfeld bezeuget, der rechte Grund und die Wurzel aller Uneinigkeit, widerwillens und feindschaftliche Regungen zwischen dem Herrn Obrister und den Untertanen, so von der Zeit an sich hat begonnen zu äußern, von Tage zu Tage angewachsen, und endlich zu dem jetzigen Unglück ausgeschlagen ist. §4 Denn es haben die Untertanen nicht allein die Weide für ihr Vieh missen, sondern auch die Koppeln, so an andere verhäuret, ausroden, eingraben und zumachen müssen. Wiedrum das letzte Stück der Wankendorfer "auf dem Kuhlraden" genannt, voll Stemmeln [Stubben?] gewesen, und die Untertanen alle Jahr einen Schlag davon zu raden und in Stand bringen müssen; nicht weniger an der Stauung eine solche Arbeit mit Grabenziehung, als wenn es in der Marsch wäre, zu tun gezwungen worden, daß, wie die Landkündiger [Landkundigen?] sagen, es nimmer die große Arbeit werde belohnen können, so die jüngeren Leute daran tun müssen. §5 Solcherwegen nun haben die Hofdienste nicht anderes, als von Tage zu Tage verschweret werden können, ein jeder Hauswirt hat ... müssen einen Knecht mehr zulegen, als er jemals vordem zu Hofe geführt. Statt daß er nur drei zu gewöhnlichen Hoftagen, in der Ernte vier und wenn extraordinär etwas vorgefallen, fünf Dienste [Dienstknechte] gesandt, hat er in den letzten Jahren ordinär vier, in der Heuernte fünf, in der Pflugzeit und Kornernte sechs Dienste beständig halten, und wenn es befohlen worden, den siebenten, oftmals viermal in der Woche mitschicken müssen, welchen, wann die Hauswirte nicht halten können, haben sie selbst mit daran, und nach Hofe gehen müssen. Pferde haben sie vordem nur 4 zu den Hofdiensten und Fuhren jederzeit gehalten, aber nun, einige Jahr her, da das Dorf Horst niedergelegt , und das Hofland so viel vermehret worden, müssen sie 8 in Hofdienste senden und 4 zu ihrer Arbeit halten. Und jedennoch, weilen alles Volk zu Hofe den ganzen Tag gehet, und die Alten öfters selbst mit daran müssen, mehrenteils des Abends und am Sonntage ihre Arbeiten verrichten und bestellen. §6 Hergegen ist durch Abnehmung so vieler Ländereien der Untertanen ihr Vermögen geschwächet, für ihre Pferde und Vieh haben sie des Sommers keine genügsame Weide und des Winters wenig oder kein Futter gehabt, daß Pferde und Vieh im Felde laufen, verderben und nicht unselten gar krepieren müssen. Es finden sich dieser Stunde verschiedene Hufner im Gute Depenau, welche nur 4, 3, ja nur 2 Kühe haben und sich beklagen, nicht so viel Butter machen zu können, als sie ihren Leuten, so zu Hofe gehen, mitgeben müssen. Fällt eine Kuh oder ein Pferd ihnen weg, so gibt der Herr Obrister ihnen keines wieder, sondern sie müssen sehen, wo sie eines herbeischaffen. Vielmehr, wann dem Herrn Obrister selbst seine Kühe wegfallen, so nimmt er, der Untertanen Bericht nach, von der Untertanen ihren, und ersetzet seinen erlittenen Abgang damit. Es möge nun einer was verbrochen haben, und des convinciret sein oder nicht, er möge sich auf seine Unschuld berufen wie er wolle, so trifft alle Untertanen die Wegnehmung der Kühe, der nur eine gute hat und sollte der Vorwand auch nur sein, die Untertanen haben ihm Kühe totgehext, darum er nehme sie wieder. Überdem hat der Herr Obrister nachgerade die Geldab... gesteigert, daß nun ein jeder Hauswirt , statt er vordem nicht mehr als 1 Rthlr. gegeben, 4 Rthlr.auch, statt jährlicher 5 Rthlr nunmehr 15 Rthlr Häuer bezahlen muß. Annebst auch andere kleine onera (?) ihnen auferlegt, welche nimmer ohne Uncommodität seien, öfters aber ihnen zu Schaden und Unkosten gereichen. §7 Über dieses alles hat der Herr Obrister auch particuliere Hauswirte und Untertanen, von welchen er die Gedanken gehabt, daß sie noch was hätten, sehr gedrücket, und nicht nachgelassen, bis er sie nebst den anderen niederträchtig gemacht, Hanß Lütje Johann aus Stolpe hat er ein Stück Landes weggenommen, allen anderen aber ihr dabei liegendes behalten lassen, Hanß Tietjen hat er im vorigen Jahre eine Wiese von 7 Fuder Heu Aufwachs, desgleichen dem Clauß Tietjen ein Block [quer liegendes Ackerstück?], darin ein halbes Scheffel Korn eingesät werden können, weggenommen. Hanß Löhndorff auf Wankendorf seinem Vater hat der Herr Obrister statt einer abgenommenen Wiese ein Stück Landes, so er auraden sollte, wiedergegeben. Als er nun mit seinen Kindern unsäglich sauer Arbeit daran getan und es zu nutzbar Land gemacht, hat er es ihnen wieder abgenommen und dem Häuersmann auf dem Kuhlraden mit zugelegt [Duggen]. Diesem seine Kinder Hanß und Detlef Löhndorff hat er mit Gewalt gezwungen, daß ein jeder eine verwüstete Hufe annehmen und davon recht tun solle. Wie er nun gemerket, daß diese, als welche noch was in Händen hatten, darauf fortkommen würden, hat er 50 Rthlr. an barem Gelde von einer jeden Hufe als Restanten gefordert und ihnen abpressen wollen, worüber sie so desperat geworden, daß sie ausgetreten [entwichen], und als er sie wieder bekommen, hat er bloß an barem Gelde, wider alle Zusage, ihnen 170 Rthlr.weggenommen. Aßmuß Lütje Johann aus Wankendorf, weil er durch Unglücksfall in die Hand der Ärzte geraten, hat er sofort mit seiner Frau von der Hufe geworfen, all das seinige ihm genommen, daß er für seine 5 Kinder Brot betteln müssen, die nun alle zu Hofe gehen. Jochim Dugge zu Horst hat er nicht allein ohne Entgelt seine ausgesäte Wintersaat genommen, sondern auch die Hände an den Hals schließen und in die Spanische Jungfer viele Tage legen lassen, bis er eine Hufe in Wankendorf, worauf der Wirt zurückgekommen [verarmt s.u.], anzunehmen sich erklären müssen. Ob er gleich erbötig gewesen, all sein Vieh und Beschlag dem verarmten Wankendorfer Hauswirt und sonst zu seiner Aufhaltung hin zu geben, wenn er nur sein Brot sonst verdienen und seine Frau zu dem Garten ihre Hofdienste verrichten möchte. Diesen hat bald hernach der Herr Obrister hart schließen und gefangen legen lassen wegen des, daß sein ... Kind, so er danach wieder gekriegt, ausgetreten [entwichen]. Und wie er sich aus dem Gefängnis losgemacht, freiwillig aber wiederzukommen sich erboten, wenn er nur weiter nicht so grausam hantieret würde, weil er aus keiner anderen Ursache entflogen, so hat der Obrister ihn dessen zwar versichern lassen. Aber solchem zuwider, da er sich eingestellet, de novo [von neuem] schließen und ängstigen lassen, bis er bar 20 Rthlr. dem Herrn Obrister erleget, und noch 40 Rthlr ausgesaget, die auch nachgerade durch Pfändungen und sonsten von ihm gepreßt. Einen Untertanen Jochim Dugge, welcher auf dem Hofe Meißling [Moisling] viele Jahre gedient, daselbst eine freie Person, welche von seiner Eigenschaft kein Wissen gehabt, geheiratet, 11 Jahre gewohnt, und Kinder gezeuget, hat der Herr Obrister auf öffentlicher Heerstraße, da er ihm ungefähr begegnet, ... , in Bande und Gefängnissen legen, und nicht eher erlassen wollen, bis die Frau mit allen Kindern sich ihm zu eigen mitgeben müssen. Über solche dergleichen Bestrafungen und harte Executiones an den Untertanen ist niemals von ihm ordentlich producirt, oder Ding und Recht gehalten, weniger ein Urteil gesprochen worden, sondern das hat alles so seinen Fortgang haben müssen. §8 Hierzu ist dieses noch gekommen, daß auch außerdem der Herr Obrister die Leute durchgehend sehr hart und streng angelassen, sie für Düvels, Hexen und dergleichen gescholten und ohne Scheu beschuldiget, daß sie ihm seine Kühe, seine Schweine und ander Vieh umbrächten. Wie denn der Schinder einer Kuh den Kopf abhauen müssen, welcher auf einer langen Stange oben zum Giebel, --- -darin einfach zu dem Ende ausgeschlagen- des Kuhstalles gestrecket herausguckt und gleichsam nach den Dörfern der Untertanen hinsieht, welches die Untertanen so aufgenommen, daß es ihnen zum öffentlichen Schimpf und Spott geschehen, als welche die Hexen wären, so durch dieses Scheusal auf den Hof mit ihrer Hexerei mehr kommen zu können gehindert werden sollten, und daß alles zurück fallen müßte auf ihr eigen Vieh. Es wäre viel von solch abergläubischen Dingen, so vorgekommen, zu erzählen. Allein, wie es nichts zur Sache tut, also ist dieses gewiß, daß sich die Untertanen das letzte recht zu Gemüte gezogen und ihnen sehr geschmerzet, wenn sie nicht allein en particulier [im einzelnen], sondern auch en universell [im ganzen] sich für Düvels und Hexen sich haben schelten hören, ja, wie einem und anderem geschehen, unter solchem Vorwand gar strafen lassen müssen. §9 So haben es auch in den beiden letzten Jahren absonderlich die Voigte mit den jungen Leuten sehr hart gemacht, indem sie auf der Stauung 6, und wo es gar schien, 4 Ruthen alle Tage mit noch einem Überschlag bei jeder Ruthe 2 Spade [Spaten] tief und 4 Fuß breit ausbringen müssen, obgleich dieses eine ganz unnützliche Arbeit, auch der Grund so schien, daß sie es meist mit der Axen ausraden müssen. Wenn nun diese Unmöglichkeit demonstriert, haben sie nichts als Drohungen und viel Rüffel fluchen zur Antwort bekommen: kein Schlacken (?), Regen, Kälte oder Jahreszeit hat dieser Arbeit Anstand machen müssen, so lange nur damit fortzukommen gewesen: Dabei haben sie zu Hause ihre Wirte-Arbeit [beim Bauern] auch mit getan; hingegen aber haben die Alten oder Wirte nicht dieselbe begegnen können, wie sie wohl gesollt. Ihren Lohn, welcher doch nur ... geld ist, haben sie von vielen Jahren hier stehen lassen müssen, das Eßbündel, das sie nach den Hofdiensten mitnehmen, ist so schlecht geworden, daß die jüngeren Leute die schwere Arbeit dabei auszustehen sich beklaget, und doch haben es die Alten, als obb... maßen alle niederträchtig gemacht, und weil von ihrem Stand abgekommen, nicht ändern können; daher im vorigen Jahr 6 Knechte auf einmal weggegangen. §10 Wie nun solchergestalt sich die Untertanen in äußerste Not gebracht sehen, und an verschiedenen Hauswirten Exempel vor sich gehabt, daß sie bei ihrem Alter herunter gestoßen und betteln müssen, haben alle Hauswirte in Wankendorf und Stolpe, deren an der Zahl 23 seien, sich zusammengetan und sind alle resolviert geworden [haben beschlossen] der aller- und gnädigster Herrschaft ihre pressures [Bedrückungen] zu klagen und um Endigung anzuflehen, sind auch in solchem Vorsatz bis Kiel gekommen, woselbst sie einen Schulmeister geholt gehabt, daß er ihnen eine Supplique [Bittgesuch] fertigen solle. Es ist aber ein Mann in ihr Quartier zu sie gekommen, hat sich mit ihnen in Gespräch eingelassen, ihnen vorgestellt, wie sie nicht allein nichts ausrichten, sondern auch Gefahr schwerer Ungnade zu erwarten, das Armenrecht aber nicht bekommen würden. Da sie jedoch kein Geld hätten, dergleichen Prozeß anzufangen, wodurch sie intimidirt [amtlich kundgetan], daß sie umgekehrt seien. Und wie dieses etwa um Martini 1706 gewesen, so sind die sämtlichen Hauswirte, und mit denselben auch die Knechte nach dem Herrn Obristen auf Depenau selbst gegangen, ihm ihre Not vorzustellen : Daß er doch die Hofdienste etwas mindern, die Arbeit denen jüngeren Leuten nicht zu schwer auflegen und von ihnen abgenommenen Ländereien ihnen etwas wiedergeben möchte; so wollten sie nach wie vor als redliche Untertanen aushalten etc..Aber der Herr Obrister hat nicht einen einzigen von ihnen vor sich kommen lassen, auch die Supplique ihres Einhalts, so sie zuletzt hinein gesandt, ohne einige Resolution wieder zurückgeschickt. §11 Im Umschlag des laufenden Jahres hat der Herr Obrister 6 der Knechte, (worunter auch der [später] Entleibte mit gewesen), die er nach Kiel kommen lassen, arrestirt und in die Hauptwache gesetzet; hernach alle Wirte verbotschaftet [sagen lassen], daß sie herin kommen und diese Knechte losbürgen sollten; und wie sie des Bedenkens getragen, hat der Verwalter ihnen nomine [namens]des Herrn Obristen sagen müssen, daß sie sich denn nur packen und gehen könnten, wo sie wollten. Die meisten Knechte sind darauf weggegangen, 11 haben des Vorsatzes nicht wiederzukommen sich absentiert [abgesetzt]: Doch sind die Wirte ihnen nach gewesen und ist dadurch so viel effectuirt [bewirkt], daß zwene [zweie] sich wieder eingefunden, 9 aber vergeblich von dem Herrn Obristen bishero gesucht worden. §12 Nachdem der Herr Obrister einige Zeit von Kiel wieder auf sein Gut Depenau beständig zu sein angelanget, hat er alle Hauswirte nach Hofe fordern lassen. Dieselben sind dorthin gekommen und haben aus ihrer Mitte 5 ausgemacht, welche des Herrn Obristen Antrag hören, und dagegen ihre Not remonstriren sollten. Darum ist des Herrn Obristen proposition [Äußerung] gewesen, daß die Untertanen insgesamt schlechterdings alles dasjenige, was er ihnen gebieten und auferlegen würde, tun und leisten sollten. Diese haben dagegen remonstrirt [eingewendet], daß sie das nicht tun noch aushalten könnten, was in denen letzten Jahren ihnen wäre zugemutet worden, mit flehentlicher Bitte, daß die Hofdienste gemindert, von ihren Ländereien aber doch ihnen etwas wiedergegeben werden möchte, daß sie nur subhistiren [...] und beibleiben könnten.. Sie haben aber die harte Antwort hören müssen, daß er davon kein Gesetz haben wolle, sondern die Untertanen alles wie es ihnen befohlen würde, ohne Einrede tun sollten und müßten, und wo sie das nicht wollten, sollten sie gleich fort und herunterscheren, er wollte sie wohl zwingen. Diese ganz consternirt [sehr betroffen], haben ihres Flehens unerachtet, damit fortgehen müssen. Doch wie dieses den anderen kund gemachet, haben sie ihr Heil noch weiter versuchen wollen, und sind ihrer zwene mit den Brüdern recht vor dem Hause stehen geblieben, bis der Herr Obrister ihrer wieder ansichtig geworden. Da er sie gefraget, was sie wollten, diese hergegen geantwortet haben sollen, daß sie gerne mit dem Herrn Obrister sich wieder vertragen wollten etc., so er aber nicht anhören wollen, sondern mit drohendem Gesichte ihnen geboten: schert weg, schert weg, die denn sich vor seiner Strenge, vor Gefängnis, Bande und Plagen fürchtend vom Hofe gleichsam weggeflogen. §13 Zu wehrenden diesen desperaten [hoffnungslosen] Bedenken, und da die Untertanen ihren Vorsatz, die aller- und gnädigste Herrschaft um aller- und gnädigstes Einsehen anzurufen, hätten fahren lassen; mit Bitten aber bei dem Herrn Obristen in dem geringsten Stück keine Erhörung haben mögen, sind sie dahin verfallen daß alle Hauswirte unter sich einig geworden, das ihnen letzt abgenommene Land auf den Kuhlraden und die Stauung wieder zu sich zu nehmen, anneben einander beizustehen, daß sie nicht ins Gefängnis möchten geholet werden. In dieses Bündnis, (wie sie es nennen) oder vielmehr Complot [Verschwörung] haben sich hernachmals die jungen Knechte auch begeben; doch nur in so weit, daß sie mit den anderen verpflichtet sein wollten, beizustehen, daß sie nicht von dem Herrn Obristen so hart möchten tractiret und nach dem Hofe in die Gefängnisse geholt werden, weilen die vielen Exempeln [Beispiele] bewiesen, wie gar unbarmherzig daselbst mit den Leute umgegangen würde, und wie mancher ganze Jahr darinnen zubringen müssen, weilen er keinen Bürgen für sich stellen können. Diese so unzulässige wie als gefährliche Verbindung der Untertanen ist dem Herrn Obrister nicht unbekannt geblieben : Dennoch hat er denselben die zulänglichen Mittel nicht vorgekehret, ob er gleich Zeit genug dazu gehabt; auch nicht einmal einen Verbot desfalls ergehen, noch die Untertanen abmahnen lassen. Doch haben die Untertanen nachdem nicht unterlassen, den Herrn Obristen durch Bitte und Vorbitte zu milderen Gedanken zu bringen, gestalte sie noch eine schriftliche Vorstellung und Bitte an ihn eingereicht, und wie auch damit nichts ausgerichtet, ihren Beichtvater, den Herrn Pastoren zu Bornhöft an den Herrn Obristen gesandt, ihn um Linderung der Auflage und Restituirung einiger abgenommener Ländereien auf inständigst zu bitten. Dieser hat dem Herrn Obristen dabei vorgestellt, was aus der Verweigerung und beharrlichen Strenge besorglich entstehen möchte : Insonderheit ihm versichert, daß die Untertanen via facti [Tatsachen schaffend] in Wiedernehmung ihres Landes procediren [vorgehen] würden. Aber er hat nichts ausrichten mögen, sondern auf das letztere die Antwort bekommen, so schieße er, der Herr Obrister, die Untertanen auf die Köpfe. §14 Als nun denen Untertanen diese Antwort zurückgebracht, und in den folgenden verschiedenen Tagen, so sie noch gewartet, nichts Näheres oder Besseres durch den Herrn Pastoren von dem Herrn Obristen oder sonsten geworden, und die Hauswirte am 11. März insgesamt hingegangen, und haben den Zaun und den Graben auf den Kuhlraden eingerissen, und dieses Land als das ihrige wieder nehmen wollen, desgleichen haben sie auf dem Stolperfeld auch ein Stück, das Zimmermannskoppel genannt, tätlich wegzunehmen, resolvirt [beschlossen]. Jedoch ist dieses letztere etliche Tage verschoben, bis der 23. März hierzu verabredet worden. Aber es haben die Wankendorfer - ob sie nun des Obristen Dreüung [Drohung] und Rache gefürchtet, oder was sie sonst für Absicht dabei gehabt, kann man gewiß nicht sagen - es widerraten, daß sie am 23.März an den Ort solche Tat auszuüben nicht hingekommen. §15 Dem Herrn Obristen ist dennoch ihr gehabtes Vorhaben entdeckt, der sich dann die ganze Nacht vorher auf dem Hofe zugerüstet. Seine Schützen, Diener, Laqueien, Bereiter, Voigte armiert, nebst ihren und dem Herrn Jägermeister Kalckreuter morgens um halb vier vom Hofe ab und nach eines Häurermannes Hanß Kummerfeld geritten, woselbst sie sich verborgen gehalten; indes aber sind Boten ausgeschickt, so die Häuersleute von allenthalben mit Gewehr dahin entboten, welche sich auch zu Pferde, doch alle ohne Schießgewehr, außer dem Bauknecht auf Löhndorf, mit Forken bewaffnet eingefunden. Wie sie nun alle 18 Personen stark zu Pferde mit Pistolen, Flinten, Büchsen und Forken versehen zusammen gewesen, und die Kundschaft eingelassen, daß die Untertanen sich bedacht hätten, und nicht hier kommen würden, des Zimmermannes Zaun und Koppel [Ove Schlüter, Stolpe] einzureißen, soll der Herr Obrist willens gewesen sein, nach dem Hofe sich wieder zu kehren und sich schlafen zu legen; allein es ist die Zeitung kommen, daß die Wankendorfer auf dem Kuhlraden selben Morgens gewesen und des Häuermanns Frau das Pflügen auf weiteren Bescheid verboten, sonsten sie die Pflüge entzwei hauen wollten. Der Herr Oberst selbst hat gefragt, ob sie denn das getan - nämlich die Pflüge entzwei gehauen - (hatten?) - und als er die Antwort bekommen, nein, sondern sie wären fort damit [mit dieser Rede] weggegangen, hat der Häuersmann vom selben Lande gesaget, sie wären nicht weit, sie könnten sie noch einholen, und darauf ist alles in vollen Sprüngen ihnen nachgejaget. Der Schütze Joachim Duggen, so ein Bruder von dem Häuersmann, und des Obristen Diener sind die vordersten gewesen. Die Wankendorfer Untertanen haben sich die Zeit eben auf ihrem eigenen Felde bei ihren Zäunen [Trockenzäune], so der Wind hin und wider sehr umgeweht und löcherig gemacht, aufgehalten ... gearbeitet. Sobald der Herr Obrister mit seinen Leuten ihrer ansichtig geworden, haben sie ein groß Geschrei und Jauchzen angefangen, und sind die vordersten auf 3 Wankendorfer Hauswirte, so oben am Zaun allein gearbeitet, spornstreichs angesetzet. Diese haben zu entfliehen getrachtet, einer ist den Acker hinunter gelaufen, zwene haben sich durch den Zaun reteriert : Es ist aber der Schütze mit dem Jäger-Pferd über- und ihnen nachgesetzt, und hat in Sonderheit den einen als Bauervoigtes verfolget, und wie derselbe über einen Dornzaun weggekommen, hat der Schütze ihm vom Pferd durch den Zaun mit voller Ladung einen Schuß nachgegeben, und in der Lende getroffen, daß er gefallen. Doch ist der Schütze ihm noch weiter gefolget, und hat mit der Flinte ihn über den Kopf zu schlagen gedroht, sein Beil ihm herzugeben. Der andere aber ist indes nachgekommen, und so sind sie beide des Schützen losgeworden, daß sie zu den übrigen 9 Wankendorfern [11 Hufner], welche sich an einen Dornenzaun hin reteriret [zurückgezogen], gekommen sind. Unter währendem diesem Präludio [Auftakt] und erstem Angriff ist der Herr Obrister selbst mit allen übrigen Leuten auf diese Wankendorfer, deren in allem mit dem getroffenen Bauervoigt 11 gewesen, losgekommen, hat sich dicht vor sie gesetzet, und ihnen befohlen, daß sie ihre Beile niederlegen sollten. Diese hatten gesehen, wie es dem Bauervoigt ergangen, waren für überritten [daß sie überritten würden], wann sie sich vom Zaune abgegeben, vor übel tractament [Behandlung] und vor dem Gefängnis bange, und haben geantwortet, wie er zum andernmal befiehlt, die Beile niederzuwerfen und heraufzukommen, daß sie das nicht tun konnten, sondern der Herr Obrister sie lieber so totschießen müßte, denn er sie doch nur würde zuschanden machen lassen. Wobei sie begehret, daß sie nur Zeit haben möchten, ein Vaterunser zu beten. Eine kleine Weile danach hat der Herr Obrister beide Pistolen auf einen Hauswirt Hanß Löhndorf gelöset, deren eine nur getroffen, so mit groben Hageln geladen und den Hans Löhndorf in die linke Seite und Arm eingegangen. Als aber derselbe daran nicht gefallen, hat der Herr Obrister gleich eine Pistole von seinem Diener genommen, so ohne Zweifel mit einer Kugel geladen, und hat mit diesen Worten : Baron, du sollst sterben, ihm den Knochen unter dem Auge durch einen Schrämschuß [Streifschuß?] weggenommen, der wenige Schritte von der Stelle fortgetaumelt und beliegen geblieben. Ein Hauswirt Hinrich Horst ist mit groben Rehhageln durch das Knie von dem Kutscher, Hinrich Lille Hauswirt von einem anderen Bedienten geschossen und von dem Schützen der Hauswirt ..... gewaltig abgeprügelt. Die Beile der Untertanen hat der Herr Obrister alle aufheben lassen, und darauf alle Hauswirte, auch die verwundeten, dem Hofe und Gefängnis zutreiben lassen. Außer dem Hanß Löhndorf, von welchem niemand anderes gemeint, als das er seinen Geist aufgeben würde. Aber durch Gottes gnädigste direction [Lenkung] ist der Schuß, wie gefährlich er gleich abgezielet, dennoch so abgegangen, daß der Mensch diese Stunde lebet, und wieder curiert [geheilt], außer daß er mit dem Auge nicht sehen kann. §16 Wie diese 10 Hauswirte so auf dem Tritt sind, ist der Herr Obrister immer hinter sie hergewesen mit dem Degen und hat auf sie eingehauen. Da dem einige vielmal ihm so ausgewichen, daß er ihnen am Leibe keine Wunden anbringen können, obwohl die Kleider übel zerfetzet, doch hat er einen Hauswirt Detlef Horst eine tiefe Wunde am Kopf, so nicht ohne Gefahr gewesen, gehauen. Und einen andern namens Detlef Löhndorf seines geschicklichen Ausweichens ungeachtet über den linken Arm endlich eine schmerzliche Wunde gegeben.; den Bauervoigt Aßmus Horst, der von dem Schützen schon so getroffen, hat er sich weisen lassen und auf denselben einen gefährlichen Streich gefaßt, dem aber derselbe durch ein tiefes Niederbücken entgangen und unter die Pferde sich reteriert [zurückgezogen], von dem Holzvoigt Hinrich Bichel aber mit einer Forke hinter die Ohren geschlagen, daß er wieder zurück gemußt. Es ist unter anderm auch auf dem Wege nach dem Hofe zu ein knietiefes Loch. Da hat der Herr Obrister gewollt, daß die Untertanen gleich durch sollten getrieben werden, und haben dieselben durch den Schützen Gerd Schlüter kaum erbitten mögen, daß sie obenrum nach dem Steg gehen dürfen. Sobald sie aber über gewesen, hat der Herr Obrister mit dem Degen, wie vorher erzählt, wieder angefangen. §17 Als nun unter solchen Begegnissen die Wankendörfer Untertanen das Stolperfeld erreichet, kommen die jungen Knechte aus dem Dorf eben herauf, um nach ihren Hofdiensten zu gehen, haben Aschers ["Äscher" = Spaten], Beile und ihre Freßbündel [Verpflegung seitens des Hufners: der tägliche Hofbeutel, in dem sie ihre Tagesration zum Hofdienst mitnehmen; er soll nach den bestimmten Vorstellungen der Knechte und Mägde "gespickt"sein] bei sich, und wie ihnen das Ding wunder gibt, wo es zugehen möge, daß die Hauswirte von so vielen zu Pferde den Weg nach Hofe zu getrieben würden, gehen sie gerade auf sie zu. Dem Herrn Obristen wird von dem Voigte zwar gesaget, daß es die Knechte wären, so auf ihre Arbeit gehen wollten. Aber er hat dennoch stille gehalten und sein Gewehr fertig gemachet. Gleich darauf sind die Stolper Hauswirte an der Zahl 12 eiligst aus dem Dorfe nachgeloffen kommen, und hat jeder ein Beil oder Forke in der Hand gehabt - nachdemmals das Geschrei von dem Passierten in Stolpe gekommen - Des Herrn Obristen seine Leute haben darauf auch ein wenig zurücke gehalten und geschehen lassen, daß die Stolper mit den Wankendorfern zusammen getreten. Da denn einer von den Wankendorfern in dieser Meinung die Stolper angeredet haben soll, sie täten wohl, daß sie ihr Wort hielten und ihnen beistehen wollten, daß sie nicht nach dem Hofe ins Gefängnis gejagt würden : Aber es war umsonst, sie waren schon zuschanden gemachet, wie sie sehen könnten, und dürfte es den Stolpern nicht besser gehen. Sie wollten niederfallen und ein Vaterunser beten, und dem trachten, daß sie nach dem Dorf kommen möchten. Wie sie vom Gebet aufgestanden, haben sie auch sofort in solcher resolution [Übereinkunft] von dem Hofweg ab und Zufeldein [über das Feld] nach Stolpe zugezogen, so des Herrn Obristen Leute, welche dicht an sie unter den Bäumen, weilen es sehr geregnet, gehalten, nicht verwehret haben. Aber der Herr Obrister ist in vollem Laufe zugerannt, hat seinen Leuten zugerufen, was das sein sollte, ist vor den Untertanen ... übergeritten, und hat befohlen, daß sie stehen sollten; gleich wie das geschehen, sich gewendet nach dem hintersten, und einen Knecht namens Clauß Löhndorf, der seinen Ascher über der Schulter, das Beil und das Freßbündel daran hängen gehabt, und nebst den anderen auf dem Weg nach Hofe schon wieder umgekehrt gewesen, einen solchen Schuß mit der Pistole an den Kopf gegeben, daß er in angezeigter positur [Haltung] rücklings niedergeschlagen und alsbald sinn- und sprachlos geworden. Wie nun alle, auch diejenigen, so bei der Action abseits des Herrn Obristen gestanden, so viel derselben bis dato ihre Disposition [Überlegung] getan, nicht sagen können : daß dieser Knecht vor anderen was verbrochen oder Mine gemacht, daß er sich wehren oder jemanden Schaden tun wollen oder ... was gesprochen habe : Also bezeuget das Attestatum Medici et Chirurgi, welche nach der PHGV (?) die Inspectionen Cadavens mit großem Fleiß und Vorsichtigkeit in praesentia Notaria cum adjuncto loco duorum testium requisito, getan haben, daß das vulnus [die Verwundung], so der Herr Obrister diesem Menschen durch einen mit Kugeln geladenen Pistolenschuß in den Kopf durch das Cyranium [Gehirn] gegeben, für sich letal [tödlich], und nichts als den Tod mit sich führen können. Es sind darnächst aufzurufen des Herrn Obristen viele Schüsse auf die Untertanen geschehen und vier Menschen dadurch teils sehr hart und gefährlich verwundet. Worauf den Untertanen befohlen, ihr Gewehr niederzuwerfen und sich alle auf die Erde zu legen. Das haben sie getan, womit dann das Schießen aufgehöret hat. Die Knechte sind alle mit Willen des Herrn Obrister weg und an ihre Hofdienste gegangen. Die Wirte aber aus beiden Dörfern sind ins Gefängnis auf den Hof zu gehen beordert, doch daß die Wankendorfer sich von den Stolpern absondern sollten. Sobald das letztere geschehen, hat der Herr Obrister mit dem Degen unter den Stolpern eben so scharmützieret, als vorhin unter den Wankendorfern, und verschiedene blessiert. Unter anderen aber den Kirchgeschworenen aus Stolpe Hanß Lütje Johann durch verschiedene schwere Streiche übel zugerichtet, insonderheit beide Hände zuschanden gehauen. Des Hanß Lütje Johanns sein Sohn, welcher ins Gesicht auch hinten im Kopf und also zweimal mit Hageln getroffen, ist nebst dem Toten auf dem Platz liegen geblieben. Auch ein Stolper Hufener, Hanß Dugge, der mit vielen Hageln oben in den Kopf geschossen, und zwar, wie man saget, von seines Vaters Bruders Sohn [seinem Cousin], dem Häuersmann auf Kuhlraden; und daher haben sie Gelegenheit gehabt, daß sie von den Ihrigen sofort weggeholt und nach der Langen Rege ["Lange Reihe" auf Bockhorner Gebiet] zu einem Balbierer gebracht. §18 Die anderen Hauswirte alle , verwundete und unverwundete, ausgenommen einen aus Stolpe, so echapiret [entkommen ist], sind in tiefe Gefängnisse unter der Erde am Wasser eingeworfen, woselbst sie elendlich fünf Tage ausgehalten : Weilen in dem einen Keller das Wasser so hoch, daß kein Stroh, keine Kleider und ...unterlegung verwehren können, daß nicht die Nässe durchgedrungen, anbei die Verwundeten ein übles Jammern und Klagen geführet, welche nur alle 24 Stunden und öfters noch später verbunden worden. Die Balbierer, so der Herr Obrister aus Preetz gefordert, haben besser Quartier für die Leute begehret, aber es ist ihnen angedeutet, daß solches nicht geschehen könnte, die Leute auch selbst sich curieren lassen sollten : weshalb er sie auch nicht wieder gefordert worden. Daher denen Verwundeten der Schuster von der Langenrege, welcher sonderliche Gaben in dergleichen Curen haben soll, verstattet, der die Änderung ihrer Gefängnisse auch nicht erhalten mögen, sondern der Herr Obrister ihn wissen lassen, wenn er nicht auf der Leute Bezahlung sehen und sie verbinden wolle, möchten sie darin vermolschen [verfaulen] und wolle er sie sodann auf die Schindgrube führen lassen Wie denn der Herr Obrister diesen Verwundeten bei dem schlimmen Gefängnis überdem auch sehr hart gewesen, die Ihrigen nicht zu ihnen lassen wollen, sondern abgewiesen, daß sie Tüffels und Hexen wären, ihre eigenen Kinder tot hexten und ihnen welche wieder machen ließen. Auch unter anderm zu den Verwundeten, wie sie aus dem Gefängnis herausgeholet um verbunden zu werden, gesaget : Wenn sie nur ein wenig ausgeheilt, sollte einer den andern aufs Wasser werfen, und dann wollte er sie verbrennen lassen, sie wären Düvels und Hexen, hätten ihm seine Schweine umgebracht. Welches alles, da sie es in sich fressen und von ihren Weibern ein solches, wie gemeldet, ihnen dazu erzählen lassen müssen, ist leicht zu erachten, daß es ihnen mehr als ihren Wunden müßte geschmerzet haben. §19 Es ist der Rumor [Kunde] von dieser passierten schlimmen Action erst 5 bis 6 Tage hernach in Schleswig erschollen, da drum nach erlangter einiger Gewißheit der Hochfürstl Obersachwalter es der Aller- und gnädigsten Herrschaftl. aller- und unterthänigst denunciret. Als aber der Herr Obrister erfahren, daß der Arrest ihm würde angeleget werden, hat er sich des Morgens früh davongemacht, und alles, was mit ihm gewesen ist, ist gefolget. Also, daß außer dem Herrn Jägermeister Kalckrüter [Kalckreuth?] und dem Koch Daniel Löhndorf sich niemand finden lassen, welchem der Arrest angedeutet werden mögen. Nachdem nun die Königl.und Hochfürstl.Miliz in gleicher Anzahl auf Depenau sich eingefunden, sind der Königl.und Hochfürstl.Obersachwalter aller- und gnädigst befehliget, eine förmliche Inquisition [Untersuchung] anzustellen : Zu welchem Ende die am 3.May auf Depenau zusammengekommen, die Häuersleute, und der Bauknecht auf Löhndorf durch commandirte [ein Kommando] von der Miliz einholen lassen, diese auch andere mehr summarische Aussage tun lassen und von allem ihnen aller-und unterthänigster Bericht zu weiterer Verfügung abgestattet haben.


Auf aller- und gnädigsten Befehl Dero Königl. Majestät zu Dennemark, Norwegen und Hochfürstl. Durchl. zu Schleswig-Holstein, als dieses Jahrs regierende Herren, bin ich nachmittags des 31.Marty von hier abgereiset, um wegen des zu Depenau dem Gerüchte nach entstandenen Streits und dabei erschlagenen und blessierten Unterthanen summarische Nachricht einzuziehen. Weilen nun in Kiel nichts Zuverlässiges erfahren mögen, bin meiner Instruction [Auftrag] gemäß in folgenden Tagen nach Preetz und Bornhoefft, auch nach Langerege ins Bothkampische gefahren, da denn folgenden Summarische Definitiones [Aussagen] aufgenommen.

Preetz, den 1ten April 1707 1) Johann Timm, Voigt ambts Balbierer daselbst, berichtet, wie er nebst Hrn.Bauch, auch Chyrurgo daselbst selben Tages, wie dieses Unglück in dem Guthe Depenau passiert, von dem Besitzer deßselben Tit.: Hr. Joachim Brockdorff erfordert worden, einige Blessierte [Verwundete] zu verbinden. Sie hatten daselbst in einem tiefen, schlimmen Keller, darin Wasser gestanden und ein sehr übler Gestank gewesen, verschiedene eingesperrte Menschen gesehen, und wie sie sich geweigert, an solchem Ort die Verbindung zu thun, habe endlich der Hr. Obrister accordiret [zugestimmt], daß die Verwundete in einen anderen Keller, der trocken und gut gewesen, heraußgebracht, woselbst er nebst vorgedachten seinem Gefährten 5 Personen, die gefährlich blessiert gewesen, verbunden hatte, hätten wohl vernommen, daß unter den anderen im Keller liegenden noch einige auch Wunden hatten bekommen, wiewohl von geringerer Gefahr, daß man den Balbierer verbinden dazu nicht nötig geachtet, weil der Hr. Obrister einen Kerl auf dem Hofe habe, der sich mit dergleichen behelfen könne. Sie hatten darnächst beyderseits dem Hrn.Obrister vorgestellt, wie die 5 Menschen, so sie verbunden, Lebensgefahr laufen müßten, falls sie aus dem Loch nicht heraußgelassen wurden. Hätten sich auch erboten, in Preetz Quartier für ihnen zu bestellen, daß sie ihrer besser pflegen, sie besuchen, verbinden und alle sich etwa ereignende böse Zufälle abkehren könnten. Es hätte aber der Hr. Obrister solches nicht consentieren [zustimmen] wollen, sondern hatte gesaget, die Bauern müßten den Verband und die Cur selbst an den Balbierer bezahlen, er gebe dafür nichts. Sie waren also deßselben Nachmittages - den Tag wüßte er gewiß nicht - wieder nach Hause gefahren, und weilen es eine Meile Wegs, auch der Weg sehr schlimm nach Depenau hinaus, hatten sie gewartet, ob ihnen ein Wagen würde geschickt oder die Kranken eingesandt würden. Allein beydes sey nicht geschehen, sondern hatte der Hr. Obrister ihnen heißen lassen, daß sie einen anderen zu ihrer Cur angenommen hatten, welcher sonst ein Schuster seiner Profession [von Beruf], aber bey einem Quacksalber oder Waldtmann gedient und daselbst die Kunst gelernt haben soll. Und hätte der Hr. Obrister selbst gesaget, daß noch 3 der Verwundeten, so damals, auf dem Platz liegen geblieben, in dieses Mannes Hause unter dem Bothkampischen Gut lägen. Wüßte sonst nichts Zuverlässiges von dem, wie dieser Streit sich erhoben oder was dabey vorgegangen, zu sagen, denn der Hr. Obrister davon keine Meldung gethan, ohne daß überm Tisch erwähnt worden, wie einer erschossen und daß derselbe dem Hr. Obrister wohl eines angebracht hätte, wenn er ihm nicht zuvorgekommen. Doch redeten viele Leute ganz anders davon. Befraget nach dem Wundzettel, antwortete er mir, daß sie keinen gemacht hatten, weilen sie nicht wieder gefordert worden.

2) Johann Hinrich Bauch kam auf mein Begehren auch hin und berichtete ein gleichförmiges mit dem vorigen Balbierer, wüßte auf den Tag, an welchem sie hinaus gewesen, nicht zu nennen, ohne daß es seiner Meinung nach deßselben Tages, wie die Leute verwundet worden, gewesen sey. Contestirte [bezeugte] sonst, daß weilen er die Holsteinische Sprache nicht allerdings wohl verstünde, er auch nicht sagen könne, was eigentlich damals discurirt [verhandelt] worden. Einen Wundzettel habe er auch nicht, denn sie damals genug mit der Verbindung dieser 5 Personen zu thun gehabt. Er fügte hinzu, daß, wenn der Hr. Obrister die Leute aus dem Bohrn [Brunnen?] Keller hatte lassen, und dieselbe zu ihnen nach Preetz in die Cur thun wollen, sie durch Gottes Gnade selbige alle beym Leben ehalten wollen. Was nun geschehe, müßte man erwarten. Das Gefängnis war zu schlimm und hatten die Patienten keine Wärme noch Pflege, wie denn derzeit der Hr.Obrister ihnen nichts als Wasser und Brot zustehen wollen.

Bornhoeffet, d.1.April Der Prediger daselbst , welchen ich in seinem Logiment [Wohnung] besuchete, berichtete, daß das Guth Depenau mit sämtlichen Unterthanen bei seiner anvertrauten Kirche eingepfarret. Es hätte schon lange Zeit eine böse Harmonie zwischen der Obrigkeit und den Unterthanen zu verschiedenen Malen sich hervorgethan, bis es endlich zu diesem Unglück, welches er sehr bedauerte, ausgeschlagen wäre. Der Ursprung dieses Übels sey gewesen, daß der Hr.Obrister denen Unterthanen von ihrem Lande nachgrade viel entzogen hätte, das sie nicht mehr zu subsistiren [ausgleichen] zu können vermeinten. Die Hoftage hergegen ihnen schwer gemacht. Er (der Pastor) hätte, soviel sein Amt erforderte, dawider alle Vermahnung, Unterweisung so insgeheim als auch in der Kirche angewandt, doch sey es ja leider so ausgeschlagen. Er hatte wegen vieler Amtsgeschäfte den Obristen noch nicht sprechen können, hielte auch nicht sich befugt, ohne speciellen Befehl von Königl.Majestät als seinem alleinigen Summo Episcopo [höchsten Vorgesetzten] davon etwas zu erzählen. Doch hatten die Unterthanen oft und vielfältig den Hrn. Obristen geflehet um des abgenommenen Landes restitution [Rückgabe, Ersetzung] , auch hätte der Organist für die selbigen Suppliquen [Bittgesuch] gemahnet, worinnen sie sich obligirt [festlegen], daß sie treu und gehorsam seyen und bleiben wollten, wenn ihnen dieses nur widerfahren möge. Ich ließ darauf den Organisten begrüßen, ob er nicht die Copias [Abschriften] von solchen Suppliquen , wenn er sie noch hätte, communiciren [herzeigen] möchte, der sich dann des folgenden Morgens guthwillig damit eyngefunden, und NB für seyne Abschriften nichts verlangt hat.

3) Der Wirth zu Bornhoefft, woselbst ich übernachtet, namens Hinrich Stegelmann, Königl.Bauervoigt, erzählte es solchergestalt von des Obristen Leuten gehöret zu haben - des Tages vorher, ehe dieses Scharmüntzel angegangen, hätten die Wankendorfer dem Heuersmann, so der Hr. Obrister auf das, denen Unterthanen zuletzt weggenommene Stück Landes gesetztet, verboten, daß er solches Land nicht pflügen noch bearbeiten sollte - wie er des anderen Tages zu thun wäre willens gewesen - sonsten sie ihn mit Gewalt hindern und Pflug und Gerätschaft alles zerschlagen wollten. Dieses sey dem Hrn. Obrister verkundschaftet worden, der denn mit allen seinen Leuten auf dem Hof sich aufgemachet und des Morgens ganz frühe dem streitigen Lande zu gezogen wäre, aber etwas davon ab auf- und heimlich gehalten hatte, damit er die Unterthanen auf frischer That ertappen möchte. Allein es mußte den Unterthanen kund geworden seyn, daß der Heuersmann dem Obristen hiervon Nachricht gegeben, oder sie mußten sich auch anders bedacht haben. Denn sie des Morgens frühe bloß nur dem Heuersmann gesaget, daß er doch nicht pflügen möchte, bis auf weiteren Bescheid und also davon gegangen waren, ihre eigene Arbeit zu verrichten. Der Hr. Obrister war eine Weile hernach an den streitigen Ort mit seinen bewaffneten Leuten, derer 15 bis 16 gewesen, kommen, und als er niemanden der Unterthanen daselbst vorgefunden, sondern das Passierte gehöret, war er voll Zorns geworden, und hätte befohlen, wer reiten könnte, der solle reiten, damit sie diese Bösewichter noch ertappten. Das sey auch geschehen, und habe er die Wankendorfer bey ihren eigenen Zäunen und Knicke schon in voller Arbeit gefunden und also dieselben gleich umzingelt. Da er denn selbst auf einen zugeritten und ihm geboten, er solle flugs das Beil niederlegen und herauf zu ihm kommen. Dieser hätte sich des geärgert und gesaget, er wolle lieber seyn Leben lassen, der Obrister könnte nur zu schießen und thun, was er wollte. Darauf habe der Obrister eine Pistohl auf ihn gelöset, ihm den linken Arm und die Seite getroffen. Als aber die Bauern solches nicht geachtet, habe er ihn mit der anderen Pistohle bey dem Auge reingeschossen, daß er liegen geblieben. Die anderen solches sehend, hatten sofort alles niedergeworfen, von ihrer Arbeit nachgelassen, und waren auf die Ebene hervor gekommen. Einer aber hätte durch das Knick oder Zaun und Graben sich reterirt [zurückgezogen], dem sey der Schütze mit dem Pferde nachgesprungen, und habe ihn geschossen in die Lende, daß er zurück mit gemußt. Noch einer sey auch verwundet von dem Hrn. Obristen selbst, doch wüßte er dieses nicht gewiß. Darauf habe der Hr. Obrister, welcher selbst ....zende und alle zu Pferde gewesen, diese zusammengetriebenen Unterthanen, an der Zahl 10, vor sich weg nach dem Hofe zugejaget, außer dem einen, so er selbst zweimal geschossen, der auf dem Platze war liegen geblieben und nachmals von den Seinigen nach der Langenrege zum Balbierer gebracht. Die Stolper Bauernschaft - so auch dem Obristen zugehöret - sey, von dieser Action benachrichtiget, dazu gekommen, als diese 10 gefangenermaßen für [vor] die Stolper Feldmark vorüber getrieben. Wie der Hr. Obrister dieselben daherziehen gesehen, habe er gehalten, seine Leute auch, und diese Gefangene ein Stück vorausgehen lassen, indeß aber seine Pistohlen wieder geladen. Als die Stolper zu den Wankendorfern gekommen, hatten diese gesaget, ihr sollt Dank haben, liebe Brüder, daß ihr uns diesesmal helfen und beten wollt, daß wir nicht nach dem Hof und in das Gefängnis müssen. Indeß war der Obrister mit seinen Leuten stark auf die Unterthanen zugekommen, daß sie auf den Knien niedergefallen und ein Vaterunser gebetet hatten, daß Gott sie beystehen wolle. Hätten darnächst sich fest zusammen gehalten und wären auf den Obristen und seine Leute zugegangen. Insonderheit hatte ein junger Knecht, der aller Warnung, daß er ihm vom Leibe bleiben solle, ungeachtet sich angedrungen, so daß der Obrister genötiget, denselben zu schießen, der denn gleich gestürzet und bald darnach gestorben. Weilen nun die anderen ihr Gewehr oder Gerätschaft noch nicht niederwerfen wollten, hatte zugleich die übrige Mannschaft auf sie Feuer geben müssen, wovon etzliche getroffen, etzliche aber durch des Hr. Obristen Säbel hart verwundet, doch bis dato keiner mehr gestorben war. Drey lägen davon auf der Langenrege im Bothkampischen zur Cur. Fünf waren auf Depenau und alle, die dabey gewesen, säßen daselbst auch gefangen, ohne 3 Knechte, welche der Hr. Obrister er(ent)lassen.

Eodem [am selben Tag] des Abends spät Erschien bey mir Hinrich Löhndorf aus Wankendorf, sagete aus, wie das zu diesem Unglück, zu aller Mißverständnis und was vorhin geschehen, die größte Ursache sey, daß der Hr. Obrister so gar hart und unbarmherzig mit den Leuten umgehe. Ein ganzes Dorf Horst genannt, welches nebst den beyden übrigen, Wankendorf und Stolpe zu Depenau Hofdienste thun müssen, hatte er gar niedergeleget, die Unterthanen in den andern beyden Dörfern untergestecket, dadurch diesen nicht nur an ihren Ländereyen Abgang geschaffen, sondern auch die Hofdienste verschweret worden. Hierbey hätte ers nicht gelassen, sondern bald den Stolpern ein Stück Landes, so sie und ihre Vorfahren von jehero, ihrer leistenden Hofdienste halber, gebrauchet, bald den Wankendorfern ein Stück genommen und Heuersleute darauf gesetztet. Vor etwa 3 oder 4 Jahren hatte er das Stück Landes, worum jetzo der Streit ist, denen Wankendorfern abgenommen, eingraben [mit Knickwall und Graben als Grenze] lassen und verheuret, weilen nun die Unterthanen dabey unmöglich subsistiren [Lebensunterhalt] und Brot behalten können, hatten sie vielfältig den Hrn.Obristen gefleht, auch schriftlich angehalten, daß ers ihnen restituiren [wiedergeben] möchte. Weil es aber nicht geschehen, waren die Wankendorfer etwa 9 oder 10 Tage vor der unglücklichen Begebenheit hingegangen, hatten den Knick und Graben eingerissen, dem Heuersmann aber zugeredet, daß er nicht wohl gethan damit, daß er durch seyn Heuern hierzu Gelegenheit gegeben. Den 22ten Marty hatten die sämtlichen Wankendorfer Hufner, weilen sie vernommen, daß der Heuersmann dennoch pflügen wollte, ihm zugeredet, daß er es doch nicht thun möchte. Sie hofften es bey dem Hrn. Obrister wieder zu erhalten, wo ers aber thäte, wollten sie es ihm gewiß eschern [mit dem Spaten einebnen]. Dieses sey durch einen Schmied und Zimmermann dem Hrn.Obrister verraten, welcher des Morgens in aller Frühe mit 16 Mann ausgeritten, und sich bey einem Heuersmann Hans Cummerfeld (Vehrenrögen), so nächst bey dem questionirten [infrage stehenden] Lande wohnt, heimlichgehalten. Es hatten aber die Wankendorfer sich eines anderen bedacht und waren nicht hingekommen, dem Heuersmann zu wehren, sondern hatten nur gebeten, einige Tage Abstand damit zu machen, und seyen damit ein jeder zu seiner Arbeit und zwar ein groß Stück Weges von dem questionirten [infrage stehenden] Lande nach ihren eigenen Äckern gegangen, daselbst zu graben und zu zäunen. Wie sie in der Arbeit und auf nichts Böses gedacht, sey der Hr.Obrister mit all dem Volk ganz zerstreuet auf sie losgekommen, haben sie alle umzingelt; er selbst aber sey auf Hanß Löndorf, Deponentis [des Aussagenden] Bruder zugeritten, ihm mit gräßlicher Stimme gebietend, er solle seine Axt niederlegen und von der Arbeit zu ihm kommen, mit großer Drohung, wie er ihn tractiren [mit ihm umspringen] wollte. Hanß Löndorf hätte geantwortet, lieber will ich mein Leben lassen, der Hr.Obrister schieß mich man tot. Da dieser gleich mit grobem Hagel ihn in den linken Arm und Seite geschossen; weilen er aber nicht gefallen, habe der Hr.Obrister flugs die andere Pistole auf ihn gelöset, so ihn mit einer Kugel unter das rechte Auge getroffen, daß er gestürzet. Die andern hätten so fast all ihr in Händen habendes Gerätschaft niedergeworfen und waren heraus auf die Ebene getreten, da hätte der Hr.Obrister einen Hinrich Horst mit dem Säbel gehauet, Aßmus Horst aber, so nicht weit davon, wäre durch den Knick oder die Hecke geflogen, um sich zu reteriren [zu flüchten]. Des Hrn.Obristen Schütze aber wäre ihm mit dem Pferde nachgesetzet, hatte ihm in die linke Lende einen vollen Schuß gegeben, daß er gefallen und so wieder durch den Knick zurück und eingeholet worden. Darauf wären die 10 Unterthanen - denn der erste Geschossene lag für tot - nach dem Hof ins Gefängnis zu gehen, getrieben worden. Als sie vor dem Stolper Feld solchergestalt hinübergetrieben, sind eben verschiedene Knechte aus dem Dorf herausgegangen gekommen , um wie sie beordert, an den Bauten [zum Hofe gehörig, z.B."Baustelle", "Bauwagen"] zu Hofe und sonst ihren Dienst zu thun. Diese hatten die Wankendorfer gesehen, auch zugleich vernommen, was geschehen war, und wäre auch solches im Dorfe denen Hufnern kund gemacht, welche denn, weilen es manche dabey heraufgekommen, um zu sehen, ob sie diese Leute nicht vor dem häßlichen Gefängnis retten möchten. Als der Hr.Obrister dieses wahrgenommen, wäre er mit allen seinen Leuten zurück geblieben und hatte sein Gewehr wieder geladen. Die Stolper mit den Wankendorfern dieses wahrnehmend, waren sämtlich auf die Knie gefallen und hätten ein Vaterunser gebetet, worauf sie sich von dem Hofwege [Der Hofweg - damals einzige Verbindung über Wankendorf, Stolpe und Depenau - folgte dem Fischerredder und dem Gärtnersteig, der in einer Flucht mit jenem und deswegen um ein Grundstück südlicher lag als heute, wie die Karte von 1729 zeigt. Die beschriebene Szene wird sich unmittelbar hinter der Dorfgrenze Richtung Depenau abgespielt haben.] ab und nach Stolpe zu reteriren gesuchet. Der Hr.Obrister aber hatte ihnen vorgebeuget und die anderen zu Pferde hatten sie umschlossen, daß sie nicht weiter fortgekonnt [wohl über die Koppel Stufbarg ins rettende Dorf]. Da wäre der Hr.Obrister auf den ihm am nächsten stehenden Clauß Löndorf, der nichts als einen Äscher, womit er seine Hofdienste thun sollen, in der Hand gehabt und ein Knecht gewesen, zugeritten und denselben auf den Kopf geschossen, daß er gleich gestürzet und um das Hahnengeschrey nach Mitternacht gestorben sey. Als dies geschehen, habe der Hr.Obrister gerufen, sie sollten all ihr Gewehr oder Gerätschaft niederwerfen, so denn auch in continenti [zusammen] von denen Stolpern geschehen - denn die 10 Wankendorfer hatten ohndem nichts in Händen gehabt - zugleich hätte der Hr.Obrister auch commandiret und gerufen, alle sollten schießen, schießt sie auf die Köpfe, schießt, schießt sie auf die Köpfe und da sey getroffen aus Wankendorf: 1) Hinrich Horst, welcher bey der ersten Action schon mit dem Säbel übern Kopf gehauen, durchs Knie, daß er gefallen. 2) Hanß Dugge im Kopf 3) Hanß Lütje Johann, Vorsteher bey der Kirche zu Bramstedt (?), beyde Hände zuschanden gehauen. 4) sein Sohn Hanß Lütje, ein Knecht, in den Hals geschossen und gehauen. 5) Detlef Löndorf, der Arm zuschanden geschossen und noch andere mehr waren blessiret, da er nicht gewisse Nachricht von hätte. Es säßen sonst ihrer 19 in dem Keller auf Depenau. Diesen habe ich darauf gefraget, ob er bey dieser Action selbst gewesen, oder ob ers nur von Hörensagen redete. Da er dann geantwortet, er wäre nur ein halb Hufener (Hinr.Löhndorf) und zu seinem Glück nicht zu Hause, noch dabey gewesen. Er habe aber dieses ex audito [gehört] von denen, die dabey gewesen, und in specie [besonders] von seinem Bruder, der bey der allerersten Action an seinem eigenen Zaun geschossen und liegen geblieben wäre. Vordem wäre er nach dem Prediger gegangen, weil er das Nachtmahl verlanget. Da wäre eben damals auch der Voigt von Depenau gewesen, der unter anderem gesaget, er wüßte niemand und glaube es niemand, wie es abends vorher auf dem Hofe zugegangen. Der Hr. Obrister hatte unter anderem gesaget, Vogel, friß oder stirb, alles habe sich dazu resolviren [beschließen] müssen, und würde dieses der Voigt nicht leugnen können, auch daß nicht von einer gewissen fremden Frauensperson allen solchen Leuten was eingegeben wäre, daß sie nichts achten sollten. Zuletzt meldete er, daß der Obrister 3 von den Knechten aus dem carcer dimittirt [aus dem Gefängnis entlassen] hatte. Wie dieser sich beurlaubte, fragte ich ihn. Ob [er] nicht jemanden, so selbst mit dabey gewesen, könnte zu sprechen Gelegenheit haben, der sich dann erböte, daß er gleich in der Nacht fortgehen und mit dem frühesten Tage einige (?) herein hasten wollte.

Bornhoeft, den 2ten April morgens zwischen 5 und 6 Uhr. Otto Schnack, Hufener aus Stolpe erschien, führete wegen Ursprung der Verbitterung zwischen Obrigkeit und Unterthanen, und daher entstanden dieses Unglücks eben dieses an, was der vorhergehende Zeuge, und daß der Herr Obrister denen Unterthanen im vorigen Jahre den ..benden zu Hoftagen wider alles Herkommen, da sie noch ihr voll Land gehabt, aufgebürdet, auch darüber sie gepfändet hatte, welche Pfände noch auf Depenau lägen. Er nehme den Hufenern überdem 10, 12, 14 Fuder Heu weg, so sie noch von ihrem nachgelassenen Lande bergen können, daß mancher Hufener kaum für zwei Kühe Futter behielte, wäre so grausam hart, daß kein Unterthan in der Güte ein Wort sprechen und seine Not klagen dürfte. Von dem Anfang dieser Sachen wüßte er nichts Gewisses, ohne was er gehört habe, welches mit der nächst vorstehenden Aussage ziemlich (über-) eintraf. Wie der Handel mit den Wankendorfern am 23ten Marty als am Mittwochen des Morgens früh schon wäre vergangen gewest, hatte ein Knecht aus Wankendorf, Hinrich Dugge, es denen Stolpern angesaget, daß jene alle gefangen nach dem Hof gejaget würden. Die Jungen-Knechte aus Stolp waren kurz vorher schon weggegangen gewesen, ihre Hofdienste zu verrichten, und hätten aber von der grausamen Action nichts gewußt. Im Dorfe aber sey gesaget, daß einige der Alten - so nennen sie die Hufener - auf dem (Kampf-) Platz geblieben, deswegen seyen die Hufener, auch Deponens [Zeuge] selbst diesen armen Wankendorfern entgegen gegangen. Diese hatten ihnen ihre Besorgnisse erzählet, auch wie Hans Löndorf auf dem Platz geblieben, Asmus und Hinrich Horst verwundet, und daß der Hr.Obrister und seine vielen Leute nicht weit zurück hielten. Weil sie nun miteinander den Tod vor Augen gesehen, nachdrummalen der Hr.Obrister und die Schützen ihr Gewehr wieder fertig gemachet, wären sie auf die Knie gefallen und hätten ein Vaterunser gebetet, daß Gott sie retten, den Hrn.Obrister erweichen und das Unglück von ihnen abwenden wolle. Wären darauf schlüssig geworden, sich dichte in einem Klumpen zusammen nach Stolpe zu ziehen, so würde der Hr. Obrister auf Schuldige und Unschuldige nicht zugleich Feuer geben lassen. Aber der Hr.Obrister, solches sehend, wäre ihnen vorgebeuget, hätte die Pistole in der Hand gehabt und von ferne gerufen, kommt ja man her. Darauf sey er ohne einige Wortsprechung zugeritten und hatte den Knecht Claus Löndorf, der nichts als einen Äscher, da er seine Hofdienste mit verrichten sollen, in der Hand gehabt, aber an der Seite, da der Hr.Obrister angekommen, gestanden, auf den Kopf geschossen, daß er zu Boden gestürzet und bald darauf gestorben wäre. Zugleich hatte auf Zurufen des Hrn. Obrister alles Feuer gegeben. Wie das Schießen vorbey, hatte der Hr.Obrister geboten, alles was sie in Händen gehabt, niederzuwerfen, welches die Unterthanen sofort gethan, und der Voigt vom Hofe es aufgesammelt hatte. Darauf wäre der Hr. Obrister mit seinem Säbel unter die Unterthanen geritten und hatte grausamlich damit gewütet, so daß verwundet und hart blessirt worden. 1) Marks Kummerfeld 2) Otto Ma(n)ßfeld 3) Clauß Lütje Hanß alle Knechte 4) Hanß Dugge 5) Hanß Löndorf 6) Aßmuß Horst 7) Hinrich Lille 8) Hinrich Horst der Ältere 9) Hanß Lütje Hanß und 10) Detlef Löhn 11) Marks Thäuen ( auch u.a.: Teyen, später: Theden) Sie hätten sich auf Zurufen des Jägermeisters Kalckreuter, so auch dabey gewesen, aber über hin geschossen und nichts Böses gethan, auf die Erde niedergeworfen. Da denn endlich des Hrn.Obristen Wut aufgehöret; doch waren sie allegesamt, Gesunde und Blessirte, nach dem Hof zum Gefängnis gebracht, Deponens [Zeuge] aber war durch ein sonderlich Geschick echapirt [ausgenommen]. Von dem Gefängnis darinnen ihrer 18 auf Depenau liegen sollen, außer denen 3en, so auf der Langenrege in der Cur liegen, saget er eben das, was vorhergehende Deponenten [auch].

Eodem Erschien Hinrich Tade (>Tede = Theden), Knecht bey seinem Vater Marx Tade aus Stolpe, deponirt [sagt aus], wie er am bemerkten Tage des 23.Marty morgens mit anderen Knechten auf dem Wege gewesen nach dem Hof Depenau, die Hofdienste zu verrichten, da sey ihnen Hinrich Dugge aus Wankendorf begegnet und habe erzählt, wie die Wankendorfer alle hin geschleppet wurden nach dem Keller zu Depenau, hätte aber nichts davon gesaget, daß unter dieselbe schon so hanthiret war, wie sie hernach erfahren. Weilen nun die Wankendörfer eben angezogen kommen, hatten Deponens und andere Knechte ihrer eingewartet; der Obrister mit seinen Leuten aber sey ein Stück Weges zurück geblieben, als sie kaum von dieser Besorgnis recht zu sprechen angefangen, seyen die Stolper Hufner auch aus dem Dorf hinzu geeylet. Da denn die Wankendörfer gesaget, nun es ist uns lieb, daß ihr als liebe Brüder uns noch diesmal erlösen wollet, aber was wills helfen, und hatten sie erzählet, wie sie tractiret wären. Weilen sie nun gesehen, daß der Hr.Obrister mit seinen Leuten das Gewehr wieder fertig machete, hätten sie sämtlich resolviret [beschlossen] nach Stolpe sich hinzuziehen, waren aber vorher auf die Knie gefallen und hätten ein Vaterunser gebetet. Ich frug, was das denn hätte bedeuten sollen, und warum sie Gott angerufen. Ille respondit [jener erwiderte] , weil sie den Tod vor Augen gesehen, des Hr. Obrister grausame Härte ihnen bekannt, und so ein armer Sünder und Mensch wie sie ja nirgends Zuflucht nehmen können als zu Gott! Einige des Hrn.Obristen Leute, insonderheit die Schützen, hättens wohl gehöret, was sie geredet und was ihr Anschlag gewesen. Sie waren darauf in einem Haufen einige Schritt menirt (?) aber nur 100 nach Stolpe zu gerückt, da der Hr. Obrister ihnen vorgeritten, und kein Wort gesprochen, als: staht, staht (steht!), so er einige Mal wiederholt. Sie wären gleich platt stehen geblieben und so er erschreckend gewesen, weilen er mit den Pistolen hin- und hergezielet, daß sie kein Wort sprechen, noch zu .. was sich resolviren können. Es sey aber der Hr.Obrister gleich zugeritten und habe Clauß Löndorf , der ihm am nächsten, von welchem doch der Hr.Obrister noch ein Stück Weges ab gewesen, auf den Kopf geschossen, daß er flugs gestürzet und kein Wort mehr gesprochen. Derselbe habe nichts gethan, sey auch mit Deponente und anderen Knechten ausgegangen gewesen, ehe sie von der Action mit den Wankendörfern was gewußt. Er meynet aber, daß er nächst dem Äscher auch eines Beil bey sich gehabt. Doch hätte der Hr.Obrister ihm nicht befohlen, daß er ablegen oder ihm vom Leibe bleiben solle. Wie dieser unglückliche Mensch so gefallen, habe der Hr.Obrister mit erhobener Stimme gerufen, schießt, schießt, worauf auch alle Feuer gegeben hatten. Als dieses geschehen und viele gefallen, habe der Hr.Obrister befohlen, sie sollten ihr Gewehr oder Gerätschaft niederlegen, so sie auch gleich gethan. Darauf sey er unter sie geritten und habe mit seinem Säbel alles, was ihm nicht ausweichen können, verwundet, bis ihnen zugerufen worden, daß sie sich auf die Erde niederwerfen sollten, so sie auch alle gethan, da er denn endlich inne gehalten. Als aber Hanß Lütje , Kirchenvorsteher, der bey dieser Action an der Hand und den Armen verwundet, seinen übel zugerichteten Sohn, der auf der Erde lag, aufzuhelfen hingegangen, hatte der Hr.Obrister ihm die andere Hand ganz zuschanden und schier abgehauen, daß er also ein elender Krüppel bleiben mußte. Aßmuß Thagen (Tegen = Theden), ein Hufener, dem der totgeschossene Knecht zugehöret, hatte er grausamlich zerprügelt, weilen er zu demselben zureden und trösten wollen; darauf sey das übrige alles gefangen nach dem Hof gejaget, Deponent aber sey mit einigen Knechten echapiret [entlassen]. Hinrich Horst und Detlef Löhn hatten nicht fortkommen können, darum waren dieselbigen auf den Pferden mit fort genommen. Außer dem Toten seyen 13 beschädiget, worunter 5 aufm Hofe und 3 auf der Langen Rege. Der Hr.Obrister wäre mit allen Heuersleuten, deren 4, seyen selbst 19 gewesen. Der Jägermeister Kalckreuter, auch der Voigt vom Hofe, hatten niemanden blessirt, auch von den Heuersleuten einige nichts Böses gethan. Es hätte der Voigt gesaget und würde es nun mehr leugnen, daß es des Nachts vorher alles so übel angeleget, und denen Leuten ganz was eingegeben worden, solche That desto dreister auszurichten. Dabey der Hr.Obrister gesaget, es müßte heißen, Vogel friß oder stirb. Sonst haben alle diese Personen bekennet, wie sie vorhin auf dem Wege gewesen nach Schleswig, der aller-und gnädigsten Herrschaft zu klagen, woran in Kiel umgeredet mit dem Vorstellen, da sie Leibeigene, da der Edelmann mit thun könne, was er wolle. So gebe auch der Obrister durch seine Leute-Voigte aus , er habe vom Könige und Fürsten Freyheit, totschießen zu lassen was er wolle, denn es waren seine eigenen Leute.

Eodem Erschien auch: 1) Antje Lütje Hanß, weinete und klagte bitterlich über das Gefängnis, da ihr verwundeter Mann in llege, der noch ärger daran als sein Sohn wäre, welcher bey dem Balbierer auf der Langen Rege. Sie würde weggestoßen und dürfte ihren Mann nicht einmal sprechen noch Reinlichkeit thun, da er doch in seinem Unflath und stank, weilen beyde Hände ihm ganz unbrauchbar gemachet, vergehen müßte. 2) Dorothea Duggen, zeigete ihres Mannes Hut, darin so viele Löcher und Schräm ... von großen Hageln befindlich, daß es kaum zu begreifen, wie er lebendig davon kommen mögen. Sie hätte mit ihrem Mann 16 Jahre recht gethan, 6 Kinder gezeuget, und nun wäre er mit 29 Hageln im Gesichte und Halse verwundet, liege dennoch in der Langen Rege. Der Heuersmann auf dem ... Lande [Duggen, Kulrade] habe dieses gethan, da er doch ein Vater-Bruder-Sohn [Cousin] sey von ihrem Mann. 3) Lencke Horst, hätte flehentlich gesuchet ihren Mann, weil er gefährlich blessirt nach dem Balbierer bringen zu mögen, habe aber nichts erhalten [keine Nachricht], dergleichen klagten auch andere mehr, und daß nichts desto weniger sie bey solchem Zustande zu Abwendung Prügeln und Schläge der täglichen Hofdienste bestellen und die Leute anschaffen müssen, bekräftigte auch dasjenige, was die vorhergehenden Zeugen gesaget von dem Animiren und Eingeben, so durch eine fremde und kluge Frau an des Hrn. Obristen Leute geschehen sein soll. Überdem geben sie mit großer Wehmut an, daß vor des Hrn.Obristers Augen sie alle fast nicht kommen dürfen, indem er sie in Verdacht hätte, daß sie alle Hexen wären und sich bereden lassen, daß, wann ihm eine Kuh oder ander Vieh umfiele, seine Unterthanen ihm es tot hexeten, wie er sie denn alle Zeit für Hexen ausschölte. Die ihn dazu verreizte, und absonderlich die fremde Person den Hrn.Obristen neulich dahin beredet, daß er einer lebendigen Kuh den Kopf und Hals abgehauen und selbiges oben auf dem Kuhhaus angenagelt, herausgesetzet. Weil aber dieses hieher sich nicht eben reimte, habe davon weiter nichts hören wollen. Jedennoch, die beiden vorherstehenden Mannspersonen darnach gefraget, die es geaffirmiret [bejaht] und dabey geklaget, daß dieser Wahn, so dem Hrn.Obrister möchte beygebracht seyn, auch nicht wenig contribuirte [beitrüge] zu der Verbitterung gegen die Unterthanen.

Wie dieses etwa um 8 oder halb 9 Uhr morgens geendiget, bin ich sofort ins Bothkampische nach der Langen Rege, woselbst die 3 Verwundeten bey dem Schuster-Balbierer liegen, hingefahren, da denn derselbe alle Leute heraus gehen hieß und mir Gelegenheit gegeben, mit ihnen allein zu sprechen. 1) Denn den in der linken Seite und Arm, auch am Kopf geschossenen Hanß Löndorf habe ich gefraget, wie es doch mit der Action hergegangen, welcher mit schwacher Stimme im Bette liegend mir geantwortet: Dieses Unglück und alle vorige Mißverständnis rühren her von dem Lande ... [Heuerstelle Kulrade], so zuletzt von Wankendörfern genommen, das hätten sie etwa vor 8 oder 10 Tagen für [vor] die Action die Befriedigung schlecht gemacht [beschädigt], auch den Tag vorher dem Heuersmann verboten, nicht zu pflügen. Am 23.Marty dieses Unglück geschehen, wären er und die anderen an der Zahl 11 auf ihrem Lande gewesen, um, weil ihr es behaut, mit Zaun und Graben solches zu befriedigen. Unversehens waren sie von dem Hr.Obrister und seinen Leuten umzingelt und wäre der Obrister auf ihn zugeritten, mit gräßlicher Stimme, die Pistole in der Hand haltend, gebietend, das Beil, womit er die Zaunstaken zugespitzet, niederzulegen und herauszugehen. Er sey darüber erschrocken, hätte nichts zu antworten gewußt als lieber wolle er hier sterben, und könnte der Obrister ihn nur totschießen, wo er recht dazu hätte, er hätte ja nichts gethan. Kaum sey es ausgeredet, habe ihn der Obrister mit der einen Pistol den Arm und die linke Seite zunichte geschossen, darauf mit der anderen Pistole aus Auge durch einen Schram-Schuß [Streifschuß?] Fleisch und Knochen weggenommen, davon er gestürzt sey und nicht wisse, was weiter vorgegangen, Gott wäre sein Zeuge, daß ihm derzeit niemals in Sinn gekommen, sich dem Obristen zu opponiren [widersetzen], der 17,18 Mann stark gewesen, und ihrer, der Wankendörfer, nur in allem 11. Zudem wäre ein jeder an seinem Ort bey seiner Arbeit und nicht einmal zusammen gewesen.

2) Hanß Dugge aus Stolpe saget, wie er von der ersten Action nichts wisse, aber mit den anderen Stolper Hufnern sey er hingekommen, da er den fast mit eben denselben Worten, soviel ich behalten - denn ich keinen Tisch noch Platz daselbst gehabt, daß was aufschreiben können - der vorhergehenden Deponenten Otto Schnack und Hinrich Tade (Tede) Aussage bestätiget und hoch contestirt [übereinstimmend], daß sie immer derzeit im Willen gehabt, sich gegen den Obristen und seine Leute, welche sie so mächtig und mit Gewehr gesehen, zu opponiren, hätten auch alles gethan, was er ihnen nur befehlieget, und zu dem erschossenen Mensch hatte der Hr. Obrister wahrhaftig kein Wort geredet, derselbe hatte auch keine Miene gemachet, sondern sie hätten sich alle nur nach Stolpe reteriren wollen, darum hatten sie auch das Vaterunser gebetet.

3) Des Lütje Hanß, Kirchenvorstehers Sohn, der auch bey der ersten Action nicht gewesen, sondern mit den Stolper Knechten zu Hofdienste gehen wollen, dabey auch ihn das Unglück hart getroffen, conformate [stimmte überein] sich in seiner kurzen Aussage gleichfalls der obigen beyden Depositionen [Aussagen]. Insonderheit beteuernd, daß der erschossene Mensch nichts mehr als er und andere gethan, ihm kein Wort vom Obristen a'part [direkt] zugeredet, er auch keine Miene gegen denselben gemachet, als wenn er ihm zuleibe gewollt.

Nach eingenommenem solchem Bericht habe ich mit dem Schuster-Balbierer geredet und vernommen, daß er glücklich und bey diesen Kranken schon was sonderliches prästiret [bewirkt], und daß er mehr durch Gottes Gnade sie alle mit dem Leben davon zu helfen, beklagte aber herzlich die Gefangenen auf Depenau mit dem Beyfügen, wie ers den Obrister hatte remonstriret [auseinander gesetzt], daß die Leute in solcher Kälte und bey so schlechter Wartung , wo Gott nicht sonderlich hülfe, crepiren müssen. Aber es war bey ihm nichts zu erreichen.

Worauf ich denn von dannen auf Kiel und von da nach Schleswig des Morgens um 5 Uhr am 3. April revertiret [Rückfahrt angetreten].

Ausgefertigt den 4.April 1707, Hatto Petrejus

Unterthänigste An Zeige nebst angehengter außführlicher Facti Specie. Von der auf Depenau wider die Unterthanen von dero Herrn, dem Obristen Jachim von Brockdorff vorgenommenen Gewaltthätigkeit, dabey vergossenen unschuldigen Bluths und Blessirten verschiedenen Unterthanen.

Auf gnädigsten Specialen Befehl Aus den Summarischen Depositionen verfaßet.

von: Hattone Petrejo Hochfürstlichen Ober-Sachwalter

Schleswig, den 23. Mai 1707

11. 28 Liste der von Petrejus verhörten Personen

Namen und Berufe um 1707 im Gute Depenau

LAS 127.7/218 Buch S 3 - 6 und 31 - 33 (Verhör von Untergebenen Depenaus um 1707)

Name Alter Beruf

Hans Horst 60 Vogt Meierhof Löhndorf Hinrich Löhndorf [Sohn?]* 37-38 Bauknecht Löhndorf Hans Kummerfeld 62-63 Häuersmann Hans Schnack 38 Häuersmann Paul Rieck 24 Häuersmann Aßmuß Pries 31 er diente als Knecht, der alle Tage zu Hofe ging Hinrich Löhndorf 30 er sei eines Häuermanns Knecht Heinrich Löbtin 40 Knecht im Gute Depenau, bei Aßmuß Horst, Bauervogt in Wankendorf

Aßmuß Lütje Johann 48 er dient dem Herrn - Knecht, wozu er gezwungen - schon weggelaufen Triencke Kummerfeld 34 sey eines Häuermanns Frau Magdalena Horsten 30 ihr Mann sey Bauervogt in Wankendorf Balthasar Bruhn 47 Pastor zu Bornhöved Martin Grubbe 53 - 54 informiert die Kinder im französischen (?) Christian Lembker 35 Schulmeister R. Wulff 50 Aßmus Horst 43 Hauswirt und Bauervogt Hinrich Duggen 22 Knecht bei seinem Vater in Wdf. Johann Löhndorf 31 er sey Holzvogt Hinrich Horst 46 Hufner in Wkd. Detleff Rieck 38 Scheunenvogt in Depenau Hanß Rieck über 40 Hufner in Wkd. Detleff Schnack 35-36 Arbeitsmann Aßmuß Löhndorf [Sohn]* 41 Rathje Titje 26 Knecht bei seinem Vater in Stolpe Claus Titje 34 ohne Erben, Knecht in Stolpe Paul Titje 20 Knecht in Stolpe beim Vater Anna Margaretha Duggen 39 auf Michaelis Hans ..... 41 Aßmuß Thee ungefähr 55 Aermann und Vollhufner Marx Stehen bei 60 Haußmann, Hufe dem Sohn übergeben Hinrich Freese 68 Hausmann zu Schmalensee Joachim Dugge 56 Hufner in Wkd Hanß Löhndorff [Sohn]* 46 Haußmann in Wkd Joachim von Dote(d. Ältere) 63 [von Sosten] Schäfer Joachim von Doten (Sohn) 37 Schurknecht, handelt auch mit Holz u. Pferden, Barbierknecht Marx Thee 56 Hufner u. Bauervogt in Stolpe Hans Lüthje Johann 52 Vollhufner in Stolpe Johann Christoph Bauer 35 Barbier Timm Friedrich Voigt 53 Barbier und C


11. 29 Die Liste der Guts-Entweichungen zwischen ca.1700 und 1717

Anno 1717 den 29.December hat Johan Lahnendorff Voigt, von Jochim Duggen, Scheunenvoigt, berichtet, daß folgende Leibeigenen Leute sich anderwärts auß dem Gute Depenau sich wohl begeben haben sollen. [Demnach hat offenbar Duggen im Auftrag Erkenntnisse gesammelt, die Löhndorf der Gutsherrschaft vortrug.]

Pesignation der auß dem Depenauer Guth heimlich Entwichenen LeibEigenen Leute so sich anderweitig auffhalten auffgesetzt. Den 29.December Anno 1717

1) Marx Tede mit der Frauen, ist ein Hauswirth in Stolp gewesen, ist bereits 20 Jahre wegk gewesen, und weiß Niemand, an welchem ohrt Er sich aufhält. 2) Clauß Schlüter. Ein Knecht aus Wankendorf, mit der Frauen soll er sich nach Dithmarschen begeben haben, an weß ohrt, ist keiner wißend. 3) Clauß Tiedtgen. Ein Knecht, soll auch in Dithmarschen sein, an welchem ohrt ist unbekandt. 4) Clauß Horst gewesen Bur Knecht auf Depenau, soll auch in Dithmarschen sein und sich alda verheiratet haben, an weß ohrt ist unbekandt. 5) Clauß Lahnendorff Knecht auß Wankendorf und gewesen ...reither auff Depenau, soll auch in Dithmarschen sein. 6) Aßmus Dugge Knecht auß Wankendorff soll auch in Dithmarschen sein. 7) Hans Horst Knecht des Hinrich Horst in Wankendorff sein Sohn soll sich in Eyderstede befinden. 8) Daniel Lahnendorff Knecht auß Wankendorff soll sich auch in Eyderstede befinden. 9) Hinrich Lahnendorff Knecht auß Wankendorff soll sich auch in Eyderstede befinden. 10) Hinrich Lütjohan auß Stolpe Knecht auch alda. 11) Hanß Riek und Bartel Riek, Brüder, des Hinrich Riken zu obbendorff, seine Brüder, sollen beide in Dithmarschen sein. 12) Detlev Lahnendorff Baur Knecht auß Wankendorff soll auch in Dithmarschen sein. 13) Marx Kummerfelt des olden Paull Kummerfelt sein Sohn soll in der Probstey dienen, und der alte Vater ist in Ploen mit seiner Frau und Tochter. Dessen Bruder Friederich, ist ein Weber, und wyßet soll bey Tönning in Dithmarschen sein. [Summe: 17 Personen] 14) Hanß Duggen, welcher anjetzo zu Meüßling (Moisling) bey dem Herrn Geheimen Raht Wedderkopff in Diensten. 15) Hinrich Duggen, dessen Bruder, welcher anjetzo zu Sestermühle mit der Frauen sich befinden, und für Voigt im Dienste seyn. Dorothea Duggen und Ohligaard Duggen, deß Hanß und Hinrichen Schwestern, sollen sich bei Lübeck verheiratet haben. 16) Jürgen Lahnendorff auß Wankendorff, so auch Baurknecht auff Depenau geweßen, mit 2 Kinder 1 Frau, soll Todt sein, welcher sich im Bordeßhollmer Ambt bey Nordtorff auffhalten soll, an welchem ohrt ist unbekandt. 17) Hinrich Lahnendorff, des Jorgen Lahnendorff sein Bruder mit seiner Frauen und 3 Kinder auch im Bordeßhollmer Ambt beey Nordtorff. 18) Detlev Lahnendorff des Jürgen Lahnendorff sein Bruder mit seiner Frau und KleinTochter auch daselbst. 19) Cathrine Lahnendorffs. Ein Wittfrau mit ein Kind auch daselbst. 20) Deren Schwester Anna Lahnendorff, auch ein Wittfrau, mit ein Kindt auch daselbst im Bordeßhollmer Ambt. 21) Noch Anna Lahndorffß ....fuß mit Ein groß Tochter ist auch bey Bordeßhollm. 22) Aßmus Sieck, deß alten Aßmus Sieck Fischers Sohn, welcher zu Bordeßhollm beym Ambtmann vor Knecht dient, hat schon 5 Jahr wegk gewesen. 23) Clauß Tiedtgen, Knecht, mit der Frauen und 2 Kinder .. Rocken von Perdoehlerfeldt gestohlen, und deßhalb wegk gelauffen, soll sich im Bordeßhollmer Ambt auffhalten. 24) Aßmus Lütjohan mit einer Frau und 2 Töchtern,soll sich bey Neu Münster Im Dorff Fünf Harde auff halten. 25) Gerdte Heicken, mit Ihre Tochter ist bey Aßmus Lütjohan in Einer Kathe. 26) Cathrine Krußen, mit 2 Sohnes, so jetzo schon Knechte sein, soll sich bei Neu Münster auffhalten. [Übertrag: 54 Personen] 27) Aßmus Doß (Dose), der Brand...., Cathrin Doße ihr Bruder. 28) Elsche Doßen, deß Hinrich Doßen Mutter mit 2 Töchter ist in Günbeck (Gönnebeck) in eine Kathe, und die 2 Töchter dienen alda. 29) Gretge Doßen, Magd, ist Detlev, deß Schweinehirten Tochter, soll in der Marsch sein, an weß ohrt ist unbekandt. 30) Johan Lahnendorff, so bey dem H.Obristen gewesen ist, weiß Vormund,wo er geblieben. 31) Anna Lahnendorff mit 2 Söhne auß Wankendorff soll bey Rendeßborg sich auffgehalten haben. 32) Dorothea Heycken mit Ein Sohn, soll zu Veerenböttel bey Segeberg sich auffgehalten haben. 33) Gretge Freßen mit Ein ..ell Ihr Tochter, dient zum Wahlstorffer Guth. 34) Jochim Burvoigt (Burmeister ?) Schneiders Tochter in Stolp , Gretge Burvoigts, dient in Pretz bey ein Pötger. 35) Gretge Lindauen, deß Hollenders Harmen seyn Bruders Frau, soll sich in daß Wittenberger Guth auffhalten. 36) Wibke, Ihre Tochter, Trincke Lahnendorff genannt, welche zum Reinfeld sich auffhalten soll. 37) Anna Maria Schröder, Magdt, ist von die Sachsen beschlaffen worden, ist mit die Sachsen Dragoners wegk gereyset. 38) Anna Margretha Siecks, welche vergangen Jahr Ao.1717 auß Kiehl wegk gelauffen. 39) Trincke Eggers mit 2 Kinder und sich im Bothkamper Guth auffhalten soll. 40) Lenecke Siecks auff der Schillstorffer Glaßhütte mit 2 Söhne und 2 Töchter, deßen (einer) Sohn hat schon geheiratet. 41) Gretge Paustians, deß Marx Paustian Schwester, ist unbekandt wo sie ist. 42) Clauß Schröder, so bey der Frau Obristin gedient hat, weiß Niemandt, wo er anzutreffen ist. 43) Cathrin Doßen, Brandt Magd, ist schon Aprill dieß 1718ste Jahr wegk gelauffen. [ Übertrag: 86 Personen] 44) Anna Dorothea Kummerfelts, deß Marx Kummerfelt Kutscher seine Tochter, welche jetzo in Loeptin bey dem Burvoigt dient. Jochim Kummerfelt, deß Marx Kutschers Sohn, so zu Bruecken (Brüggen) Mühle beym Möller dient. 45) Johan Friederich Tede, deß Möllers zu Stolp sein Sohn, welcher zu Wittorff beym Möller Knecht ist. [Summe: 89 Personen]

Specification derer aus dem Guthe Depenau entwichenen Unterthanen, so viel man sich vor der Hand erinnern können, alß Aus Wankendorff Detlef Rieck mit Frau und Kindern 7 Personen Jürgen Lähndorff oder Bürx (?) mit Frau und Kind 3 Personen Aßmuß Dose ein Knecht 1 Person Hanß Dose ein Knecht 1 P. Detlev Dose ein Knecht 1 P. Jasper Heicke ein Knecht 1 P. Jürgen Lähndorf mit Frau und Kindern 4 P. Anna Lähndorffs mit ihr Kind 2 P. Jürgen Lähndorff gewesener Bauknecht mit Frau und Kindern 4 P. Lenke Heicke mit ihr Kind 2 P. Marg.Heicken eine Magd 1 P. Magd.Witten eine Magd 1 P. Noch Magd.Witten eine Magd 1 P. Detlef Lähndorff nebst sein Sohn 2 P. Claus Schlüter mit Frau 2 P. Marg.Dosen eine Magd 1 P. Marg.Eggers eine Magd 1 P. Anna Eggers eine Magd 1 P. [36 Personen] Lenke Siecke eine Magd 1 P. Hinr.Lähndorff oder Freese mit Frau und Kindern 5 P. Detlef Lähndorff mit Frau und Kind 3 P. Aßmuß Lütjohann mit Frau und Kindern 4 P.

Summe aus Wankendorf: 50 Personen

Von Kieler-Kamp und Fehren Rögen Claus Schröder mit Frau und Kind 3 P. Johan Schröder mit Frau 2 P. Claus Hintze mit Frau und Kindern 5 P. Aßmuß Riecke der Weber 1 P. Noch Aßmuß Riecke ein Knecht 1 P. Jürgen Lähndorff mit Frau und Kindern 5 P.

Summe von Kieler-Kamp und Fehrenrögen: 17 Personen

Aus Stolp Aßmuß Dugge mit Frau und Kindern 7 P. Claus Schramm ein Knecht 1 P. Magd.Bauer-Voigts eine Magd 1 P. Ratje Tietjen ein Knecht 1 P. Hinr. Ahrens mit Frau und Kind 3 P. Hans Ahrens mit Frau und Kind 3 P. Cathrin Krusen mit 2 Kindern 3 P. Hans Sieck mit Frau 2 P. Elsabe Dosen mit ihrem Sohn 2 P. Claus Witte ein Knecht 1 P. Hans Riecke ein Knecht 1 P. Claus Lähndorf ein Knecht 1 P. Claus Dose ein Knecht 1 P. Hinrich Lähndorf ein Knecht 1 P. Asmus Lähndorf ein Knecht 1 P. Asmus Dugge ein Knecht 1 P. Hinr.Horst ein Knecht 1 P. Claus Horst ein Knecht 1 P. Hans Horst ein Knecht 1 P. Hans Lille ein Knecht 1 P. Marx Tege mit Frau 2 P. Hinr.Lütjohann ein Knecht 1 P. Cathrin Lütjohanns eine Magd 1 P. Claus Tietjen mit Frau und Kindern 5 P. Anna Polfuß oder Lähndorfs mit Tochter 2 P. Cathr.Siecks eine Magd 1 P. Detlef Bauer-Voigt ein Knecht 1 P. [Übertrag:47 Personen] Jürgen Bauer-Voigt ein Knecht 1 P [Burmeister]. Claus Lähndorf der Bauer Knecht 1 P. Cathrin Lähndorfs 1 P.

[Summe aus Stolp: 50 Personen]

und dann noch überdem: Anna Riecken eine Magd 1 P. Anna Schnacks eine Magd 1 P. Magd.Heicken eine Magd 1 P. Hinr.Heicke ein Knecht 1 P. Claus Schröder ein Diener 1 P. Jochen Reimers ein Diener 1 P. Asmus Sieck ein Knecht 1 P. Hinr.Sieck ein Knecht 1 P. Asmus Bumann ein Junge 1 P. Marx Kummerfeld ein Knecht 1 P. Johan Lähndorf ein Diener 1 P. Christian Gundelag ein Schmied 1 P. Clemens Gundelag ein Schmied 1 P. Daniel Lähndorf ein Knecht 1 P. Claus Dose ein Knecht 1 P. Noch Claus Dose auch ein Knecht 1 P. Hinr.Heicke ein Knecht 1 P. Johann Heicke ein Knecht 1 P. [Übertrag: 18 Personen]

Hans Lähndorf ein Knecht 1 P. Anna Marie Schröders eine Magd 1 P. Ratje Tietjen ein Knecht 1 P. Claus Tegen ein Knecht 1 P.

[Summa der überdem außer den Dörfern entwichenen: 22 Personen]

General-Transport, zugeschweigen derer, die alhier noch nicht specificieret sind, alß:

Aus Wankendorf 50 Personen Von Kieler-Kamp u. Fehrenrögen 17 Personen Aus Stolp 50 Personen Noch überdem 22 Personen Nachtrag* 4 Personen

Summa: 143 Personen

Nachtrag*: Claus Reimers ein Junge 1 P. Jochen Reimers ein Junge 1 P. Clement Paustian ein Diener 1 P. Hinr.Kruse ein Diener 1 P.

Species Facti [Tatsachen im einzelnen]

[Wir erfuhren oben durch die Untersuchung des Petrejus, wie sehr v.Brockdorff diese Familie geknechtet und gedemütigt hatte. Aber erst später, im Kontext mit allen anderen Vorkommnissen, konnte v. Brockdorf vor dem Obersachwalter Petrejus als Provokateur der Entweichungen feststehen.]

Aßmus Löhndorf, mein angeborener Leibeigener Unterthan, in Wankendorf wohnhaft, ist vor einem Jahr ohne Uhrlaub, und da er für sich, seine Frau und Kinder Lebensmittel in meinem Guthe gehabt, ausgetreten, und hatt sich nach Hahl (?) im Amte Rendsburg reteriert, woselbsten er von Peter Kübeln, wohlwissend, daß er ein Leibeigener Depenauischer Unterthan, und heimlich entwichen sey, in Dienst genommen, gehauset, gespeiset (?), und mir gesehrt und vorenthalten worden, also daß ein gantzes Jahr seinen Dienst entraten müssen. Und obwohl Peter Kübel durch die bloße Annahm- Hauß- und Speisung sich deß Diebstahls, so Aßmus Löhndorf an seiner Person begangen, mit theilhaftig gemachet und dahero in Königl. Straffe verfallen, und mir den zugefügten Schaden und veruhrsachte Unkosten zu erstatten gehalten, so hat er sich demnach durch den an Aßmus Löhndorf gethanen Vorschub mit Wagen und Pferden, seine Frau und vier Kinder nebenst den zurückgelassenen Sachen abzuholen, bey diesem Diebstahl umb so viel mehr vertieffet, sogar daß er den Aßmus Löhndorf und noch heiter am Leibe, wenn der schärfste Weg Rechtens ergriffen, könnte gestraffet werden, bevorab, da er den Entlauffenen nicht allein von der Wiederkehr zurückgehalten, mir als dem vero Domino [dem wahren Herrn] keine Notiz davon gegeben, sondern auch durch die geleistete Hülfte an Pferd und Wagen und mit Gebung eines Jungens den Aßmus Löhndorf animiret und aufgebracht, daß er den Diebstahl verdobblen und noch fünf Seelen mir entführen und stehlen müssen, unberühret, daß er daß verlauffenen und mir heimgefallene Gut mit wegholen, und den Diebstal vergrößern helfen, auch daß er den Löhndorf unkenntlich zu machen, einen eigenenen Rock ihm angethan, umb diese That zu vollbringen, so viel an ihm, opere consilio cum auxilio [mit Rat und Hilfeleistung] den Löhndorf assistiret hat, in welchem Fall die Rechte eben die Schärffe gegen und wider den Hülfsleistenden ..equiret, wissen wollen, die an den Principalen zu vollstrecken, verordnet; und da nun dieses alles durch des Löhndorfs gerichtlichen Geständniß offenbar und unleugbar geworden, daß Peter Kübels Wagen und Pferde, so annoch vorhanden, dessen Kleyder und mitgegebener Junge auch vorgesetztes alles bekräftigen, also nichts mehr übrig, alß daß Peter Kübel dem Principall Diebe gleich gestraffet und mir der zugefügte Schaden nebenst den causierten Kosten, so zum wenigsten auf 100 Rthlr zu taxiren, erstattet, und daneben Caution ins Künftige sich der reception und abduction meiner eigenen Leute zu enthalten, bestellet werde; So will darumb der Justiz... dienstlich gebeten und dero ... dexterität es zu vermehren und zu mindern anheim gestellt, mithin die Aussage, in probante forma, daß factum zu justificiren communiciret haben, der Hoffnung, es werde den Rechten nach hierin verfahren und ein Exempel, anderen von der Nachfolge abzuschrecken, statuiret werden.

Urtheil

In Peinlichen Sachen Fiscalis, constituirtem Peinl.an Klägers an einem, entgegen und wider Henrich Löhndorf und dessen 4 Söhne, Henrich, Detlef, Clauß und Johann Löhndorf, Peinl.Angeklagte am anderen Theil, erkennen Richter und Beysitzer des Peinlichen Gerichts auff dem Adelichen Hause Depenau auf eingeholten Rath der Rechtsgelahrten für recht, daß Peinl.Angeklagte wegen respective gebrochenen Eides, ergriffener Flucht und Entführung zweyer Frauen, und deren auff dem Adelichen Guth erworbenen Gütern, ihnen zu wohlverdienter Straffe, andern aber zum Exempel, und zwar Detlef und Henrich der jüngere, jedweder auff 4 Wochen, Clauß und Johann, jedweder auff 14 Tage, in einem Vestungs Bau zur Arbeit an den Karren zu kommen. Der Vater aber, Henrich Löhndorf, mit 4 wöchentlicher Gefängnis und Speisung mit Waßer und Brodt zu bestraffen sey. Wie wir sie respective hierzu, weniger nicht die Gerichtskosten, rechtlicher Moderation vorbehaltlich zu erstatten, ver... V.R. ...

Daß dieses Urtheil denen Rechten und zugesandten Actis gemäß sey, wird von uns Decano, Seniore, und übrigen Doctoribus der Juristen Facultät auff der Hochfürstl. Hollsteinischen Universität bezeuget, und mit unseren hierneben gedrückten Facultät Insiegel bekräftiget.

Kiel, in Collegio nostro, den 14. September 1702


Ausweis eines Greiftrupps, der bestimmte "Entwichene" aufspüren und zurückbringen soll.

Demnach Ich Vorzeigern dieses, meine Unterthanen, alß Paul Rieck, Jochim Duggen, Hinrich Horst, Hinrich Tejen undt Jürgen Löndorff, abgefertiget, umb vier meiner Leibeigenen Knechte, Nahmentlich Hans Rieck, Hinrich Löndorff, Daniel Löndorff und Claus Dose*, welche vor einige Zeit außgetreten undt sich den Hochfürstl.Kirchspielen Katzenbüttel und Cathrinherd unweit Tönningen aufhalten, wiederzuholen. Deß werden hiemit Alle undt Jede Hohe und Niedrige Civil- undt Militair Bediente respective Dienste freundtlich ersucht, Obbenannte meine Leute aller Orthen frey undt ungehindert pass- undt repassiren zu laßen, auch auf erfordernden Fall, Ihnen Obrigkeitliche Assistence undt Forthelfung zu gönnen. Maßen Ich ein solches in dergleichen und andern Fällen zu erwidern nicht ermangeln werde. Zu Versicherung dessen Ich dieses eigenhändig unterschrieben undt mit Beysetzung meines Petschaftes Bekräftiget. Geben auff meinem Hause Depenau den 14ten Octobr.1703 Dero Königl.Majest.zu Dennemark Norwegen Obrister zu Roß. W.Brockdorff

  • 11) Hanß Riek und Bartel Riek, Brüder, des Hinrich Riken zu obbendorff, seine Brüder, sollen beide in Dithmarschen sein.

Anläßlich der Entweichung u.a. des Wankendorfer Hufners Joh.Chr.Löhndorf:

LAS 125 Nr.21 Acten betr. die Zustände der Dep. Dörfer Stolpe und Wankendorf

Briefwechsel 1766:

a) Anzeige des Justitiarius des adl. Gutes Depenau, gerichtet an den König von Dänemark bzw. dessen Regierungskanzlei, wegen Widerspenstigkeit, "insonderheit der heimlichen Entweichung" der leibeigenen Unterthanen, mit der Bitte um "ein Landesherrschaftliches allerhöchstes geschätztes Mandatum an die gesammte untergehörige Leibeigene des adel. Gutes Depenau." 7. May 1766

b) Das Mandatum gegen Widerspenstigkeit und heimliches Entweichen, verbunden mit dem Aufruf zu gebührendem Respect und Gehorsam ergeht. " Als wonach ihr euch zu achten. Urkundlich unter Unserm, des Großfürsten und Herzogs, als dieses Jahr regierenden Herrn, vorgedrucktes Regierungs-Kanzley-Hofsiegel. gegeben in Unserer Stadt Kiel, den 29ten May 1766"

c) Aller und untertänigste Vorstellung und meine, des Königlichen Justiz-Rahts und Land-Syndici Leopold August Cirsovius als bestellten Justiciarii des adel. Gutes Depenow.

proclamentissimo mandato an die gesamten Guts Untergehörigen, betreffend derselben Widersetzlichkeit und Entweichungen.

Dies ist mir als Baur-Voigt Clas Friedrich Riecken zu Wankendorf insinuiret und die Copiy zurückgelassen worden.

Depenau, den 5. Juny 1766 Clas Friederich Riecken

Dies ist mir als Baur-Voigt zu Stolpe insinuiret und die Copiy zurückgelassen worden.

Depenau, den 5 Juny 1766 Marx Teede X

  • Die Landesverfassung schützt die Leibeigenschaft: "Entflohene Leibeigene müssen ausgeliefert werden. Die Verjährungsfrist, nach deren Ablauf das Rückforderungsrecht erlischt, beträgt für Verheiratete zehn, sonst 31 Jahre."

[Aufs.Prange, S.68]

11. 30 Ausweis für einen Greiftrupp, der bestimmte "Entwichene" aufspüren und zurückbringen soll.

Demnach Ich Vorzeigern dieses, meine Unterthanen, alß Paul Rieck, Jochim Duggen, Hinrich Horst, Hinrich Tejen undt Jürgen Löndorff, abgefertiget, umb vier meiner Leibeigenen Knechte, Nahmentlich Hans Rieck, Hinrich Löndorff, Daniel Löndorff und Claus Dose*, welche vor einige Zeit außgetreten undt sich den Hochfürstl.Kirchspielen Katzenbüttel und Cathrinherd unweit Tönningen aufhalten, wiederzuholen. Deß werden hiemit Alle undt Jede Hohe und Niedrige Civil- undt Militair Bediente respective Dienste freundtlich ersucht, Obbenannte meine Leute aller Orthen frey undt ungehindert pass- undt repassiren zu laßen, auch auf erfordernden Fall, Ihnen Obrigkeitliche Assistence undt Forthlfung zu gönnen. Maßen Ich ein solches in dergleichen und andern Fällen zu erwidern nicht ermangeln werde. Zu Versicherung dessen Ich dieses eigenhändig unterschrieben undt mit Beysetzung meines Petschaftes Bekräftiget. Geben auff meinem Hause Depenau den 14ten Octobr. 1703 Dero Königl.Majest.zu Dennemark Norwegen Obrister zu Roß. W.Brockdorff

  • 11) Hanß Riek und Bartel Riek, Brüder, des Hinrich Riken zu obbendorff, seine Brüder, sollen beide in Dithmarschen sein.

11. 31 Anläßlich der Entweichung u.a. des Wankendorfer Hufners Joh.Chr.Löhndorf:

LAS 125 Nr.21 Acten betr. die Zustände der Dep. Dörfer Stolpe und Wankendorf

Briefwechsel 1766: a) Anzeige des Justitiarius des adl. Gutes Depenau, gerichtet an den König von Dänemark bzw. dessen Regierungskanzlei, wegen Widerspenstigkeit, "insonderheit der heimlichen Entweichung" der leibeigenen Unterthanen, mit der Bitte um "ein Landesherrschaftliches allerhöchstes geschätztes Mandatum an die gesammte untergehörige Leibeigene des adel. Gutes Depenau." 7. May 1766 b) Das Mandatum gegen Widerspenstigkeit und heimliches Entweichen, verbunden mit dem Aufruf zu gebührendem Respect und Gehorsam ergeht. " Als wonach ihr euch zu achten. Urkundlich unter Unserm, des Großfürsten und Herzogs, als dieses Jahr regierenden Herrn, vorgedrucktes Regierungs-Kanzley-Hofsiegel. gegeben in Unserer Stadt Kiel, den 29ten May 1766"

c)	

Aller und untertänigste Vorstellung und meine, des Königlichen Justiz-Rahts und Land-Syndici Leopold August Cirsovius als bestellten Justiciarii des adel. Gutes Depenow. proclamentissimo mandato an die gesamten Guts Untergehörigen, betreffend derselben Widersetzlichkeit und Entweichungen.

Dies ist mir als Baur-Voigt Clas Friedrich Riecken zu Wankendorf insinuiret und die Copiy zurückgelassen worden.

Depenau, den 5. Juny 1766 Clas Friederich Riecken Dies ist mir als Baur-Voigt zu Stolpe insinuiret und die Copiy zurückgelassen worden. Depenau, den 5 Juny 1766 Marx Teede X

  • Die Landesverfassung schützt die Leibeigenschaft, Prange, Aufsatz, S.68 : Fehlt zur Zeit noch: "Entflohene Leibeigene müssen ausgeliefert werden. Die Verjährungsfrist, nach deren Ablauf das Rückforderungsrecht erlischt, beträgt für Verheiratete zehn, sonst 31 Jahre."

[Aufs.Prange, S.68]

11. 32 Landesarchiv Schleswig-Holstein LAS 415 - Film 664 Gutsarchiv Depenau 53

Klage des Hans Horst, Stolpe, wegen Vertreibung von seiner Erbpachtstelle 1771

Klageschrift des Untertanen Hans Horst in Stolpe gegen den Verwalter in Depenau wegen Schlagens seines Sohnes und wegen des durch die Flucht desselben entstandenen Schadens, 1771.

Der Hoch- und Wohlgebohrenen, verwittweten Generalin, Frau Fridericia Gräfin von Cosell, geborene Gräfin von Stoltzendorff, auf Depenau.

An die Königl. uund großfürstl. Schleswig- Hollstein gemeinschaftliche Höchstpreiß.Regierungs Kantzeley, allerde und wehmüthigste Vorstellung und Bitte abseiten Hans Horst aus Stolpe des hochadlichen Gutes Depenau betreffend die Deposidirung des Supplicanten von einer Pachtstelle ohne die allermindeste Ursache jetzt um allergnädigste Verfügung [einkommend].

Durchlauchtigster Großmächtigster König, Allergnädigster König und Herr! Durchlauchtigster Kayserlicher Kronprinz, Thronfolger und Großfürst Allergnädigster Herzog und Herr!

Obgleich ich ungern den Schritt wage, Ew.Königl.Mayest. und Ew.Kayserl.Hoheit mit einer aller unterthänigsten Beschwerde und noch dazu gegen die Person, unter deren Bothmäßigkeit ich stehe, in allertiefster Erniedrigung mich zu nähern; so ist doch die Not, worinnen ich unverschuldeterweise versetzt bin, zu überwiegend groß als solche in meinem Alter vertragen zu können, wie Ew.Königl.Majest.und Ew.Kayserl.Hoheit aus folgendem facto allerhuldreichst erkennen werden.

Im vor abgewichenem Winter 1770 müssen 9 Knechte auf dem Hofe Depenau Rocken dreschen, unter welchen Knechten ich meinen Sohn nahmens Hinrich Horst mit hatte. Bey Nachsehung des Strohes bemerkt der Scheunvogt, daß einige Ähren darunter liegen, die nicht ganz ausgedroschen sind. Er suchet sie also heraus, trägt sie beysammen und bedrohet die Knechte, solche dem Verwalter vorzeigen zu wollen, daß er ihnen lernen solle, besser auszudreschen. Auf diese Anzeige ersuchen sämmtliche Dröscher den Vogt, er möchte sich nur beruhigen, sie wollten gern wieder zu legen continuiren, bis er selbst sagte, daß sie anhalten könnten; Sie legen darauf auch wieder zu und arbeiten so lange fort, bis der Vogt selbst declariret, wie es nunmehr tüchtig und gut wäre. Im mittelst wendet er sich dennoch mit den erst gesammleten Ähren zu dem Verwalter, und führet eine Klage wider diese Knechte, der dann nebst dem Schreiber erscheinet, mit Toben und Fluchen die Leute anfähret, und endlich zu wissen verlangt, wer unter ihnen derjenige wäre, der die Ausdröschung unterlassen hatte. Wie sie auf die allgemeine Frage alle antworten, es wäre kein einziger unter ihnen, der nicht gerne ausdrösche, sie hätten solches dem Scheunvogt schon gesagt. Wie er ein paar Ähren aus der ersten Zulage hervor gezogen, in welchem sich noch Korn gefunden und es müßte solches Korn entweder nur außer der Lage gelegen haben oder aus Versehen übergangen seyn, sie hätten auch nachher die vorigen Lagen solange bearbeitet, bis der Scheunvogt selbst declariret, sie mögten nur aufhalten in [unleserlich] ... so versetzt der Verwalter: ihr Teufels und holten Brände sollt nicht alle resoniren, ruft darauf meinen Sohn hervor und befragt ihn, wer es wäre, der nicht rein ausdröschen wollte! Dieser wiederholte das nehmliche mit dem beyfügen, er hätte von keinem einzigen anders gehöret, als daß sie gerne rein ausdröschen wollten; auf der Lage, worauf der Scheunvogt anfangs die Ähren hervorgesucht haben wollte, wären sie insgesamt gewesen, und er könnte daher nicht bestimmen, weder daß einer nicht genug geschlagen, noch auch vorher das Korn in den Ähren geblieben. Er der Verwalter mögte es itzt nachsehen, und beurtheilen ob sie die eben abgeerntete Lage gut gemacht hätten, so würden sie so beybleiben; worauf er auch nachfüget die Arbeit für tüchtig erkläret und sie anweiset: Tragt nun man weg, es ist genug, und ich sage euch, daß ihr es künftig eben also machet, damit ich keinen Verdruß und Lerm davon habe, welchem nechst nun, wie dieses die Knechte angelobt er sich umgewand und fortgegangen. Als der Scheunvogt bemerkt, daß der Verwalter auf seine Dnunciation nicht gleich mit der Keule darin schlägt, so murret er hierüber, mit den Worten, Hinrich Horst kann dem Verwalter immer hinschwatzen, wo er ihn hinhaben will. Auf diese Weise konnte es ihm nichts helfen in der Scheune zu stehen, so dürfte er auch nur zu Hause und nach Stolpe gehen. Durch dieses genauere wird der Verwalter aufgebracht, kehret sich um, gehet auf meinen Sohn zu, schillt ihn für einen Hundsvott und schlägt ihn zugleich an die Ohren, daß er herumtaumelt. Mein Sohn nimmt die Schläge gantz geduldig an, wie aber das Schimpfen und Schelten kein Ende erhält, so versetzt er endlich nach, Herr Verwalter, schelten sie doch nicht so auf mich, ich bin ja allemahl bereit, das zu tun was ich soll, und arbeite gerne, als ein ehrlicher Kerl meiner Herrschaft treu und redlich.

Kaum hatte er diese Worte ausgesprochen, so springet der Schreiber zu, dauert gewaltig darüber, daß er noch spräche, und schlägt von neuem unbarmherzig auf ihn ein, dem er, nach verschiedenen Prügeln und weil er nicht entweichen kann, die Hand abhält und flehentlich bittet, ihn doch nicht ungesund schlagen zu mögen. Augenblicklich stellt der Verwalter ordre, meinen Sohn zu arretiren und im Keller zu werfen, welches denn auch geschieht, indeß findet dieser Gelegenheit, sich aus dem Keller los zu brechen und mit der Flucht der etwaren beliebten weitern Strafe auszuweichen. Tags darauf erscheint ein commando, welches ihn abholen soll; wie aber mein Sohn echagiret ist, so verwahrt man einen anderen, gibt ihn den Soldaten mit, um solche für ihre Bemühungen zu belohnen, und dieser muß jetzt auf 4 Jahre als musquetier par force dienen.

Mir war von der Entweichung meines Sohnes auch nicht das allermindeste wissend, als ich solcher wegen zu Hofe gefordert und von dem Herrn Justitiario befragt wurde, wo derselbe geblieben und sich aufhalte! Ich beantwortete diese Frage auf mein gewissen und nach der lauteren Wahrheit: Daß ich nicht die allermindeste Nachricht davon zu geben im Stande wäre, weil ich meinen Sohn, seitdem er zu dreschen nach dem Hofe gegangen, weder gesprochen noch mit Augen gesehen hätte; wie ich begehrenden Falls immer mit dem Theuersten Eyd bewähren könnte. Bei Endigung dieser meiner Anhörung erhielt ich den schließlichen Bescheid, ich sollte meinen Sohn binnen 14 Tagen wieder auf dem Hofe einliefern, oder 100 Rthlr für ihn zu bezahlen. Beydes war mir unmöglich, da ich den Aufenthaltsort meines Sohnes eben so wenig, als wenig die Gegenden wüßte, wohin er seine Flucht genommen hatte, und da ich das Vermögen nicht besaß, über 100 Rthlr deponiren zu können; ich declarirte mit schwimmenden Augen, man würde mir doch das Vergehen meines Sohnes, wovon ich nicht den geringsten Antheil hatte, ja, woran ich nicht einmal wüßte, nicht zur Last legen, es wäre mir Hertzkränkend genug, meinen Sohn verloren zu haben, der sich von Jugend auf, treu, gehorsam und fleißig ohne Murren bezeigt, und den ich zu meinem Troste mir selbst wieder zu erlangen wünschte, ich wollte keine Mühe sparen, ihn nach zu suchen, und wenn es mir auf der Welt möglich, ihn zurück zu bringen; indeß, da er ein junger frischer Mensch wäre, der wohl schon außerhalb Landes gelaufen seyn könnte, so dürfte ich mich wohl keine sichere Hoffnung zu seiner Einholung, weniger aber noch dahin machen, ihn just binnen 14 Tagen zu liefern, und 100 Rthlr hatte ich bekanntlich nicht, wenn sie mir auch für das Verfehlen eines andern abgenommen werden könnten. Der Herr Justitiario resolvirte kurz; meine Güter würden doch 100 Rthlr wehrt seyn; an diese wollte er sich halten, selbige verkaufen und sich solcher gestalt zu dem Gelde verhelfen, welches ich endlich seiner Willkür unter der Bedingug überließ, wenn er dazu berechtiget wäre. Muthmaßlich setzte dieser Ausdruck den Herrn Justitiarium in weiteres Nachsinnen und er verfügte an deren statt, daß ich Märztag 1770 von meiner innehabenden Erbpachtstelle, von welcher ich die bestimmte abgabe und dienste dergestalt praestiret, der Herrschaft platterdings nichts schuldig zu seyn de facto herunter geworfen würde. Durch diese Verfügung sehe ich mich mit meiner Familie der Mittel meiner Erlautung (?) beraubt; ich flehete also darum an, nur so lange bey der Stelle gelassen werden zu mögen, bis ich allerhöchsten Ortes meine Sache aller submissest vorstellig machen und rechtliche Entscheidung hierüber bewirken könnte, welches Herr Justitiarius mir aber mit diesen Worten abschlug, muß ich nicht Recht haben und ihr sollt herunter, wenn ihr hernach Recht habt, so könnt ihr auch Recht erhalten, ihr sollt aber nicht befugt seyn außer dem Gute zu gehen. Ew.königl.Majest.und Ew.Kayserl.Hoheit werden aus diesem Zusammenhang der Sache allergnädigst beherzigen, wie hart und unerhört mit mir verfahren worden, da ich ohne alle Ursache, ohne einiges unverweislich zu machen das Vergehen, aus dem Besitze meiner Erbpachtstelle gesetzt bin, von wo ich der Herrschaft beständig alle Anleistungen treu und ehrlich ohne den mindesten Bezug praestiret habe. Wäre ich mit meiner Familie frey, so hätte ich noch anderen Vorteil für mich, von derweilig mein Brod noch Nothdurft zu suchen; woher gegen ich anjetzt in Kummer, Elend und Bedränk als ein Leibeigener den Rest meiner Tage verbringen, und für meinen so vieljährigen Abtrag und Fleiß, Hunger, Durst, Frost und Blöße zur Belohnung suchen muß. Ohnmöglich werden Ew.Königl.Majest.und Ew.Kayserl.Hoheit die von dem Herrn Justitiario in diesen Stücken gemachten Vorkehrung billigen und gestatten, daß ich, als ein vieljähriger älterer Unterthan, der seine Praestando unverkürzt praestiret, bloß aus anderer Vergehungen meiner zeitlichen Wohlfahrt entsetzend der unverträglichen Dürftigkeit unterworfen bleiben soll. Kann der Herr Justitiarius mir überweisen, daß ich an dem Vergehen meines Sohnes Schuld, oder daß ich ihm zu seiner Flucht behülflich gewesen bin, oder daß ich ihn seitdem gesprochen und den Ort seines Aufenthalts gewußt habe, so bin ich freylich sträflich und unterwerfe ich mich aller Urtheilen Ahndung; allein ohne dergleichen kann ich doch ohnmöglich büßen, und aus meiner Erbpachtstelle vertrieben werden, von welcher ich beständig gerecht geworden bin. Ew.Königl.Majest.und Ew.Kayserl.Hoheit Landesväterliche allerhöchste Hulde und Erbarmung lassen mich dennoch nicht davon zweifeln allerhöchstdemselben werden, wie ich hiemittelst in allertiefster Erniedrigung darum anrufen in allerhöchsten Gnaden zu verfügen geruhen, daß ich in den Besitz der Matag 1770 einer de facto abgenommenen Erbpachtstelle sofort wieder gesetzet und solange als ich davon praestanda praesentire darin gelassen auch wegen des bis daher gehabten Schadens und Nachtheils nach billiger Schätzung indemsimiret [entschädigt] werde.

Aber ich in allerunterthänigster Ehrfurcht ersterbe Ew.Königl.Majest.und Kayserl.Hoheit allerunterthänigter Knecht.

Hans Horst Stolpe, den 13.August 1771

[Wie der Vater, so scheint auch der Sohn sehr beredt, zu sehr vielleicht. Auch, daß dieser dem Schreiber die Hand hält und so weitere Schläge abwehrt, mag zu dem Urteil beigetragen haben. Vater und Sohn Horst äußern sich sehr selbstbewußt. Wahrscheinlich war der alte Horst ein sehr angesehener und tüchtiger Hufner und war schon unerwartet frühzeitig Erbpächter geworden!]






Literatur:

Wolfgang Prange, "Die Anfänge der großen Agrarreform in Schleswig-Holstein bis um 1771", 1971, Wachholtz Verlag Neumünster - Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins, herausgegeben von der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 60

Wolfgang Prange, "Das Adlige Gut in Schleswig-Holstein im 18.Jahrhundert" - Aufsatz in "Staatsdienst und Menschlichkeit", Herausgeber Christian Degn und Dieter Lohmeier, 1980, Wachholtz Verlag Neumünster

Georg Hanssen, "Die Aufhebung der Leibeigenschaft und die Umgestaltung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse überhaupt in den Herzogthümern Schleswig und Holstein" - 1861, Buchdruckerei der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften.

Karl-S.Kramer und Ulrich Wilkens, "Volksleben in einem holsteinischen Gutsbezirk" [Schönweide], eine Untersuchung aufgrund archivalischer Quellen - 1979, Wachholtz Verlag Neumünster

Silke Göttsch, "Alle für einen Mann ..." - Leibeigene und Widerständigkeit in Schleswig-Holstein im 18.Jahrhundert - Studien zur Volkskunde und Kulturgeschichte, Schleswig-Holstein Band 24 - 1991, Wachholtz Verlag Neumünster

Otto Kock, "Bilder aus dem Amt Wankendorf", 1972

Quellen:

Die Bornhöveder Kirchenbücher von 1655 bis 1825 Die Volkszählungen von 1803, 1835, 1845 und 1864 im Gute Depenau Das Erdbuch von 1810, Stolper und Wankendorfer Erbpächter Das Schuld- und Pfandprotokoll der Stolper und Wankendorfer Erbpächter, 1823 Beschreibungen der Dörfer Stolpe und Wankendorf aus Anlaß ihres Verkaufs ("öffentlich meisbietend") 1815 und 1823 "auf dem Rathhause in der Stadt Kiel" Die Gebäudesteuerveranlagung von 1867 im Gute Depenau Die Dörfer im "Situationsriß von 1729" - Ausschnitt, eine Skizze Die Dörfer in der Darstellung der Varendorfschen Karte von 1795 - Ausschnitt, eine Skizze Die Katasterkarten der Gemarkungen Stolpe und Wankendorf von 1872 Die Untersuchung der Ereignisse des 23.März 1707 durch den Obersachwalter Petrejus "Copie der Landmaße" für das Gericht in Depenau, 1709, mit Hufner-Liste und Landanteilen incl.Flurnamen Liste der Entweichungen zwischen 1700 und 1718 Protokoll von 1730: Bericht des Verwalters; Klageschrift der Knechte; Verhöre (unvollständig) - incl. der Zuordnung von je zwei Knechten zu je einem "depenauischen" Bauern (Liste). Diverse Dokumente aus dem Archiv des Gutes Depenau in Depenau resp.in Schleswig