Stiftung Stoye/Band 50/110

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Stiftung Stoye/Band 50
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Peschel

Hans Peschel Taxation und Teilung zwischen der Witwe Anna und den Kindern aus zwei Ehen Stadtgerichte Leisnig Band 9, Seite 259, Nr. [1701] 4. Mai 1701. Hans Peschels, Bürgers und Fleischhauers, Eheweib Anna ist vor 6 Wochen verstorben († 16./23. März 1701). Sie hat ihren Ehemann, zwei Töchter erster Ehe und einen Sohn zweiter Ehe, Johann Georg Peschel, hinterlassen. Die Töchter erster Ehe sind Frau Anna, Hanß Gaudlitzens sen. Eheweib, und Frau Elisabeth, verheiratet mit Hanß Fischer jun. Der Tochter Anna Curator ist ihr Ehemann Hans Gaudlitz, und Matthes Kamprad ist der Curator der Elisabeth Fischer. Die Gerichtspersonen sind Johann Lange, Stadtrichter, sowie die Gerichtsschöppen Rudolph Eschke und Gottfried Schneider. Die Erben haben ein Inventar, die Taxation und die Teilung beantragt. Es ist vorhanden:

Immobilien 1. Eine Hausbrandstatt im anderen Viertel der Stadt. Wert 90 fl. 2. Ein Garten, Tauschens Sauhals genannt. Wert 55 fl. 3. Ein Garten, Arnolds Sauhals genannt. Wert 25 fl. 4. Ein Garten nach Brösen, der Eichards Garten genannt. Wert 50 fl. 5. Ein halber Sauhalsgarten neben Michael Stockmanns (Garten). 45 fl. 6. Eine Wiese und 3 Scheffel Feld zu Döhlen. 100 fl. 7. Weitere 11 Scheffel Feld, einzeln aufgeführt. 8. Eine Scheune, die Buxbaumsche und Claußische genannt. 300 fl. 9. Eine Scheunen-Brandstatt auf dem Steinweg. 30 fl. 10. Ein Hopfenberg zu Döhlen. 20 fl. 11. Ein Häuschen auf der Neuen Sorge. 60 fl. 12. Eine Fleischbank, Wert 200 fl. Summa 1410 fl Baarschaft 9 Taler oder 10 Gulden und 6 Groschen. Es ist noch aufgeführt: Vieh (2 Kühe, Wert zusammen 24 fl), Getreide auf dem Boden, Getreide in der Scheune, Hopfen, Victualien, Bier, Zinn, Kupfer, Messing, Krüge, Bücher, Handwerkszeug, Säcke, Tischlerwerk, Böttger-Gefäße, der Frauen Kleider, Betten, Bett- und Tischgeräte.

Außenstehende Schulden 10 Gulden bei Balthasar Peschel. Das Gesamtvermögen, Summe der Immobilien, Bargeld, außenstehende Schulden und 24 fl für die 2 Kühe macht zusammen 1454 fl 16 gl. Nach Abzug der Schulden verbleiben zu teilen 1261 fl, 13 gl und 10 Pfennige. Diese (Summe) in drey Theile getheilet bekömmt der Witber zu seinen zwey Dritteln 841 fl 2 gl 2 2/3 Pfennige und die Kinder zu ihrem Drittel 420 fl 11 gl 7 1/3 Pfennige und alß iedes auf seinen Antheil 140 fl 3 gl 10 4/9 Pfennige. 110

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