Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/332

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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V.

Das Kirchenregiment von 1773—1848.

Nachdem das Großfürstliche Holstein erworben war, erstreckte sich die Königliche Episcopalhoheit über beide Herzogthümer, anfangs nur noch mit Ausnahme des kleinen Glücksburgischen Erblandes, welches indessen auch bald dem Königlichen Hause zufiel. An mehrfachen Veränderungen hinsichtlich der kirchlichen Aufsicht und des Kirchenregiments hat es aber in diesem Zeitraume nicht gefehlt, da man darauf bedacht war, allmälig eine bessere Vertheilung der Kirchen zu Stande zu bringen; was besonders im Holsteinischen durchgeführt wurde, während im Schleswigschen nicht Alles zu Stande kam, was in dieser Beziehung beabsichtigt war.

Zuvörderst erwähnen wir, daß die Törninglehnschen Kirchen unter dem Bisthume Ripen blieben, wie bisher. Jedoch wurden auch hier einige Veränderungen getroffen rücksichtlich der propsteilichen Aufsicht. Bis 1812 waren hier nach alter Weise Hardes-Pröpste, einer über die Fröes- und Kalslundharde, wozu auch die adlige Kirche Fohl kam, einer über die Gram-Harde, nämlich Skrydstrup, Nustrup und die adlige Kirche Gram, einer über die Harde Norder-Rangstrup bis zum Jahre 1808, wo diese Propstei mit der über die Gram-Harde verbunden ward; einer über die Hvidding-Harde, wozu auch die Insel Mandöe gehörte; ungerecht die beiden Propsteien über die nicht zum Herzogthume gehörigen Kirchen in der Mögeltonder-Harde und der Löe-Harde. Allein 1812 wurden die Hardes-Pröpste abgeschafft und ein Amts-Propst über Törninglehn, die Löe- und Mögeltonder-Harde, sowie über die Andst-Harde in Jütland verordnet, und zwar unterm 10. Juli 1812 M. Hans Jürgen Höxbroe, Pastor zu Rödding und Skrafve. Diese Propstei hieß die Süder-Amtspropstei. Als aber dieser Propst den 20. December 1828 verstorben war, wurden die nicht zu Törninglehn gehörigen Kirchen von dieser Propstei getrennt, und Törninglehn, jedoch außer Mandöe, erhielt einen eigenen Propsten, zuerst Knud Aagaard, Pastor zu Aggerskov, gestorben 1838, dann vom 28. August 1838 an Hans Henrik Matzen, Pastor zu Hygum.