Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/178

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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sie vor der Pietisterei warnte, von dem Lesen der Spenerischen Schriften abrieth, auch den Gebrauch des Hallischen Gesangbuches verbot, weil darin enthusiastische und fanatische Lieder sich befänden, die mit der reinen Lehre nicht bestehen könnten. Unter mehreren wider diese Ansprache erschienenen Schriften war auch eine von Muhlius, worauf er zu antworten nicht unterließ, und so zog sich der Streit eine Reihe von Jahren hindurch, bis Dassovius am 6. Januar 1721 verstorben war. In seinen Bemühungen wider die Pietisten hatte Dassovius einen Rückhalt an einer Königlichen Verordnung vom 4. October 1712, nach welcher keine der pietistischen Lehre verdächtigen Bücher neu gedruckt oder verkauft werden sollten. Auch sollte Niemand befördert werden, der sich auf einer der Pietisterei verdächtigen Universität aufgehalten hätte. Die Synode vom September 1711 hatte auf eine solche Verordnung angetragen, mit welcher im Fürstlichen Landestheil schon der Administrator Christian August unterm 22. Juni 1711 vorangegangen war wider diejenigen, die unter dem Schein der Heiligkeit allerhand wiedertäuferische, weigelianische und fanatische Lehrsätze behaupteten, die Orthodoxie und die Mittel zur Erhaltung derselben verspotteten, Taufe, Abendmahl und Predigten lästerten, sich von der öffentlichen Gemeine absonderten und besonders heimliche Conventikel hielten. Die nächste Veranlassung dazu hatte ein Fanatiker Albert gegeben, der um das Jahr 1710 nach Schleswig und Friedrichstadt gekommen war und Anhänger gefunden hatte. Er hatte sich im Hallischen Waisenhause aufgehalten, in Friedrichstadt sich an die Quäker angeschlossen, und war in Schleswig mit dem Pastor Striker in Streit gerathen, weshalb eine Untersuchungs-Commission dort niedergesetzt wurde.

Der Königliche Generalsuperintendent und die mit ihm zur Synode versammelten Pröpste waren aber am meisten in Verlegenheit mit dem zu Flensburg sich ausbreitenden Pietismus. Hier hatte der daselbst gebürtige Hinrich Braker, welcher bei seinem Abgange von der Schule, an welcher er 1690—92 als Lehrer angestellt war, sich auf Anrathen des Senators Helmer von Lütten und des Pastors Holländer in Sörup nach Berlin zu Spener begeben; und nach seiner Rückkehr hielt er in Flensburg Conventikel. 1695 und 96 war er vor die Synode geladen worden. Im letzteren Jahre reichte er sein Glaubensbekenntniß ein, gab seine