Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/123

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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und Rethwisch ehedem das Herzogthum Plön ausmachten, welches 1761 bei dem Tode des letzten Herzogs Friederich Carl an die Königliche Linie vermöge eines Erbvertrages fiel. Ahrensboek und Reinfeld waren ehemalige Klöster, Rethwisch ein 1616 angekauftes Gut, das Amt Traventhal aus Theilen des Amtes Segeberg gebildet. In dem Herzogthume Plön führten in diesem Zeitraume die Herzoglichen Hofprediger die geistliche Aufsicht. Nachdem Christian Henricus Petri 1661 verstorben war, folgte Christian Hofmann bis an seinen Tod 1679, und darauf Joachim Schmidt, welcher bis 1729 gelebt hat. Derselbe weihete mehrere Kirchen ein, namentlich 1685 die Johannis-Kirche in der Neustadt Plön, welche der Herzog Hans Adolph stiftete, ferner am 29. Juli 1691 die Hauptkirche zu Plön, welche statt der 1689 abgebrochenen alten Kirche von Grund auf neu erbaut worden, so wie schon 1683 den 2. December die gleichfalls neu aufgeführte Kirche zu Curau. Von dem Königlichen Amte Segeberg wurden nach einem Vergleiche vom 18. März 1671 und einem Vertrage vom 30. Mai 1684 die Kirchen zu Gleschendorf und Ratkau mit dem Patronatrecht und der Episcopalhoheit an den Herzog von Plön abgetreten.

5. Die Landschaft Süder-Dithmarschen bestand als Königliche Propstei unverändert fort. Die Pröpste wurden hier unmittelbar von der Landesherrschaft ernannt, in der Regel die Hauptpastoren zu Meldorf.[1] In diesem Zeitraume waren hier folgende Pröpste: M. Naamannus Bernhardinus seit dem 4. September 1634 Propst, Pastor zu Meldorf, gest. am 20. December 1669; Alexander Christiani, gest. den 10. Januar 1677; Cajus Arend seit dem 27. Juni 1677, gest. den 14. März 1691; M. Hinrich Hahn seit dem 9. März 1692, gest. den 24. Juni 1703; Siegfried Benzen seit 1704, gest. am 21. Februar 1709; Peter Sander seit 1710, gest. den 25. Juni 1723.

6. Die Propstei Münsterdorf bestand mit ihren 21 Kirchen fort, behielt auch ihren alten Namen bei, obgleich das Consistorium nicht mehr zu Münsterdorf, welches 1650 an die Herrschaft Breitenburg überlassen war, gehalten wurde. Das Königliche Episcopalrecht über die zu dieser Propstei gehörigen adeligen Patronatstkirchen ward aufrecht erhalten, nämlich über Itzehoe, Heiligenstedten (an


  1. Bolten, Dithm. Gesch. IV, S. 387 ff.