Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/016

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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hörte. Dieser war auch in der That ein mit vielen Gaben ausgerüsteter Mann. Bei seiner Berufung war es ohne Zweifel auch nicht ohne Einfluß, daß er im Rufe strenger Rechtgläubigkeit stand, und daher bei seiner Wahl gehofft werden konnte, er werde kräftigst das wider die confessionelle Orthodoxie sich etwa Erhebende niederhalten und unterdrücken. Er säumte auch nicht, dies zu zeigen, und da innerhalb seines Sprengels sich noch nicht sogleich eine Gelegenheit dazu fand, trat er wider den gelehrten Dänischen Reichsrath Holger Rosenkranz auf, welcher in einer Schrift, wiewohl sehr gemäßigt, sich dahin geäußert hatte, daß die Gläubigen durch die Werke doch auch gewissermaßen vor Gott für gerecht geachtet würden. Holger Rosenkranz hatte schon früher sich beklagt, daß zu einseitig der zweite Artikel, von der Erlösung, hervorgehoben, der dritte, von der Heiligung, zu sehr zurückgestellt würde. In einer heftigen Schrift, die freilich nicht gedruckt wurde, aber abschriftlich in weiten Kreisen circulirte, beschuldigte nun Klotz den Dänischen Reichsrath des Papismus, Arminianismus, Osiandrismus, ja des Socinianismus. Die theologische Facultät zu Kopenhagen gab darüber ein Gutachten ab, das aber nicht befriedigte. Rosenkranz durfte aber seine Vertheidigungsschrift nicht drucken lassen.[1] Er mußte sich also damit begnügen, seinen Freunden handschriftlich seine Vertheidigung mitzutheilen. Des Königs Gnade soll er aber nicht wieder erlangt, sondern dieser eigenhändig an ihn geschrieben haben, daß er die Klage der Theologen über seine seltsame Meinung von einer Seligkeit aus den Werken ohne Christi Verdienst[2] vernommen habe, und daß er seine böse Schrift widerrufen sollte, und sich dergleichen Lehre zu enthalten hätte, widrigenfalls würde er an einen Ort gebracht werden, wo er es wohl lassen solle. Rosenkranz lebte nur wenige Jahre nachher, bis zum Jahre 1642, und der Streit mit Klotz wurde auch nicht weiter fortgesetzt. Letzterer ließ sich überhaupt hernach auf eigentliche Streitschriften nicht ein. Selbst an dem zu seiner Zeit heftig geführten Streit wider die Helmstädter Theologen,


  1. Pontoppidan in den Annal. eccl. dan. IV, p. 279–294 giebt darüber viel Material und sagt über das an Rosenkranz ergangene Verbot einer Vertheidigungsschrift wörtlich: „damit die Funken nicht weiter fliegen und eine Feuersbrunst erwecken möchten, welche Vorsorge hiesiger Regenten jederzeit viel Unheil von unserer National-Kirchen abgewendet hat.
  2. Das war indessen keinesweges seine Behauptung gewesen.