Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/251

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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auch gesagt, wer Vergebung der Sünden begehre, der müsse Zehnten geben. Ferner wer Zehnten gebe, der werde nicht allein reichlich wiederum Früchte dafür bekommen, sondern auch das Heil der Seele erlangen[1]. Papst Clemens III. bestätigte nun auch dem Bisthume Schleswig 1188 das Zehntrecht. „Da wir vernommen haben“, schreibt er seinem ehrwürdigen Bruder Waldemar, Bischof von Schleswig, „daß das Volk Deines Bisthums Dir oder Deinen Vorgängern Zehnten zu entrichten bis auf diese Zeit nicht hat vermocht werden können, Du es aber endlich durch Deine Erinnerungen und Ermahnungen dahin auf heilsame Weise gebracht, daß es jetzt aus göttlicher Eingebung mit Demuth fromm und ehrerbietig zahlt, so bestätigen wir auf Dein Begehren Dir und Deinen Nachfolgern den Zehnten nach Maßgabe des Briefes unsers ehrwürdigen Bruders Absalon, Erzbischofs von Lund, durch gegenwärtige Urkunde. Wer dawider handelt, der wisse, daß er sich die Ungnade des allmächtigen Gottes und der Apostel Petri und Pauli zuziehe“. Mit der demüthigen Unterwerfung und willigen Zahlung war es indessen nur schwach bestellt, und ist es immer gewesen. Am wenigsten war mit den Friesen anzufangen; diese haben sich überhaupt zur Zehntenleistung nie verstanden, sondern nur zu einem Landgelde sich bequemt. Derselbe Sinn war in ihren südlicheren Stammgenossen in Ostfriesland. Ein eingeborner Abt daselbst, Emo, schreibt: „Wir sind in solcher Freiheit, daß der Bischof uns auch nicht ein Küchlein wider unsern Willen nehmen kann“, sein Nachfolger Menko aber im zwölften Jahrhundert: „Es ist glaublich, daß weil Friesland unter allen Nationen der Christenheit keine Zehnten und Erstlinge zahlt, wir die Verwüstungen des Oceans tragen müssen[2]“. Bischof Waldemars Nachfolger Nicolaus frägt 1210 beim Papste vor, ob, da einmal die Laien in die Entrichtung des Zehnten gewilligt hätten, aber nicht durch die Strafe der Excommunication


  1. Der päpstliche Brief abgedruckt in der S. H. L. Urk. Samml. I, S. 6.
  2. Emo: „In tanta libertate constituti sumus, quod nec pullo gallinae violenter per suos potuit rapere Episcopus“. Wiarda, Willküren der Brockm., Berlin 1822 S. X. Menco: Credibile est, quod, quia Frisia inter omnes nationes Christianorum decimas et primitias non solvit, plagam Oceani tolerare debeamus. Ibid. S. IX.