Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/X

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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scheinen, wenn unser Manuscript im zweiten Bande ein eigenes umständliches Capitel enthält, welches einen Abriß der gesammten Kirchenlehre des Mittelalters zu geben bestimmt ist; denn die katholische Kirchenlehre hatte in unserem Lande nichts Besondres und Individuelles, nichts von dem Allgemeinen Abweichendes. Es war dies eine natürliche Folge davon, daß die päpstliche Kirche so strenge an der Einheit und Uniformität der Dogmatik und Liturgie festgehalten hat.

Hierbei wollen wir gelegentlich auch bemerken, daß gleich im Anfange des ersten Capitels dieses ersten Bandes, wo von der Urbevölkerung unserer Gegenden die Rede ist, ein beiläufiger Excurs in einer übergroßen Anmerkung von uns sehr gekürzt, oder vielmehr weggelassen und durch eine kürzere Note ersetzt worden ist, weil der Inhalt dem heutigen Standpuncte der Archäologie und Ethnologie nicht genügte. Es handelt sich darin von den uralten Steingräbern und den bei uns noch so zahlreich anzutreffenden Steingeräthschaften der Urbevölkerung unsrer Heimath. Die Note hat darauf hingedeutet, wie universell die Bedeutung dieser Steinsachen für die Ethnologie und historische Anthropologie ist, in dem sie, als Reliquien der ältesten Bevölkerung, in allen Welttheilen, ja selbst noch heute als fortwährend gebrauchtes Geräth wilder und halbwilder Volksstämme vorkommen. Ja noch während gegenwärtiges Buch sich unter der Presse befindet, haben englische Zeitungsnachrichten uns darüber belehrt, daß auch in Britisch-Birma, wie ehedem unter unsern Vorfahren, der Aberglaube herrscht, jene bekannten Keile oder Aexte seien himmlischen Ursprungs, Donnerkeile, welche als Amulete dienen. Sie sollen nach solchem Aberglauben gegen das Einschlagen des Blitzes schützen, auch sehr heilsam sein gegen manche Krankheiten bei Menschen und Thieren. Diese auffallende Uebereinstimmung mit dem vorzeitigen Aberglauben unsrer Landsleute ist merkwürdig.

Der Stoff gegenwärtiger Kirchengeschichte Schleswig-Holsteins zerfällt von selbst in zwei Haupttheile, den katholischen und lutherischen Zeitraum. Ersterer theilt sich dann in zwei Abschnitte, nämlich bis in die Mitte des zwölften Jahrhunderts, und von da bis zur Reformation in der ersten Hälfte des sechszehnten. Der zweite Haupttheil, das protestantische Zeitalter, läßt sich für unsre Landeskirche in sechs Perioden gliedern, die erste von 1522 bis 1580, die