Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/115

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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von der Elbe erhalten, aller Wahrscheinlichkeit nach in dem Gau Waldsatia .[1] > War nun somit diese Schwierigkeit gehoben, so trat Ansgar vorläufig die Verwaltung des Bremer Bisthums an und wurde im 9. Regierungsjahr Ludwigs, also wahrscheinlich 849 auf dessen Befehl durch die dazu verordneten Commissarien, den Clericus Aldrich und den Grafen Reginbald in Bremen eingeführt, obgleich die päpstliche Bestätigung noch nicht erfolgt war.[2] Hier stand nämlich von einer andern Seite eine Schwierigkeit im Wege, und zwar von Seiten des Erzstifts Cöln, das damals gerade vacant war, und erst 850 im April wieder besetzt wurde. Ansgar versäumte freilich nicht sich sofort an den neuen Erzbischof Günther zu wenden, um seine Zustimmung zu erlangen, die aber noch lange nicht erfolgte. Diese Zustimmung aber war erforderlich, weil das Bisthum Bremen unter dem Cölnischen Erzbisthum bisher gestanden, der Bremische Bischof Suffragan des Cölner Erzbischofs gewesen. Das konnte nun freilich so nicht bleiben, wenn auf Bremen die erzbischöfliche Würde übertragen ward. Cöln sollte also Bremen aus der erzbischöflichen Provinz verlieren und gänzlich fahren lassen. Das aber wollte Günther keinesweges; er sträubte sich lange, bis endlich auf der Zusammenkunft in Worms 857 im März er den Vorstellungen des Königs und der Bischöfe in so weit nachgab, daß er


  1. Mit diesem Gau Waldsatia reichte später die Verdensche Diöcese auf eine wunderliche Weise in den Bremenschen Sprengel hinein, von Ottersberg bis an Bremervörde (beide Orte freilich noch zum Bremenschen Sprengel ausgeschlossen). Schon diese Lage macht auf dieser Strecke eine Veränderung der ursprünglichen Diöcesen-Gränzen wahrscheinlich. Siehe die gründlichen Bemerkungen von Asmussen im ersten Heft des Archivs f. St. u. K. Gesch. d. Herz. S. H. u. L. S. 227 ff. im Anhang 3 zu den kritischen Untersuchungen über den Umfang der Hamburger Diöcese und Archidiöcese in älterer Zeit mit Rücksicht auf benachbarte Bisthümer: — verglichen mit S. 218 u. 219 ebendas. - Vielleicht ist damals auch der kleinere östliche Theil vom Heilangau bei Buxtehude von Bremen an Verden abgetreten, woraus sich erklären würde, weshalb dieser Gau unter zwei Bisthümer vertheilt war.
  2. Es sind freilich Bestätigungsurkunden vom Papst Sergius (der 12. April 847 starb) und Leo IV. vom März 849 bei Staphorst S. 38. 39, Lindenbrog S. 127, aber sehr verdächtige, und vermuthlich weit später fabricirte. Siehe darüber Asmussen a. a. O. 228. 229.