Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/110

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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und dem neuen Erzbischof nicht einmal ein genügendes Auskommen gewähren konnte, daher denn ihm das Kloster Turholt in Gallien, eigentlich in Flandern ,[1] beigelegt wurde, statt des Klosters Rodnach ,[2] welches von Karl d. Gr. anfänglich der Hamburger Kirche beigelegt, aber von Ludwig an die Abtei Jeda (S. Cornelius-Münster) vergabt war. Ansgar mußte einstweilen auch eine Reise nach Rom machen, um die päpstliche Bestätigung und das erzbischöfliche Pallium [3] zu empfangen. Zugleich aber sollte er vom Papste als Legat des apostolischen Stuhls für die nordischen Völker eingesetzt werden, denn nur dadurch, daß die Mission unter denselben fortgesetzt wurde, konnte der erzbischöfliche Sprengel mit der Zeit erweitert werden. Sowohl der kaiserliche Stiftungsbrief von 834 als die päpstliche Bestätigung von 835 sind vorhanden, obgleich deren Aechtheit angefochten wird, wenigstens in der Form, in welcher sie vorliegen .[4] Wenn nun Ansgar zum Legaten für die Dänen, Schweden und Slaven ernannt wurde, so wissen wir


  1. Turholt, Torout, liegt 4 Meilen von Brügge südlich, mitten in Flandern an einer großen Haide, ein Flecken mit einem uralten Benediktinerkloster; nicht zu verwechseln mit Tournhout oder Turnholt im Brabantischen nordöstlich von Antwerpen.
  2. Auch Rodnach, Rodenacum, war in Flandern belegen, zwischen Tournay und Oudenarde.
  3. Das Pallium, dieses Zeichen der erzbischöflichen Würde, welches späterhin vom Papste für eine sehr bedeutende Summe, wohl bis zu 30,000 Gulden hin, gelöst werden mußte, ist ein Kragen von der Wolle von zwei Schafen, welche in der Kirche S. Agnes zu Rom jährlich geweiht werden und woraus die Nonnen des S. Agnesklosters dieses Kleidungsstück verfertigen, welches dann wiederum auf dem Altar, der über dem Grabe des Petrus erbaut ist, geweiht wird. Anfangs ist das Pallium ein Kleid gewesen, das die Kaiser trugen, die es später den Patriarchen gestatteten, und diese sandten es in der Folge an die Erzbischöfe. Es war ursprünglich ein Mantel, nachher ist nur der Halskragen davon geblieben. Erst nach Erlangung des Palliums kann der Erzbischof die mit seinem Amte verbundenen Functionen ausüben, Bischöfe weihen u. s. w. Nur zu bestimmten Zeiten dürfen die Erzbischöfe das Pallium tragen; der Papst trägt es beständig.
  4. Abgedruckt z. B. bei Staphorst I, l, S. 26—29 und 31. 32. Spätere Einschiebsel sind wenigstens nicht zu verkennen.