Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/026

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  2. Band  |  3. Band  |  4. Band
1. Band  |  Inhalt des 1. Bandes
<<<Vorherige Seite
[025]
Nächste Seite>>>
[027]
SH-Kirchengeschichte-1.djvu
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


sich als wahrscheinlich herausstellen, daß die alte Abtheilung des Landes in Syssel (die den Deutschen Gauen entsprechen) in Beziehung zu den Gebieten solcher kleinen Herrscher stehe, wenn je zuweilen auch unter den fast beständig fortwährenden inneren Kriegen mehrere solcher Gebiete vereinigt wurden dann auch wiederum Theilungen eintraten; ursprünglich aber mögen diese Landschaften die Gebiete verschiedener Stammgenossenschaften gewesen sein .[1] Auf



  1. Der entgegengesetzten Ansicht, nämlich als beruhten die Syssel auf einer erst bei Beginn der Monarchie gemachten Eintheilung, gleichsam in Kreise, gebildet aus einer Anzahl Harden (die dann die ursprünglichen Landestheile darstellen würden), tritt freilich Dahlmann bei. (Gesch. von Dänemark 1, S. 144.) Er betrachtet die Syssel (im Anschluß an die Wortbedeutung - Geschäft, Verwaltung - wie Amt auch den Amtsbezirk bedeutet) völlig als Aemter, nach späterer Weise zu reden, erinnert an die Gleichförmigkeit der Eintheilung und die Beschränkung auf die Gränzen des vereinigten Reiches. Daß in späterer Zeit die Syssel eine ähnliche Bedeutung hatten wie die Aemter, mag wohl nicht geleugnet werden, wie z. B. um 1320 in dem von D. angeführten Gesetze, wonach Fühnen für 2 Syssel sollte gerechnet werden, Seeland für 3, jede der kleineren Inseln für 1 (quilibet Semalandorum pro 1 Sysel computabitur) und überhaupt in manchen Verwaltungs- und Justiz-Beziehungen - aber damit ist noch nicht ausgeschlossen, daß sie ursprünglich eine andere Bedeutung gehabt haben. Es erging ganz ähnlich in Deutschland; die Grafschaften schlossen sich an die alten Gaue an, wenn gleich den Umständen nach mit Veränderungen im Einzelnen. Wohl wurde in Karl des Großen Reiche eine Grafschafts-Eintheilung gemacht, aber eigentlich keine Gau-Eintheilung, denn die Gaue waren schon da, und weisen auf die alten Zweige der Volksstämme zurück. Als Urheber der Syssel-Abtheilung nimmt D. Harald Blaatand an, dem man sonst die Hardes-Einrichtung zuschreibt, als etwas mit zu der vielbesprochenen Haraldinischen Gesetzgebung Gehöriges, wobei aber noch immer in Frage steht, ob bei Adam von Bremen überhaupt von einer Gesetzgebung des Harald die Rede sei. Davon später. Eine Gleichförmigkeit in der Syssel-Abtheilung, wenn sieals Kreis-Eintheilung aufgefasst werden soll, ist aber vollends nicht recht ersichtlich, denn da giebt es große und kleine, von 7, 8, ja 14, aber auch nur von 2 und 3 Harden. Die Gleichförmigkeit möchte eher auf Seiten der Harden sein. Syssel finden sich übrigens bekanntlich auch auf Island. In Norwegen entsprechen ihnen die alten Fylke. Am ehesten möchten noch in Schonen und Seeland die nach der Lage benannten Syssel Oster-, Mittel-, Wester-S. als eine mehr amtliche Abtheilung gelten; in landschaftlicher Bedeutung aber erhielten sie sich am längsten auf der Halbinsel, wie noch oben in Jütland Wensyssel. Was aber als sehr bemerkenswerth erwähnt zu werden verdient, ist, daß die bekannte Sprachgränze in Jütland den alten Sysselgränzen fast genau folgt, zwischen Himber-, Omungär- und Abo-Syssel einerseits, Salling- und Löfräth-Syssel andrerseits. Ferner daß noch im 17. Jahrhundert Maaß und Gewicht in den einzelnen Sysseln verschieden waren. (S. darüber die Nachweisungen Arent Berntsens Danmarkis oc Norgis fructbar Herligbed, besonders Buch 2, S. 168 ff. und Buch 4, S. 485 bis 509.)