Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/023

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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bis an den an der Segeberger Haide fließenden Böterbek, Großen-Aspe noch einschließend. Ob dann später etwas von Wildenschaaren an die Stör bis zu ihrer Mündung die Scheide gegen Stormarn machte, ist wiederum einigermaaßen in Zweifel zu stellen, da man auch hier ein Hinüberreichen anzunehmen geneigt sein möchte .[1] Stormarn [2] aber reichte von den Gränzen des Holsten- und Slaven-Landes allerdings zur Bille und Elbe, an dieser hinunter aber nur


  1. Jedenfalls ist Großen-Aspe als von Neumünster ausgegangen dem Faldergau und mithin Holstein zuzurechnen; Bramstedt dahingegen gehört zu Stormarn. Zwischen beiden Kirchspielen zieht sich die Gränze, den nach Bramstedt fließenden Bach (Osterau auf der Geerzischen Karte) eben oberhalb Bimöhlen verlassend, in nordwestlicher Richtung gegen Wildenschaaren zur Störgegend hin. Es handelt sich dann um den am südlichen (linken) Ufer der Stör belegenen Theil des Kirchspiels Kellinghusen, ob derselbe noch Holstein zuzuzählen sei. Entscheidender dafür, als daß dieser Strich in kirchlicher Verbindung mit Kellinghusen steht, möchte es sein, daß das Amt Rendsburg mit seiner Vogtei Kellinghusen hier herüber reicht, selbst in das zu Bramstedt eingepfarrte Dorf Brookstedt, während wiederum in dem nach Kellinghusen eingepfarrten Quarnstedt Segeberger Unterthanen sind, denn die Kirche zu Kellinghusen ist erst von 1154, und die Kirchspielsgränzen haben hier natürlich für Bestimmung der alten politischen Gränzen nicht die Bedeutsamkeit, welche ihnen da, wo bischöfliche Sprengel sich schieden, beigelegt werden muß, wo sie allerdings einen Schluß rückwärts auf alte Landesgränzen gestatten, wie die Diöcesangränzen nach den alten Landscheiden regulirt wurden. – Kuß meint (Staatsb. Mag. 1829, S. 39), der Theil der Kellinghusener Parochie südlich von der Stör sei vor 1154 nach Stellau eingepfarrt gewesen. Stellau übrigens kommt als zur Kremper-Marsch gehörig vor, bei Westph. II., 321, freilich in einer ziemlich späten Urkunde von 1416.
  2. Die versuchten Ableitungen des Namens Stormarn von der Stör (welche muthmaßlich kaum von dieser Landschaft berührt wurde) oder von einem großen (Dänisch: stor) Moore, oder von den unruhigen (stürmischen) Einwohnern (Sturmarii dicuntur eo quod seditionibus illa gens frequenter agitur. Adam. Brem. II, 8), alle diese Ableitungen wollen nicht zusagen. Ohne eine bessere geben zu können, wollen wir indessen doch bemerken, daß auch im Süden der Elbe neben der unserer Holtsacia dem Namen nach entsprechenden Landschaft Waldsacia (von Bremervörde bis Ottersberg, östlich vom Düvelsmoor) der pagus Sturmi lag, das spätere Fürstenthum Verden befassend, durch den Namen an unser Stormaria erinnernd.