Region Hannover/Personenstandsunterlagen

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Info
Allgemeine Informationen über Standesämter finden Sie im Artikel Standesamt.


Einsicht in Standesamtsregister

Folgende Urkunden unterliegen den Sperrfristen des Personenstandsgesetzes:

  • Geburtsregister jünger als 110 Jahre
  • Heiratsregister jünger als 80 Jahre
  • Sterberegister jünger als 30 Jahre

Sie befinden sich im Standesamt. Urkunden hieraus dürfen nur den Berechtigten (Vorfahren und Nachkommen in direkter Linie zu den die Urkunden betreffenden Personen) vorgelegt werden.

Ältere Register

Geburtsregister

Heiratsregister

Sterberegister

In einem DES-Erfassungsprojekt werden die Zweitschriften der Sterbeurkunden im Archiv der Region Hannover ausgewertet.