Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/240

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie.djvu
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      Später gegründete Orden führten meist den Vierahnenbeweis ein, so der Orden vom Stachelschwein in Frankreich 1394[1] vom zunehmenden Mond in der Provence 1448,[2] die Vesserabrüder in Franken 1465[3], der Orden von St. Simplicius zu Fulda 1492[4] die Brüderschaft von St. Martin in Mainz 1467[5] u. a. m.

      Die folgenden Jahrhunderte der Religionskriege und des römischen Rechts waren der strengen Ahnenprobe weniger günstig. Die in dieser Periode gegründeten Gesellschaften begnügten sich entweder mit dem einfachen Adel ihrer Mitglieder oder beschränkten sich überhaupt nicht auf einen Stand. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts aber beginnt ein neuer Eifer für Ordengründung; neben politischen und religiösen Gesellschaften tauchten Vereinigungen der gewöhnlichsten Weltlust auf, und ihnen allen dienten die Ritterorden zum Vorbild. Viele dieser neueren Orden machten die adelige Ahnenprobe zur Aufnahmebedingung. Der 1696 geplante Orden der Dankbarkeit in Thüringen sollte sechzehn reine Ahnen von den aufzunehmenden Jünglingen verlangen.[6] Dieselbe Probe wurde in dem Meiningischen Orden der Treue 1702[7], in dem Limburgischen Vierkaiserorden 1768[8], dem portugiesischen St. Jacobsorden 1789[9] und dem Würtembergischen Goldenen Adler-Orden 1807[10] gefordert. Auch die protestantische Ballei Brandenburg vom Johanniterorden hatte die Sechzehnahnenprobe eingeführt. [11] Andere Orden, wie der vom schwarzen Adler in Preußen, begnügten sich mit 8 Ahnen. [12] In dem hohenlohischen Hausorden vom Phönix aus dem Jahre 1758 brauchten die Candidaten nur vier Ahnen von väterlicher Seite nachzuweisen.[13] Seit der zweiten Hälfte des 18. Jh. treten auch adelige Damenorden auf, die teils wie der von St. Elisabeth 1766 und St. Anna 1758 in Bayern, 16, theils wie der von St. Anna in Würzburg 1784 acht Ahnen beanspruchen.[14]


  1. Frhr. v. Biedenfeld I, S. 231.
  2. I, S. 69.
  3. I, S. 70.
  4. I, S. 122.
  5. I, S. 62.
  6. I, S. 164.
  7. I, S. 170.
  8. I, S. 203, II, S. 77.
  9. II, S. 415.
  10. II, S. 457.
  11. II, S. 1[8].
  12. II, S. 317.
  13. I, S. 196.
  14. II, S. 163 ff.