Kirchenbuchduplikate Großherzogtum Hessen

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Kirchenbuchordnung Großherzogtum Hessen

Hintergrund

Großherzog Ludwig I. von Hessen ließ von 1808 an Zweitschriften der Kirchenbücher in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen im Staatsarchiv sammeln. Bis dahin hatten die staatlichen Stellen in diesen Gebieten keine standesamtlichen Informationen. Die im Großherzogtum gesammelten Duplikate der Kirchenbücher liegen im Staatsarchiv Darmstadt. In der Provinz Rheinhessen gab es seit dem Ende des 18. Jahrhunderts die unter französischer Regierung eingeführten Zivilstandsregister. Erst 1876 wurden im Deutschen Reich die Standesämter eingeführt.

Die Abbildung zeigt die erste Seite der Verordnung. Der Nachdruck wurde 1991 in der Hessische_Familienkunde/Band_20, Heft 7 veröffentlicht.

Standortnachweise

Archive

Digitalisate

Detailinformationen