Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/042

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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)
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  Knechte in Urkunden, die gesiegelt haben, und Ritter, welche bezeugen, daß sie kein Siegel besizen.


§. 44.

3. Vorsicht bey der Deutung der Taufnamen.

Bey den Taufnamen kommen zuweilen solche Schwierigkeiten vor, daß dadurch manche Personen ganz unkenntlich, folglich für die Stammtafeln völlig unbrauchbar werden. Die vornehmsten Schwierigkeiten, wobey Vorsicht nöthig ist, sind folgende:

1) Daß, bis in das 13te Jahrhundert hinein, noch viele Personen blos durch Taufnamen, ohne Geschlechtsnamen, angedeutet werden. (§. 41 zu Ende), macht die Stammtafeln vieler Familien sehr mangelhaft.
2) Die hohe Geistlichkeit, wie Erz- und Bischöfe, Äbte, begnügt sich bis auf den heutigen Tag blos mit Taufnamen: an statt der Geschlechtsnamen stehen die Namen der Kirchen, welchen sie vorstehen. Aus dem beygefügten Geschlechtswappen läßt sich zwar der Geschlechtsname ersezen; aber die Geschlechtswappen der hohen Geistlichkeit fangen erst zu Ende des 13ten Jahrhunderts, und zwar nur einzeln und nach und nach, nicht alle auf einmal an.
3) Häufig steht zwischen den Taufnamen mehrerer Personen kein Komma, noch sonst eine Interpunktion: so daß ein Unvorsichtiger leicht aus 2 bis 3 Brüdern nur Eine Person zu machen verleitet werden kan. Doch diese Schwierigkeit läßt sich gänzlich heben, wenn man nur der Regel