Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/039

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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)
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man doch immer gern bey der einmal gewählten Königs- und KaiserFamilie, obgleich die Individuen noch besonders gewählt worden sind. Folglich gibt es im Römisch-Teutschen Reiche, bis von den Zeiten der Karolinger her, wahre Genealogien der Kaiserfamilien. Ungefähr eben so verhält es sich mit den vormaligen Familien der grosen Reichsbeamten, der alten Herzoge von Sachsen, Bayern etc., der alten Markgrafen von Brandenburg, von Österreich u. s. w.

II. Nicht nur Kaiser, Könige und andere erbliche Landesherren, sondern auch selbst Grafen, Reichsherren und Edelleute haben zuweilen, doch die leztern höchstselten und nur zufälliger Weise, das Glück, ihre Anentafel noch über die Mitte des 11ten Jahrhunderts hinauf zu verlängern. Der fast einzigmögliche Fall ist dieser, wann etwa einer aus der Familie, welcher schon den Familiennamen führt, im 12ten, oder gar im 11ten Jahrhundert ein sogenanntes (versteht sich auf unsere Zeiten erhaltenes und durch einen Glücksfall aufgefundenes) Seelgeräth zur Erlösung der Seele seiner Voreltern aus dem Fegefeuer gestiftet, und darin diese Voreltern einzeln, wie nicht ungewöhnlich ist, mit Namen angeführt hat. Denn obgleich die Voreltern in jenen Zeiten, da es noch keine Geschlechtsnamen gegeben hat, nur mit den Taufnamen, also dem äuserlichen Ansehen ganz unkenntlich für die Genealogie, genannt werden; so erhellet doch daraus ganz unstreitig, daß solche Personen zur Familie desjenigen gehören, der sie als Vater, Grosvater u. s. w. angegeben hat: zumal bey einer so höchstwichtigen Gelegenheit, wo es nicht auf irdische Vortheile, sondern auf den Erwerb der ewigen Seeligkeit angetragen wird.