Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/029

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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)
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  finden. Er beweist doch das Daseyn, wie der Familie überhaupt, so auch der genannten Person insonderheit, zu einer genau und zuverlässig bestimmten Zeit.
2. Notifications-Schreiben von Geburten, Heyrathen, Todesfällen etc. Bey diesen und allen übrigen Arten zugesiegelter Briefe muß jederzeit auch die äusere Aufschrift, oder die sogenannte Adresse mit abgeschrieben und beygelegt werden.
3. Gevatterbriefe.
4. Eheberedungen oder Heyratsbriefe: sie beweisen zugleich auch die Eltern der beyden Verlobten.
5. Übergabs- und Schenkungsbriefe (Chartae traditionum: donationes pro remedio animae suae et suorum).
6. Lehenbriefe.
7. Testamente.
8. Theilungsbriefe.
9. Einladungsbriefe zu Geschlechtszusammenkünften, nebst der namentlichen Bescheinigung der einzelnen Geschlechtsverwanden über den richtigen Empfang des Einladungs-Cirkulare, und der Versicherung, daß man kommen könne oder nicht.
10. Familien-Verträge von jeder Art.
11. Kaufbriefe.
12. Tauschbriefe u. s. w.