Historische Beschreibung der Münsterkirche und der Heiligthums-Fahrt/107

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Historische Beschreibung der Münsterkirche und der Heiligthums-Fahrt
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an die Münsterkirche aufgenommen, aber der Gerichtsbarkeit des Kapitels der Kirche nicht unterworfen, sondern unmittelbar dem Pabste[1].

      Als im Jahr 1717 der Rektor des Choralen-Hauses mit dem Kapitel der Kirche in einen Streit gerieth, und dieses ihn seiner Stelle entsetzte , strichen ihn als einen nicht mehr der Münsterkirche Adscribirten die Johannisherrn aus ihrer Bruderschaft. Zwar wendete sich derselbe an die päbstliche Nuntiatur in Köln, allein die Sache blieb bis 1744 ruhen. Während dieser Zeit erhielt er im Jahr 1739 durch die Freundschaft einiger Eanonici ein Beneficium der Kirche, und forderte nun seine Johannisherrn-Stelle wieder. Diese aber wollten sich nicht dazu verstehen. Worauf er sie bei dem Kapitel der Kirche belangte, welches die Johannisherrn in dieser Sache nicht als Richter anerkannten. Nun entstand ein kostspieliger Jurisdiktions-Prozeß, welchen das Kapitel zweimal in Rom verlor.

      Im Jahr 1802 wurde auch diese geistliche Verbrüderung aufgehoben, von deren Mitgliedern nur noch im Leben ist der hochwürdige Herr Joh. Arn. Crenier, durch dessen gütige Mittheilung vorstehende Geschichte der Johannisherrn entstanden ist, dem ich hiermit meinen verbindlichsten Dank abstatte.

      Über dem ehemaligen Kapitels-hause der Bruderschaft auf der Hartmansstraße L A. No. 1239 steht:

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  1. Siche Urkunde No. 36.