Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/122

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Nr. 21.



             3) Die Gemeinde-Umlagen.
4) Das Brückengeld bei Mainz.
5) Die Wahlen zur Vertretung und Verwaltung der Gemeinden und Kreise.
6) Die Abänderung einzelner Bestimmungen des Gesetzes vom 8. November 1872 über Zusammensetzung der beiden Kammern der Stände und die Wahl der Abgeordneten.
7) Die Ausübung des Hufbeschlags.
8) Das Ausführungsgesetz zur deutschen Strafprozeßordnung, hier insbesondere die Kosten des Unterhalts der Sträflinge im Landeszuchthause und in den Gefängnissen, sowie den Erlaß von Kosten der Strafvollstreckung.
9) Die Herstellung von Nebenbahnen.
10) Das Civildiener-Wittwen-Institut.
11) Die Ausführung des Art. IX des Staatsvertrags vom 30. Januar 1884 wegen Regulirung der Rheinstrecke Mainz-Bingen.
12) Die Abänderung der Art. 45-50 der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881.
13) Die Heranziehung der im Großherzogthum garnisonirenden, im Offiziersrang stehenden Militärpersonen des aktiven Dienststandes zu den Gemeinde-Umlagen.
14) Die Abänderung des Art. 84 des Volksschulgesetzes vom 16. Juni 1874.
15) Die Unterbringung jugendlicher Uebelthäter und verwahrloster Kinder.
             16) Die Anlegung vormundschaftlicher und pflegschaftlicher Gelder, sowie die Aufbewahrung von Werthpapieren und die Verhängung von Ordnungsstrafen bei Vormundschaften und Pflegschaften.
17) Die Fürsorge für Beamte und deren Hinterbliebene in Folge von Betriebsunfällen.
18) Das Dammbauwesen und das Wasserrecht in den Gebieten des Rhein, Main und Neckar und des schiffbaren Theils der Lahn.

      Wir haben diese Gesetzentwürfe in der Fassung, in welcher dieselben aus den ständischen Berathungen hervorgegangen sind, vollzogen und in der vorstehend angegebenen Reihenfolge im Regierungsblatt verkünden lassen, bezw. deren Verkündung angeordnet.

§ 2.
       Gesetzentwürfe, betreffend:
      1) Die Feldbereinigung.
      2) Die Anschaffung und Unterhaltung des Faselviehs.
      3) Die Landeskulturgenossenschaften.
      4) Die Bäche und die nicht ständig fließenden Gewässer.