Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/141

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
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Ausschlag der diesjährigen Communalbedürfnisse in den Ortschaften des Buseckerthals.

Der Ausschlag, welcher den Orten des Patrimonial-Gerichts Großenbuseck zur Bestreitung der diesjährigen Communalbedürfnisse bewilligt worden, ist zwar - so weit sich derselbe auf die Verzinsung der schuldigen Passivkapitalien bezieht - bereits durch das Justizamt zu Großenbuseck in Nro. 27. der diesjährigen Großherzoglichen Zeitung bekannt gemacht worden. Da inzwischen derselbe in den Gemeinden Burkhardsfelden und Reiskirchen gar nicht in Ausführung gekommen, mithin in diesen Gemeinden nun noch alle - in den andern Gemeinden aber jetzt nur noch die diesjährigen Communalbedürfnisse außer den Zinsen, so weit solche zum Ausschlag geeignet erscheinen und genehmigt worden sind, auf das Steuerkapital erhoben werden sollen; so wird dies mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß hierzu auf einen Gulden Ortssteuer-Kapital erhoben werden:

von den
Gemeindsgliedern
von den immer steuer-
baren Nichtgemeinds-
gliedern
von den vorhin
Freien.
kr. pf. kr. pf. kr. pf.
zu Albach 1 0,49 - - - 2,32
" Altenbuseck - - - - - 0,7048
" Bersrod - 1,808 - - - 2,1533
" Beuern - - - - - 1,5123
" Burkhardsfelden - - 6 3,5282 3 1,333
" Großenbuseck - - - - - 1,9743
" Oppenrod - 0,7313 - - 1 0,9153
" Reiskirchen 8 1,5027 4 1,667 2 0,0426
" Rödchen - - - - - 0,618
Gießen den 24ten November 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen.
Haberkorn. Günther.
vt. Goldmann