Die Probstei in Wort und Bild/036

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Die Probstei in Wort und Bild
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auch nach dem Jahre 1281 die Hufner in Gödersdorf nur des Klosters Pächter gewesen sein. Aber aus C. Bocholt's, 5 Jahre später abgefaßten, Register ist dieses freilich nicht zu erkennen; denn hier sind sämtliche 13 Hfn. des Dorfes auf 30 ¿ jährlicher Abgaben also jeder auf 2½ ¿ gesetzt, womit Heuerkorn, Zehnten, Schweineschatz und Dienstgeld berichtigt war. Diese Regulierung der Dorfsabgaben kann nicht von Wulf, sondern erst vom Probsten Conrad I. getroffen sein; denn so lange jener des Dorfes Besitzer war, mußte der Zehnten in natura, sei es an den Bischof oder an das Kloster, entrichtet werden. Wenn aber Conrad die neue Ordnung in Gödersdorf hervorbrachte, warum legt er nicht, seiner Neigung gemäß, den Hufnern den Natural-Zehnten auf? Offenbar nur darum nicht, weil er bei ihnen Widerstand fand. Diesen aber konnten nur Friedrich's Kolonisten leisten. So gelangen wir fast notwendig zu dem Resultate, daß Conrad gleich nach dem Ankaufe des Dorfes die vorgefundenen Hufen durch andere von ihm neu angelegte vermehrte und die letzteren mit Friedrich's Kolonisten besetzte, denen zu Liebe sämtliche Dorflasten mittelst einer baren Summe abgefunden wurden. Daß aber auch von Wulf's Hufnern im Dorfe blieben, beweisen die daselbst noch jetzt üblichen slawischen Namen Puk und Steffen. Statt der früheren 13 Hufen mit etwa 390 Tonnen finden sich in Gödersdorf gegenwärtig 6 Hufen mit 484 Tonnen: mithin sind später etwa 100 Tonnen hinzugekommen, welche aus angebautem Holzlande und aus der Holmer Salzenwiese herstammen dürften.

2. Derselbe Probst Conrad I, welcher Gödersdorf für das Kloster erwarb, kaufte im folgenden Jahre (1282) von der Frau Willa (wahrscheinlich der Witwe des Herrn Johann von Bremen) für 48 ¿ Pf. denjenigen Anteil an dem Zehnten und dem Gerichte, welchen der Graf Albert sich in der Salzenwiese vorbehalten und welchen die Grafen des Landes bis dahin genossen hatten, welchen aber einer der letzteren vor nicht langer Zeit an gedachten Johann von Bremen für die vorbesagten verpfändete. Wenn jedoch der Fürst das Pfand wieder einlösen wollte, sollte er dem Probsten und Konvente dieselbe Summe erstatten. Daß die Wiedereinlösung jemals erfolgt sei, wird nirgends berichtet; ebenso wenig finden sich Anzeichen, daß die Grafen des Landes die Einkünfte aus dem Zehnten und Gerichte der Salzenwiese späterhin mit dem Kloster geteilt hätten. Hierzu kommt, daß der Hof und das Dorf Altwisch schon 30 Jahre früher verschwunden und der Grund, worauf es gestanden, vom Barsbeker Binnensee größtenteils bedeckt war: daher das Stadtbuch auch nicht mehr von Wisch (pratum), sondern von den Wiesen (in pratis) spricht. Erwägen wir nun noch, daß Adolf IV. dem Kloster die ganze Salzenwiese zwischen Stein und Schwarzbock mit allen ihren Einkünften geschenkt hatte, daß seine Nachfolger von dieser Schenkung höchstens annehmen konnten, was sie selbst oder ein paar Edelleute mit der Bramhorst und Barsbek (da ja Altwisch nicht mehr existierte) noch an Salzenwiesen besaßen, und daß das Kloster sich im Jahre 1286 im rechtlichen Besitze von Osterwisch und Wendtorf und von den zu diesen beiden Dörfern gehörenden Salzenwiesen befand: so blieb für die Landesfürsten ein so geringer Teil der Wiese übrig, daß Gericht und Zehnten daraus wenig eingetragen haben können, und daß daher jene mit der Wiedereinlösung nicht geeilt haben werden. Diese aber mußte vollends wegfallen, als das Kloster im folgenden Jahrhundert auch in den Besitz der Bramhorst und des Dorfes Barsbek gelangte.

3. Demnächst erwarb des Klosters Probst Johann IV. Krome (nach 1365 bis gegen 1383) den Hof und das Dorf Passade (Potzade, d.i. das Dorf am See) nebst dem See am 9. Febr. 1373 durch Kauf von den Brüdern Tymm und Nikolaus Block für den Kaufpreis von 400 ¿ Pf baren Geldes. Verkäufer traten nach Gewohnheit des Holstenlandes das Kaufgut mit allen ihren Rechten daran vor den Eingepfarrten des Kirchspiels Kerstenhagen auf dem dortigen Kirchhofe an das Kloster ab, und Graf Adolf, als Lehnsherr der Verkäufer, genehmigte nachträglich den Handel (ausgestellt zu Plön am 21. März 1373), wobei er zugleich sein Eigentums-