Die Probstei in Wort und Bild/020

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Die Probstei in Wort und Bild
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Probstei in Wort und Bild.djvu
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bediente sich.Eppo fremder Kolonisten; denn noch im Jahre 1286 ist des Bauervogts (Burmesters, siehe unten bei Fiefbergen), als des Annehmers der ganzen Arbeit, Hufe abgabenfrei.

Dagegen können wir von Fahren und Passade mit Gewißheit behaupten, daß sie nicht vom Kloster, sondern von Edelleuten gegründet sind:, denn jenes hieß damals Tymm's und dieses Detlev's Dorf, und überdies lagen beide nicht innerhalb der von den mehrgenannten Landesfürsten abgesteckten Grenzen. Eben dieselben kamen, wie schon oben bemerkt ist, erst viel später durch Kauf in den Besitz der Nonnen zu Preetz.

Von Stein und Wendtorf ist es zweifelhaft, ob Tymm von Porsfelde oder das Kloster oder beide zusammen dessen Feldmarken zuerst urbar gemacht haben. Zwar heißt Stein um 1240 Tymmhagen und bezahlte um 1286 den Zehnten an das Kloster, aber es ist nicht ohne Beispiel, daß ein Dorf gleichzeitig zwei Besitzer hatte (wie Barsbek, Ysol und Porsfelde); und die Zehntenfreiheit nebst dem Eigentumsrechte kann Probst Friedrich jenen beiden Dörfern verliehen, einer seiner Nachfolger aber wieder ans Kloster zurückgebracht haben. Ueberdies belehrt uns die 17. Urkunde, daß der Konvent Hufen bei Stein und Wendtorf nebst einer Wiese (ohne Zweifel der Salzenwiese daselbst) von Tymm ertauscht, Hufen eben daselbst aber erkauft hat. Da nun im Jahre1286 Stein 18, Wendtorf 12 Hufen umfaßte, so machten die von Tymm veräußerten Hufen nur den kleinsten Teil jener beiden Feldmarken aus. Was konnte aber den Konvent bewegen, nur die 7 Hufen zu erwerben, wenn er die 23 übrigen nicht bereits besaß? Wirklich hatte er im Jahre 1286 sämtliche 30 Hufen beider Dörfer im Besitze; und so dürfte er um 1240 den größeren, Tymm aber den kleineren Teil inne gehabt haben. Will man also nicht annehmen, daß das Kloster vor dem Jahre 1240 an Tymm 7 Hufen aus Stein und Wendtorf veräußert hatte, wogegen der Name „Tymmhagen“ streitet, so scheint nur übrig zu bleiben, daß Tymm die 7, das Kloster aber die 23 Hufen in den beiden Dörfern angelegt, daß sie also gemeinschaftlich an der Urbarmachung dieser Feldmarken gearbeitet haben. Mithin entstanden die beiden Dörfer Stein und Wendtorf unter dem Probsten Eppo vor dem Jahre 1240, nicht ohne Mitwirkung eines Edelmanns. Hiermit ist denn auch der Grund ausgefunden, warum Tymmhagen bald nach 1240 seinen Namen in „Stein“ (Lapis – Lapides, wie Dörfer und Schmidt angeben, hat der Ort nie geheißen, sondern diese Steine kommen nur als Grenzpunkt des Preetzer Dorffeldes vor) verwandelt hat, da ein Klosterdorf nicht füglich mehr Tymmhagen heißen konnte. Wie und auf welche Veranlassung aber der Name Ritseresdorp zwischen 1286 und 1460 in Wendtorf übergegangen ist dürfte schwerlich mehr auszumitteln sein; nur vermuten kann man, daß in besagtem Zeitraume das Dorf verwüstet und darauf mit Wenden bevölkert worden ist.

Von Laboe ist der Urheber durchaus unbekannt. Einerseits scheint das Kloster selbst es angebaut zu haben; denn von den sieben zu Lutterbek eingepfarrten Dörfern werden die Besitzer namhaft gemacht mit alleiniger Ausnahme von Laboe, Prastorf und Ritseresdorp. Da nun die beiden letzten dem Kloster zugehörten, so darf dasselbe von Laboe vermutet werden: dann sind nur die vier, fremden Herren zugehörigen, Ortschaften mit dem Namen ihrer Besitzer bezeichnet, welches für eine zunächst dem Kloster bestimmte Urkunde hinreichte. Dazu kommt, daß Laboe im Jahre 1286 zu den 30 Klosterdörfern gehörte, ohne daß von einem Ankaufe desselben die Rede ist. Endlich besaßen die Bewohner ihre Hufen erb- und eigentümlich, bis Probst Johann (1261 bis 1274) das Erb- und Eigentumsrecht ans Kloster zurückkaufte. Allein der erste Umstand kann zufällig sein; über die spätere Erwerbung des Dorfes von seiten des Klosters fehlen uns vielleicht nur die Nachrichten; das Erb- und Eigentumsrecht aber erhielten die Laboeer Hufner jedenfalls erst geraume Zeit nach des Dorfes Anbau durch den Probsten Friedrich; denn nur von ihm berichtet C. Bocholt, daß er den Kolonisten im Walde und in der Wiese besagtes Recht verliehen habe, während von seinen Nachfolgern bekannt genug ist, daß sie selbiges geflissentlich wieder ans Kloster