Urkundenbuch Oppen, Band 1/001

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Urkundenbuch Oppen, Band 1
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Oppen Urkunden 1.djvu
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1) 1207.

In dem sulven sommer leit de custer von Opin de wende (der abgebrannten Domkirche zu Magdeburg) nedder nemen, wo wol dat ed velen luden wedder was, wente se noch wol stan hedden. (Er ließ also die Ringmauern der abgebrannten Domkirche nach der Meinung Vieler ohne Noth niederreißen).

Magdeb. Schöppen-Chronik herausg. von K. Janicke p. 132 mit der Bemerkung dazu: „Ein Conradus de Upiu wird 1200 als Canonicus der Magdeburger Kirche genannt, ein Conradus custos 1213 und 1219. Oppin liegt im Saalkreise." Die allegirte Urkunde von 1200 (oder vielleicht 1203) ist nur in einer viel spätern Copie erhalten. Vgl. Regg. Magdeb. II. p. 84. Als Conradus de Upin zeigt er sich unter den Domherren von Magdeburg 1209 (Ibid. II. p. 145), ohne Geschlechtsnamen 1211 (Ibid. II. p. 171), in der allegirten Urkunde von 1213 s. Ibid. II. p. 199. 200 und in einer zweiten desselben Jahres Ibid. II. p. 201. 202. Feiner erscheint er ebenso 1218 (Ibid. II. p. 248) und wie oben bemerkt 1219 (Ibid. II. p. 250. 251). Seitdem ist er in den Urkunden nicht mehr anzutreffen. Der Hinweis des Herausgebers der Schöppenchronik auf das bekannte Dorf und Rittergut Oppin im Saalkreise (v. Dreyhaupt Saalkreis II. p. 937. 938) als den Ort, aus dem der obige Domherr stamme ober auf eine danach benannte Familie, ist nicht gerechtfertigt. Denn wenn es auch ein — sehr kleines und unbedeutendes — Geschlecht von Oppin, das sich nach seinem Besitz, dem Sattelhofe in O. nannte, gegeben hat, so ist dasselbe doch nicht früher nachweisbar, als um die Mitte des 14. Jahrhunderts, wie auch Dreyhaupt a. a. O. nur Hans v. O. 1371 als den ersten Träger dieses Namens aufführen kann. Er ist derselbe, der als Besitzer verschiedener Güter, Grundstücke und Zinsen zu Oppin mehrfach in den Lehnbüchern des Erzbischofs Albrecht III. von Magdeburg und seiner nächsten Nachfolger (herausgegeben von Hertel) genannt wird. Im 15. Jahrhundert scheint diese wenig hervortretende Adelsfamilie ausgestorben zu sein. Zweitens ist aber die Annahme eines Zusammenhanges jenes Geistlichen mit dieser Familie um deswillen unstatthaft, weil damals (1207) und noch während der nächstfolgenden hundert Jahre sämmtliche Domherren von Magdeburg nur Geschlechtern vom hohen Adel angehörten, also eine solche Herkunft (wenn nicht große Gelehrsamkeit und specielle päbstliche Provision eine darum nur höchst seltene Ausnahme machten) Bedingung für die Erlangung einer Pfründe beim Erzstift Magdeburg waren. Ein Dynastengeschlecht von Upin oder Uppin ist aber bis jetzt unbekannt, wenigstens im Sachsenlande; es kann indeß in anderen Gegenden Deutschlands gesucht werde», da die Magdeburger Domherren von sehr verschiedener Nationalität waren.