Tappensches Familienbuch (1889)/068

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Tappensches Familienbuch (1889)
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Andacht genossen. - Ihre Leibes Schwachheit und darauff erfolgtes seeliges Ende betreffend, so ist bekand, dass sie geraume Jahre her einen gefährlichen beschwerlichen Schaden an den Beinen gehabt, also dann sie, wie solcher Schade und Beschwerlichheit überhand genommen, Sich in dan neundte Jahr einheimisch halten müssen und das Gottes Haus nicht mehr besuchen können —. Nichts destoweiniger hat sie - ihre immerzu sich ereugende Leibes Schwachheiten als — Zeugen ihrer Menschlichen Gebrechlichkeit gehalten, — also dass — an ihr die Worte den klagenden Jeremiä wahr geworden dass es ein köstliches Ding sei, dass ein Mensch von Jugend auff des Creutzes Joch zu tragen sich gewehne. Solche ihre Schwachheit hat vor weinig Wochen sehr zugenommen, und ob es zwar an dienlichen Medicamentis — nichts ermangelt, no seind doch am verwichenen Donnerstage neue Zufälle herzu kommen, dass die Kräffte schleunig hingefallen —, da sie am verschienen acht Tage, war der 23. Novemb. Abends um 7 Uhr ohne verspürete einige TodesAngst und Schmertzen in ihrem Seligmacher sanfft und selig entschlaffen und wie ein abgebranntes Lichtlein ausgangen, ihres Alters im Neun und Sechtzigsten Jahre.

      Aus einem historischen Aufsatze O. Fischer’s, früheren Gymnasiallehrers zu Hildesheim, jetzigen Realgymnasial-Direktors zu Osnabrück, betitelt: „Die zweite Belagerung Hildesheim’s im 30jährigen Kriege“, ist das folgende entnommen:

      „Das Ende des Jahres (1632) und mit ihm die Erneuerung dos Rathes nahete heran; zum Weihnachten kommt den Behörden folgender bischöfliche Befehl zu: „Damit die gefährlichen Händel, so sich dieses Jahr begeben, nicht mehr zutrügen, sollen sie Leute wählen, die dom Kurfürsten [1] annehmlich, auch die so katholisch wären, oder geworden wären, mit erwählen -". Trotz dieses Befehles, der eins der wichtigsten Gerechtsame der Bürgerschaft ohne weiteres in Frage stellte, fielen die Wahlen durchaus nicht bischöflich aus. — Zum Bürgermeister für das Jahr 1633 ward Hermann Tappen Dr. juris gewählt. Am 7. Januar ward der neuerwählte Rath und die 24 Mann vor dem Bischöfe beeidigt. Die erste Handlung des Rathes unmittelbar nach der Beeidigung war, den Bischof um das im Accorde garantirte Recht der freien Religionsübung anzusprechen. Der Bischof hatte darauf keine Antwort als „Es ist hoch am Tage“ und verließ die Flehenden, die jedoch alsbald beschlossen, mit allen Kräften dahin zu streben, daß ihnen die freie Religionsübung wieder werde. - - Am 15. (Februar 1633) erstürmen die Braunschweiger den Wohldenberg und ist der Feind auch um die anderen Festen des Niedersächsischen Kreises, namentlich um Hildesheim selbst besorgt; städtische Geschütze werden nach dem Kalenberge abgeführt, Alles, was an Kriegsmaterial für den Feind noch Werth hat, wird ausgeführt, und das war sehr bedeutend, allein am 19. wurden 17 Fuder Musketen, 22 Fuder Lunten, 40 Fuder Pulver, 42 Fuder Granaten und Kugeln, 9 Fuder lange Piken, 19 Fuder Spaten, Hacken u. dergl., 6 Geschütze und 4 Feuermörser. 136 Pulvertonnen nach Hameln, am folgenden Tage 119 Wagen mit Proviant nach Wolfenbüttel gebracht. Die Besatzung der Stadt, welche aus 4 Kompagnien Reuter und 1000 Mann Fußvolk bestand, ward noch erheblieh verstärkt, man fürchtete ebensosehr den Feind, als man dem Bürger mißtraute. Des letzteren suchte man sich daher jedenfalls zu sichern und kam deshalb am 27. Febr. vom Bischöfe an den Rath ein Schreiben ein, in welchem derselbe in ungewohnt freundlichem Tone anfragte: „ob man steif und fest bei kurfürstlicher Hoheit und Clero zu halten, den Ort auch zu vertheidigen gedächte, und

  1. Der zeitige Bischof, Herzog Ferdinand von Baiern, war zugleich Kurfürst von Köln