Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/306

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  2. Band  |  3. Band
4. Band  |  Inhalt des 4. Bandes
<<<Vorherige Seite
[305]
Nächste Seite>>>
[307]
SH-Kirchengeschichte-4.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


Noch stärker war die Bewegung in dem sogenannten Agendenstreite während des nächstfolgenden Jahrzehnts, bei welchem auch der Unterschied und Gegensatz zwischen den Neologen und den Altgläubigen noch schärfer und bestimmter hervortrat. Die nächste Absicht des obersten Kirchenregiments ging dahin, die große Verschiedenheit der liturgischen Gebräuche in den einzelnen Gemeinden aufzuheben und eine größere Gleichförmigkeit in der Liturgie unserer Landeskirche herzustellen. Bei der Reformation hatte man sich anfänglich an die Wittenberger Liturgie gehalten, später war dieselbe aber dem Herkommen in den einzelnen Gemeinden unterworfen, und dadurch eine große Mannigfaltigkeit in den liturgischen Formen herbeigeführt worden. So lange die Kirchensprache plattdeutsch war, richtete man sich hauptsächlich zuletzt nach dem in Hamburg 1635 erschienenen „Kercken Handbökeschen“ von Paul Walther, Pastor zu St. Marien in Flensburg, vorher zu Hemmingstedt in Dithmarschen, welches auch die gebräuchlichsten Kirchengesänge enthielt.[1] Darauf folgte das hochdeutsche Kirchenbuch von dem gelehrten Adam Olearius im Jahre 1665, welches sehr großen Beifall fand und fast im Lande allgemein gebraucht ward, obgleich dasselbe nur eine Privatarbeit und nicht unter Landesherrlicher Autorität herausgegeben war. Das Glücksburgische Ländchen hatte ein eigenes „Kirchen- und Altarbuch“, gedruckt zu Flensburg 1716. Das Plönische Gebiet hatte von dem Herzog Friederich Carl 1753 ein eigenes Ritual erhalten, welches die üblich gewordenen Gebräuche beibehielt und sehr zweckmäßig gefunden ward. Darauf erhielt der Ober-Consistorialrath und Propst W. A. Schwollmann, Pastor zu Friedrichsberg (geb. den 26. März 1734, gest. den 21. April 1800), vom Könige den Auftrag, den Entwurf einer neuen Liturgie abzufassen. Derselbe gab zu Flensburg 1793 eine Abhandlung heraus über die Grundsätze, nach welchen die für die Herzogthümer Schleswig und Holstein bestimmte Liturgie zu verfassen sei, und über diese Grundsätze schrieb Professor H. Müller in Kiel Bemerkungen, womit der Agendenstreit ausbrach.[2] Es erschienen jetzt eigene Schriften zur Belehrung und Beruhigung für die Bürger und


  1. Abhandl. aus den Anz. V. S. 357 ff. Bolten, Dithmars. Gesch. IV, S. 425 ff.
  2. Schlesw.-Holst. Provinzial-Berichte v. J. 1793 und 1794.