Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/113

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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aus, welches in der That sich längst überlebt hatte und den Zweck nicht erfüllte, zu welchem es bei der Reformation war beibehalten worden. Am 12. Mai 1658 erfolgte von Königlicher Seite die Abtretung der ehemaligen bischöflichen Güter (des Amtes Schwabstedt), so wie der Hälfte der Domcapitels-Güter an den Herzog. Die wirkliche Auftheilung dieser Güter des Domcapitels verzögerte sich aber bis 1661, wo am 18. Juni über die zwei Hälften, in welche dieselben zerlegt waren, das Loos geworfen ward.

Indem wir jetzt zu dem Einzelnen übergehen, wollen wir uns zuerst zu dem Herzoglichen Landestheile wenden.

I. In dem Gottorfischen Antheile bestanden, wie früher, zunächst im Herzogthume Schleswig die Propsteien:

1. Tondern mit Lügumkloster. Hier war es eine Folge der vom Landesfürsten erworbenen Souveränetät, daß die sieben Kirchen, welche bis dahin noch unter dem Bischof von Ripen gestanden hatten, nämlich Tondern, Uberg, Abild, Hoyer, Jerpstedt, Schads und Brede im Jahre 1660 dem Herzoge mit der vollen Episcopalhoheit abgetreten und der Propstei Tondern einverleibt wurden. Während des Sequesters des Herzoglichen Antheils von 1684 bis 1689 kehrten diese Kirchen wieder unter das Ripensche Stift zurück. — Pröpste waren fortwährend die Hauptpastoren zu Tondern, und zwar in diesem Zeitraume folgende: Dr. Stephan Kenckel seit 1652, gest. 1691, dessen Sohn Bernhard Kenckel, adjungirt seit 1686, gest. 1693; Petrus Zitschär, gest. 1697; Johann Konrad Kieffer, gest. den 5. October 1702; Samuel Reimarus, seit 1703.

2. Die Propstei Apenrade. Wenn die Kirchspiele Hellewatt, Ekwatt und Bedstedt[1] vielleicht noch bis dahin, wie man aus einer Angabe des Jahres 1656 zu schließen geneigt sein möchte, zum Bisthum Ripen gehörten, so werden diese Kirchen doch gewiß jetzt abgetreten sein. Die Propstei verwalteten die Pastoren zu Apenrade, zuerst in diesem Zeitraume schon seit 1631 Georgius Hübschmann, von welchem Heimreich in seiner Schleswigschen Kirchengeschichte bemerkt, daß er „den Namen mit der That gehabt, und ein feiner, frommer Mann gewesen“. Darauf folgte seit 1672 M. Trogillus Arnkiel. Als der König 1684 das Herzogthum in Besitz nahm, verweigerte er dem Könige den Eid und mußte deshalb von


  1. Vgl. Jensen, Kirchl. Statistik des Herzogthums Schleswig. I, S. 289 ff.