Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/297

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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im Jahre 1616 Eeken auf Alsen dazu gehört habe, sieht man daraus, daß am 1. November der bisherige Schulcollege zu Sonderburg als „electus Sacellanus tho Eken“ in Broacker die Ordination empfing. Als 1622, den 9. October, Herzog Johann der Jüngere starb, gründeten sich durch seine Söhne mehrere fürstliche Häuser. In der Theilung bekam der älteste Sohn Christian Aerröe, wo alle Kirchen unter Königlicher Episcopalhoheit standen; der fünfte Sohn, Johann Adolph, erhielt die Norder-Harde auf Alsen, wo gleichfalls die vier Kirchen Hagenberg, Svendstrup, Oxbüll und Tundtoft der Königlichen Episcopalhoheit unterworfen waren. Wegen der Kirche Eeken aber, bei der dies nicht der Fall war, gab es hier Streit. Herzog Philipp (der Stifter der Glücksburgischen Linie) trat das Patronatrecht zu Eeken 1623, 21. October, seinem Bruder Johann Adolph für dessen Lebzeit ab; als dieser aber schon 1624 starb, und der Nordburgische Antheil nun an den sechsten Bruder, Friederich, kam, wollte dieser sich die Kirche nicht nehmen lassen, vielmehr „den Pastoren, der Herzog Philipp mit Eid und Pflicht zugethan, mit Weib und Kind verjagen“. Der König erließ darüber 1625, 9. Februar, ein Schreiben an Herzog Friederich in Recht unsanften Ausdrücken. 1631 ward eine Commission in dieser Sache niedergesetzt; es ist die Kirche dem Herzog Friederich verblieben, denn er hat 1631 und 1640 die Glocken zu Eeken geschenkt, und Inspector der Kirche war sein Hofprediger Dominicus Lorenzen. Es war nämlich im Schlosse zu Nordburg eine Hofcapelle, die auch nicht unter dem Bischof von Odensee gestanden haben wird.

Herzog Alexander empfing zu seinem Antheile das Süder-Lehn auf Alsen und Sandberg auf Sundewith. Er nahm seine Residenz zu Sonderburg und hielt hier seine Hofprediger an der Schloßcapelle (Etzardus Heshusius aus Westphalen von 1623—1635; darauf Johannes Boldichius von 1635, der erst 1674 verstorben ist), die zugleich Pröpste über seinen Landesantheil waren; da aber die Kirchen der Süder-Harde (Ulkeböll, Hörup, Lysappel, Tandflet, Ketting, Atzerballig, Nottmark) unter Königlicher Episcopalhoheit standen, so erstreckte die Propstei sich nicht weiter als über die Stadtkirche zu Sonderburg, die Kirche auf Kekenis und die beiden Kirchen zu Düppel und Atzbüll auf Sundewith.

Herzog Philipp erlangte zu seinem Antheile die Besitzungen,