Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/271

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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sind manche solcher primitiven Taufsteine durch fromme Geber mit gegossenen Tauffässern von Metall vertauscht worden, namentlich in größeren Stadtkirchen, wie in Segeberg, in der S. Nicolai-Kirche zu Kiel, im Schleswiger Dom, im Halbdom zu Hadersleben. Auf denselben sind biblische Gegenstände und Gestalten oder auch wohl die Wappen der Donatoren mit Inschriften farbig und vergoldet dargestellt[1]. Neben jenen ersten Taufsteinen fanden sich auch bei uns Weihwassergefäße von Granit, an denen als Griffe zum Anfassen auf beiden Seiten Löwenköpfe angebracht waren, die man aber jetzt wegen starker Verwitterung kaum noch erkennt.

Hinsichtlich der Kanzeln bemerken wir in aller Kürze, daß dieselben, erst durch die Reformation höhere Bedeutung erlangend, während des Mittelalters selten erwähnt werden. Daß sie aber allerdings vorhanden waren, selbst in kleineren Kirchen, möchte nicht zu bezweifeln sein. So heißt es z. B. in der Fundations-Urkunde[2] der Capelle zu Slutup bei Lübeck vom J. 1436, der Rector der Capelle solle verpflichtet sein, für die Stifter und Wohlthäter nicht blos Seelmessen zu halten, sondern auch „alle Sondage unde hilligen Dage uppe deme Predigerstole“ ihrer aller bei Namen zu ewigen Zeiten Gedächtniß zu thun. Ferner ist es urkundlich sicher, daß auch in den Landkirchen Publicanda durch den Priester von der Kanzel verlesen wurden. Das kommt namentlich bei Mandaten von kirchlichen Oberen vor, indem man an Diplomen, welche solche Mandate enthalten, mitunter angesiegelte Pergamentzettel in Archiven finden kann, auf denen Priester in lateinischer Sprache bescheinigen, daß die befohlene Verkündigung „de ambone“, d. i. von der Kanzel, geschehen sei. Nach der Reformation wurde die Kanzel, bei uns besonders am Schlusse des sechszehnten und im Anfange des siebzehnten Jahrhunderts, farbig und geschnitzt in mehr oder minder gelungener Weise verziert, und war auch häufiger ein Gegenstand frommer Schenkung an die Kirche.

Endlich sei noch in Ansehung der Orgeln im Mittelalter hier kurzhin bemerkt, daß bereits in kirchlichen Urkunden unseres Landes aus dem dreizehnten Jahrhundert von dem Orgelspiel, als dessen


  1. Vgl. K. W. Nitzsch, Ueber das Taufbecken der Kieler Nicolaikirche. Kiel 1856.
  2. Staatsbürgerl. Magazin IX. S. 51.