Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/271

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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sich den Beinamen „Sieger.“ Von Kaiser Friedrich II. erlangte er durch eine zu Metz 1214 ausgestellte Urkunde die Bestätigung des Besitzes aller von seinem Bruder Knud und ihm eroberten Länder, die zum Deutschen Reich gehört hatten, jenseits der Elbe und Elde ,[1] und alle diese Länder traten nun aus dem Verbande mit dem Deutschen oder Römischen Reiche aus.

Waldemar aber erweiterte sein Reich auch nach Osten hin durch Eroberungen in den Landschaften, welche dort die Ostsee einschließen, Esthland, Lievland, Kurland. Durch diese Eroberungen ward dem Ueberschuß der Bevölkerung des Königreichs ein Abzug gewährt, und der kriegerische Geist fand Befriedigung. Es waren aber geregeltere Züge als die alten Vikingsfahrten; das Kriegswesen hatte sich schon bedeutend verändert seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts, wo man zu Erich Emunds Zeiten bald nach 1134 zuerst angefangen hatte, Pferde über das Meer zu führen. Der Roßdienst kam auf, mit demselben der Kriegsadel und das Ritterwesen. Die Stärke der Kriegsmacht lag von nun an hauptsächlich in dem sich bildenden Kriegerstande, nicht mehr wie früher in dem Aufgebot der Bonden. Diese traten nun zurück, wiewohl sie zu Waldemar II. Zeiten doch noch je zuweilen Heeresfolge leisteten. Während aber einerseits, die es wollten und konnten, was freilich wegen der kostbaren Ausrüstung nicht mehr Jedermanns Ding war, sich in den Kriegerstand begaben, wo Ehre und Beute, wo im eroberten Lande Grundbesitz zu erlangen war, während nach den allgemach um diese Zeit aufblühenden Städten auch manche zogen, um hier ihren Lebensunterhalt zu finden, fand andrerseits die ländliche Bevölkerung sich auf einen sorgfältigeren Anbau des Bodens hingedrängt, und mit größerer Sicherheit als je zuvor der Fall gewesen, konnte man dem Landbau obliegen, nachdem seit Waldemar I. Zeiten die Wenden, um derentwillen die Küsten unbebaut gelegen hatten, überwunden, und deren Einfälle und Verwüstungen nicht mehr zu befürchten waren. Daß diese große Veränderung, welche für die ganze Zukunft dem Lande den Charakter eines vorzugsweise ackerbauenden gegeben hat, vor sich gegangen war, sehen wir am deutlichsten aus der Gesetzgebung Waldemar des Zweiten, die freilich in seine späteren Jahre fällt, und die


  1. Dahlmann a. a. O. Ueber die Gränzen siehe oben unsere Auseinandersetzung über die Wohnsitze des Slavenstammes in Norddeutschland.