Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/074

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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belehnt haben, dergestalt dass er ehegemelte Cammerey und deren Pertinenzien von den Obligationibus und allen andern Beschwernissen, so denselben obliegen, innerhalb den nächstfolgenden zehn Jahren freien, danebens das Haus Bachern und dessen Zubehörungen mit Graben und Weyern auf seine Kosten, wie nicht weniger das Haus Biesen in Cöln wiederum in guten Bau restituiren und unterhalten solle; und haben darauf von ihm gewöhnliche Huld und Eid empfangen. Gegeben und belehnt in unserer Stadt Bonn den 4. Martii l620". Der letzte männliche Descendent des Adolph Sigismund [1] war der Domherr Franz Arnold Freiherr von und zu Frentz, jüngerer Sohn des Franz von Frentz und der Isabella von Brabeck. Nach dem am 5. August 1732 erfolgten Tode des­selben hat Churfürst Clemens August im J. 1733 Ferdinand Grafen von Plettenberg und Wittern zu Nordkirchen und dessen eheliche männliche Descendenz, sowie auch seines verstorbenen Bruders Grafen von Plettenberg zu Lehnhausen drei minder­jährige Söhne, Joseph Clemens, Clemens August und Ferdinand Joseph, mit der Erzstiftischen Erbkämmerey, sodann auch mit dem Haus Ulmen, und den beiden Dörfern Kenten und Quadrath belehnt.

Graf Ferdinand von Plettenberg ist 1737 gestorben; ihm folgt als Erbkämmerer sein Sohn Franz Joseph Graf von Plettenberg; diesem succedirt Graf Clemens August, welcher einen unmündigen Sohn, Maximilian Friederich, hinterlässt. Wie nun die Vormundschaft im J. 1771 die Reichsherrschaft Schlenacken nebst dem Chur-Cölnischen Hause Ulmen dem Grafen Johan Ludwig Franz von Goltstein verkauft, so hat dieselbe im J. 1773 mit Belieben der Gräflichen Gebrüder von Plettenberg-Lehnhausen das Erbkämmerer-Amt und das Gut Hemmerich mit allen seinen Rechten und Gerechtig­keiten, auch darauf haftenden Lasten, in der Eigenschaft eines Feudi masculini, für den Kaufpreis von viertausend Stück vollwichtige Pistolen an Clemens Lotharius Freiherrn von Fürstenberg verkauft und abgetreten, und demselben zugleich das Recht übertragen, alles was von den vormaligen Vasallen von dem Gute etwa versetzt und veräussert worden


  1. Bei Falmo fehlt Arnold Raitz von Frentz Scholaster der Ritter­lichen Collegiat-Kirche zu Bruchsal, gestorben im May 1075. Er ist vielleicht ein Sohn des Adolph Sigismund