Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/071

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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er war selbst ein Lehensherr, und überdies bezog er noch eine Gebühr, welche er in alter Zeit ohne Zweifel durch persönliche Anwesenheit bei einer feierlichen Handlung sich verdienen musste, die ihm aber in der Folge, selbst wenn er in weiter Ferne sich befand, von einem Receptor oder Syndicus ohne allen Abzug baar gezahlt wurde. Die Aebte und Abbatissen Ordinis St. Benedicti im Erzstift Cöln [1]mussten nämlich, wenn sie confirmirt wurden, an den Erb­kämmerer und an seine Erbamts-Collegen je 30 Rthlr in Ediktmässigen Sorten entrichten. Diese Gelder wurden von dem Syndicus in Empfang genommen oder auch eingefordert, und dann den Berechtigten überreicht oder übersendet. Dieses Syndicat bekleidete im achtzehnten Jahrhundert, bis zum Jahre 1765, der Geheime Rath von Zapp. Darauf wurde der Geheime Rath von Kempis ernannt, namentlich von dem Erbhofmeister Johan Wilhelm Grafen zu Manderscheid. Nach dessen am 11. May 1775 erfolgten Absterben brachte der Erbmarschall Sigismund Alter Graf zu Salm und Reifferscheid den Hof-Kanzley-Verwandten von Friessem in Vor­schlag; wogegen der Erbkämmerer bemerkte, dass er dem Hofrath von Breuning bereits seine Stimme gegeben.[2]


Der Erbschenk ist in Vorstehendem ganz ignorirt. Mit diesem Amte wurden die jedesmaligen Inhaber des Schlosses zum Thurne in Ahrweiler belehnt. Anna Gräfin von Virnenburg bringt Schloss und Erbamt um 1468 an Johan Grafen von der Marck Herrn zu Arburg. In der Folge heirathet Margaretha Gräfin von Arburg den Johan von Ligne Frei­herrn zu Barbangon, welcher sich nun auch Graf zu Arburg und Erbschenk schreibt. Ob seine Nachkommen, die Fürsten und Herzoge von Aremberg, auch noch das Erbamt bedient haben, gestehe ich nicht zu wissen.



  1. Achte: zu St. Panthaleon und St. Martin in Colli, zu Deutz, Brauweiler, Gladbach, Siegburg, Cornelymünstcr und Grafschaft. „Werden giebt an Ihre. Churfürstliche Durchlaucht nur eine Discretion und kein gewisses, vermöge habenden Papstlichen Privilegii". — Äbtissinnen: ZU St. Ursula, St. Marien, St, Cecilien in Colli, zu St. Quirin in Neuss, zu Dietkirchen, Vilich, Rheindorf, Gerresheim und Geseke.
  2. Syndicus von Breuning hat bei der am 15. Januar 1777 im Churfürstlichen Residenz-Schloss zu Bonn ausgebrochenen Feuersbrunst sein Leben eingebüsst