Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/159

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1885.djvu
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Nr. 30.



Bekanntmachung,
die Erbauung von Nebenahnen in der Provinz Oberhessen betreffend.

      Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog zu genehmigen geruht haben, daß zur Leitung des Baus der in der Provinz Oberhessen zu erbauenden staatlichen Nebenbahnen vorübergehend eine Baubehörde mit dem Sitz in Nidda eingerichtet werde, welche die Benennung "Großherzogliche Baubehörde für Nebenbahnen" zu führen hat, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 21. October 1885.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
Ewald.



Bekanntmachung,
die Aussicht über das Landeszuchthaus Marienschloß betreffend.

      Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog mittelst Allerhöchster Entschließung vom 16. l. M. in theilweiser Abänderung der Bestimmungen der Bekanntmachung vom 1. November 1884 (Regierungsblatt Nr. 31 von 1884) zu genehmigen geruht haben, daß die unmittelbare Aufsicht über das Landeszuchthaus Marienschloß unter der oberen Leitung des Oberstaatsanwalts von dem Landeszuchthausdirector geführt werden soll, so wird diese Allerhöchste Entschließung hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

       Darmstadt, den 24. Oktober 1885.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Dr. Linß.