Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B009

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 2.

Darmstadt, den 11. Februar 1884.


Inhalt: 1) Zusammenstellung der Ergebnisse über die Staatsschuldenverwaltung für das Etatsjahr 1880/81. - 2) Bekanntmachung, die Vergütung der Brandschäden zu Hofheim betr. - 3) Uebersicht der für die Zeit vom 1. April 1884 bis dahin 1885 von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Groß-Gerau. - 4) Promotionen an der Großherzoglichen Landes-Universität Gießen. - 5) Namensveränderungen. - 6) Concurrenzeröffnungen.



Zusammenstellung
der Ergebnisse über die Staatsschuldenverwaltung für das Etatsjahr 1880/81.

      Nach der Bestimmung des Art. 2 des Gesetzes über die Organisation der Verwaltung der Staatsschuld vom 22. März 1879 wird nachstehend das Resultat der Rechnung über die Staatsschuldenverwaltung für 1880/81 zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

I. Uebersicht der Einnahme und Ausgabe.
Einnahme
7 582 229 Mark 5.svg 46 Pfennig.svg
Dieselbe besteht in:
1) Activkapitalien und Zinsen davon 791 682 Mark 5.svg 61 Pfennig.svg
2) Zuschuß aus anderen Kassen.
Derselbe setzt sich zusammen:
a. aus dem Betrag derjenigen 40 000 fl., welche jährlich in Gemäßheit des Art. 8 des Gesetzes vom 26. April 1864 von 1864 bis zum Jahr 1883 incl. zur Tilgung der Provinzialstraßenbauschulden
zu bezahlen sind 68 571 Mark 5.svg 43 Pfennig.svg
b. aus dem Nettobetrag des nicht zur Erhebung gekommenen
zu übertragen
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