Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/267

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Nr 28.



2) Einsendung der Rechnungen für Behandlung erkrankter Gendarmen und deren Angehörigen im abgelaufenen Halbjahre an das Gendarmeriecorps bis Monatsschluß.
3) Uebersendung der Formulare für die Wiederimpfung des laufenden Jahres nach erfolgtem Uebertrag der Restanten an die Schulvorstände.
4) Rückempfang der Impflisten des Vorjahres von dem Kreisamt.
5) Rückempfang der Impflisten für die Erstimpfung des laufenden Jahres von den Bürgermeistereien.
6) Einsendung des kreisärztlichen Jahresberichtes über das Vorfahr mit den vorgeschriebenen Anlagen an die Ministerialabtheilung.
April.
1) Einsendung sämmtlicher Speciallisten über die Impfung und Wiederimpfung des Vorjahres an die Ministerialabtheilung.
2) Rückempfang der Impflisten für die Wiederimpfung des laufenden Jahres von den Schulvorständen bis zum 15. April.
3) Einsendung des Verzeichnisses über gerichtsärztliche Gebühren vom I. Quartal des laufenden Jahres (in duplo) an den ersten Staatsanwalt am Landgericht in den ersten 8 Tagen des Monats.
4) Einsendung der Verzeichnisse über Tagegelder und Transportkosten (mit Belegen) in öffentlichen, Gemeinde- und Privatangelegenheiten vom I. Quartal des laufenden Jahres an die Ministerialabtheilung.
Mai.
1) Aufstellung der Uebersichten über die Todesfälle in den Gemeinden in den Monaten März und April des laufenden Jahres und Einsendung derselben an die Ministerialabtheilung bis zum 23.
2) Einsendung der Sterbfalls-Zählkarten aus den Monaten Januar bis April des laufenden Jahres an das Secretariat der Centralstelle für die Landesstatistik.
3) Beginn der öffentlichen Impfungen.
Juni.
Fortsetzung der öffentlichen Impfungen.
Juli.
1)) Aufstellung der Uebersichten über die Todesfälle in den Gemeinden von den Monaten Mai und Juni und Einsendung derselben an die Ministerialabtheilung bis zum 25.
2) Einsendung des Verzeichnisses über gerichtsärztliche Gebühren vom II. Quartal des laufenden Jahres (in duplo) an den ersten Staatsanwalt am Landgericht in den ersten 8 Tagen des Monats.
3) Einsendung der Verzeichnisse über Tagegelder und Transportkosten (mit Belegen) in öffentlichen, Gemeinde- und Privatangelegenheiten vom II. Quartal an die Ministerialabtheilung.
4) Oeffentliche Impfungen.