Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/228

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
<<<Vorherige Seite
[227]
Nächste Seite>>>
[229]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Nr. 28.



§ 24.
§ 24.
      2. Ueberwachung des Gesundheitszustandes im Bezirk im Allgemeinen und Beobachtung des Verhaltens der Sterblichkeit der Bevölkerung, Mitwirkung bei den statistischen Erhebungen über Mortalität und Morbidität.
      Die fortlaufende Beobachtung der Gesundheitsverhältnisse in den einzelnen Gemeinden wird dem Kreisarzte, abgesehen von den Erfahrungen bei Ausübung der Privatpraxis und den ihm von Aerzten, oder von Polizei- oder Schulbehörden zugehenden Anzeigen, namentlich durch die ihm zugewiesene dienstliche Mitwirkung bei den fortlaufenden statistischen Erhebungen über Mortalität und Morbidität ermöglicht, indem ihm nach bestehender Vorschrift aus den kleineren Gemeinden nach Ablauf jedes zweiten Monats, aus den mittleren Städten allmonatlich und aus den größeren Städten nach Ablauf jeder Woche die Todeszeugnisse und die Sterbfallszählkarten eingesendet werden. Aus der Durchsicht derselben und aus den, nach vorgängiger Vervollständigung und Berichtigung der eingetragenen Todesursachen, vorschriftsmäßig aufgestellten Wochen- oder Monatsübersichten soll der Kreisarzt von dem etwaigen abnormen Verhalten der Sterblichkeit überhaupt, der Kinder- oder Erwachsenensterblichkeit und der Mortalität durch epidemische oder vorherrschende Krankheiten in den einzelnen Gemeinden Kenntniß nehmen.
      Er wird hierbei zur Beurtheilung der jeweiligen Sterblichkeitsverhältnisse die Ergebnisse der vorausgegangenen Wochen und Monate und derjenigen der gleichnamigen, Zeitabschnitte der Vorjahre in Vergleich ziehen66 und speciell seine Aufmerksamkeit auf vorgekommene ansteckende Krankheitsfälle richten, welche seine sofortige dienstliche Thätigkeit in Anspruch nehmen.

zeitliche Schwankungen der Geburten in den Monaten und Jahreszeiten, Mehrgeburten, Todtgeburten und Frühgeburten (eheliche und uneheliche); - Todesfälle bei der Bevölkerung im Ganzen und in den Gemeinden, den städtischen und ländlichen, allgemeine Sterbeziffer, zeitliche Schwankungen der Sterblichkeit, Todesfälle nach Geschlecht und Alter. Sterblichkeit der Kinder, insbesondere der des ersten Lebensalters, der ehelichen und unehelichen, der Pflegekinder und Waisen, der Erwachsenen und des Greisenalters. Sterblichkeitsrate der einzelnen Altersklassen.
      Die Todesursachen; Todesfälle durch epidemische Krankheiten, Blattern, Masern, Scharlach, Rose, Diphtherie (und Croup), Keuchhusten, Unterleibstyphus und andere typhoide Krankheiten, asiatische Cholera, Ruhr und andere Infectionskrankheiten, Milzbrand, Syphilis, Todesfälle im Wochenbett, Kindbettfieber - Todesfälle durch andere wichtige und vorherrschende Krankheiten - , Todesfälle gewaltsamer Art, Verunglückung, Selbstmord, Mord etc.
      66 Mittheilungen über die Bewegung der Bevölkerung und insbesondere die Sterblichkeit in den Kreisen und Gemeinden finden sich in den "Beiträgen zur Statistik des Großherzogthums". Es wird insbesondere auf die im XV. Band der letzteren veröffentlichte Uebersicht der Sterblichkeit in den Gemeinden aus den Jahren 1863-1874 und die in neueren Bänden enthaltenen Beiträge zur Medicinalstatistik, welche sich auf die Jahre 1877 u. ff. erstrecken, verwiesen.
      Bezüglich der Grundlagen der Mortalitätsstatistik im Großherzogthum Hessen wird Folgendes bemerkt:

      1) Die Statistik der Sterbfälle beruht seit 1863 und bis 1876 auf besonderen Listen, welche von den damaligen Civilstandsbeamten (Pfarrern und Bürgermeistern) nach Namen, Geschlecht, Alter, Beruf etc. der Verstorbenen aufgestellt und jährlich an die Gr. Centralstelle für Landesstatistik eingesendet wurden.
      Seit 1876 (Reichs-Personenstandgesetz) haben die Standesbeamten Zählkarten über die eingetragenen Sterbfälle auszufertigen und alle zwei Monate den Kreisgesundheitsämtern zuzustellen, welche daraus Monatsübersichten über die Sterblichkeit und die wichtigsten Todesursachen (s. unten 2) in ihren Gemeinden und Kreisen fertigen, deren Zusammenstellung und Publikation für die Provinzen und das Land - sowie nach Quartalen und Jahren - dann unter Mitwirkung der M. A. f. G. bei der statistischen Centralstelle erfolgt.
      2) Die Statistik der Todes-Ursachen beruht auf den Einträgen in die obigen Listen bezw. Zählkarten der Civilstandesbeamten, deren Grundlage wieder seit 1868 die sogenannten Todeszeugnisse bilden.